Die 93 Empfehlungen des Klimarats

Um verschiedene Informationen auf dieser Webseite und auch die Antworten der Entscheidungsträger*innen zu den Klimafragen verknüpfen zu können, sind alle 93 Empfehlungen des Klimarats der Bürger*innen nachstehend angeführt.

Als Einwände werden „begründete schwerwiegende Einwände“, die die Bürger:innen zu Empfehlungen eingebracht haben, bezeichnet. „Begründete schwerwiegende Einwände“ formulierten die Bürger:innen dann, wenn eine Empfehlung ihrer Ansicht nach der Erreichung der Klimaneutralität 2040 oder dem „Wirkungsmanifest“ der Bürger:innen entgegensteht.

In Summe gab es bei 7 von 93 Empfehlungen „begründete schwerwiegende Einwände“. Diese wurden im Gegensatz zum originalen Dokument, direkt bei der Empfehlung angeführt um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Zusätzlich wurden die Empfehlungen mit Nummern versehen, um eine leichtere Identifizierung zu ermöglichen und um sich von anderen Überschriften, wie den Hebeln, stärker zu unterscheiden.

Zu den einzelnen Empfehlungen wurden auch die Rückmeldungen des BMK [Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie] angeführt. (Eine Einschätzung des BMK unter angemessener Berücksichtigung von Beiträgen der betroffenen Bundesministerien, insbesondere BMAW, BMBWF, BMF, BMKÖS, BML und BMSGPK)

Soweit bekannt, wurden bei den Empfehlungen auch konkrete, gesetzlich verankerte Umsetzungsmassnahmen im Bund oder den Ländern angeführt.

Das vollständige Dokument mit den 93 Empfehlungen können Sie auch herunterladen.

Inhaltsverzeichnis

Prinzipien politischen Handelns und allgemeine Empfehlungen

Mehr als neunzig Empfehlungen wurden von den Bürger:innen in vielen Diskussionen entwickelt, formuliert und abgestimmt. Nun ist die Politik am Zug.

Im Folgenden finden sich die Empfehlungen der Teilnehmer:innen des Klimarats an die Politik. Diese wurden zunächst entlang der von den Wissenschafter:innen genannten „Hebel“ in einer der zehn Arbeitsgruppen entwickelt und anschließend in mehreren Runden und schließlich im Plenum abgestimmt.

Prinzipien für politisches Handeln

Um die Klimaerwärmung einzudämmen und damit die Klimakrise abzumildern, ist schnelles und entschiedenes Handeln gefordert. Österreich muss sofortige Maßnahmen setzen, um die Treibhausgasemissionen massiv einzuschränken. Dabei soll Österreich folgende Prinzipien für politisches Handeln befolgen:

Klimaschutz darf keine individuelle Entscheidung sein

Es braucht Regelungen und Rahmenbedingungen, die klimafreundliches Handeln ganz einfach machen und klimaschädliches Handeln unattraktiv machen oder verhindern.

Klimaschutz darf kein Luxus sein

Es braucht Strukturen und Rahmenbedingungen, die klimafreundliches Handeln für alle ermöglichen.

Klimaschutz darf niemanden zurücklassen

Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass sozial schwächere Gruppen weiter verlieren. Auf sozialen Ausgleich ist zu achten.

Zum Klimaschutz soll mehr beitragen, wer mehr zur Klimakrise beiträgt

Personen mit hohem Einkommen verursachen im Durchschnitt auch um ein Vielfaches höhere Emissionen als jene mit niedrigem Einkommen. Der Beitrag Ersterer zum Klimaschutz muss deshalb dementsprechend höher sein.

Klimaschutz braucht globale Verantwortung

Treibhausgasemissionen halten sich nicht an nationale Grenzen. Beim Klimaschutz soll Österreich grenzüberschreitende Allianzen bilden sowie weniger entwickelte Länder bei Klimaschutzmaßnahmen mit finanziellen Mitteln und Know-how unterstützen.

Klimaschutz gelingt nur gemeinsam

Bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzstrategien und -maßnahmen muss Bürger:innenbeteiligung institutionalisiert werden.

Klimaschutz muss auf dem neuesten Stand bleiben

Maßnahmen und Strategien müssen regelmäßig evaluiert und adaptiert werden. Nur so können neue Entwicklungen und Technologien, aber auch Änderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein berücksichtigt werden.

Allgemeine Empfehlungen

01 Grundrecht auf Klimaschutz einführen

Klimawandel beeinträchtigt die menschliche Gesundheit, das Leben und die Lebensqualität gegenwärtiger und künftiger Generationen. Der Mensch muss daher vor den Auswirkungen des Klimawandels geschützt werden. Es ist die Verantwortung des Staates, zu diesem Zweck Maßnahmen zu setzen. Um den Staat in die Verantwortung zu nehmen, braucht es ein Grundrecht für Klimaschutz. Klimaschutzziele, wie z.B. das Pariser Klimaabkommen oder die Klimaneutralität Österreichs bis 2040, müssen in ihrer Umsetzung sichergestellt werden können. Einzelpersonen soll es deshalb möglich sein, die Umsetzung solcher Klimaschutzziele durch adäquate Maßnahmen gegenüber dem Staat einzuklagen.

Antwort der Ministerien

Die Einführung eines Grundrechts auf Klimaschutz obliegt dem Verfassungsgesetzgeber (Parlament). Eine Verankerung wäre grundsätzlich möglich: dazu gibt es ein Rechtsgutachten vom Juni 2021, welches vom BMK in Auftrag gegeben wurde, sowie eine Stellungnahme des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt. Aktuell gibt es jedoch nicht die erforderliche parlamentarische Zwei-Drittel- Mehrheit für die Einführung eines solchen Grundrechts.

III-365 und Zu III-365 d.B. (XXVII. GP) – Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kurzstudie “Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz” | Parlament Österreich
parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00365_U1/imfname_1002906.pdf

02 Klimaschädliche Subventionen abschaffen

Klimaschädliche Förderungen sollen abgeschafft werden. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  • Alle Förderungen transparent machen (Transparenz-Datenbank).
  • Das Thema nicht nur auf Förderungen beschränken, sondern weiter ausdehnen, z.B. auf Standortförderungen, Investitionen und Spartenförderungen (Prüfung der Klimaverträglichkeit).
  • Die Klimawirkungen der Förderungen bewerten (aufbauend auf den bereits vorhandenen Grundlagen) und klimaschädliche Förderungen, die abgeschafft werden sollen, identifizieren.
  • Die ökonomischen und sozialen Auswirkungen des Wegfalls der klimaschädlichen Subventionen bewerten und Abfederungsvorschläge erarbeiten.
  • Zeitliche Fristen für Übergangslösungen definieren und dafür sorgen, dass diese Fristen auch eingehalten werden.
  • Klären, auf welcher Ebene neue Regelungen erfolgen sollen (Österreich, EU).
  • Klären, wie die „eingesparten“ Finanzmittel verwendet werden sollen:
    für Innovationen, Investitionen in den Klimaschutz (Klimafonds, Zukunftsfonds, Vorschläge des Klimarats).
  • Dabei sollte es mehr Geld für Experimente und Innovationen geben. Auch Scheitern soll erlaubt sein. Der Administrationsaufwand soll reduziert werden. Förderungen sollen grundsätzlich nur als „Veränderungshilfen“ gesehen werden, nicht als Dauer-Finanzierungsinstrumente. Stattdessen soll sich das Prinzip der Kostenwahrheit durchsetzen.

Antwort der Ministerien

Zu klimaschädlichen Subventionen

Das BMK hat das WIFO beauftragt, eine Studie zu klimaschädlichen Subventionen (vor allem auf Bundesebene) zu erstellen. Weitere Gespräche mit der Länderebene sollen folgen. Ein erster Entwurf der Studie ist aktuell in Überarbeitung und wird sobald als möglich veröffentlicht.

Im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans wurde für den Schwerpunkt „Grüner Wandel“ ein Zyklus von fünf Spending Reviews (deutsch: “Überprüfung der Ausgaben”) vereinbart. Siehe auch unter:
https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/green_budgeting/green-spending-reviewsdes-bmf.html

Diese Spending Reviews sind in aufeinander aufbauenden Modulen zwischen 2021 und 2025 durchzuführen. Der Schwerpunkt des ersten Spending Review-Moduls lag bei der „Analyse der klima- und energiepolitischen Förder- und Anreizlandschaft“ auf Bundesebene. Unter anderem werden darin klimaschädliche Subventionen thematisiert.
Dieses Modul wurde im September 2022 finalisiert und auf der BMF Homepage veröffentlicht:
https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:932718e0-485a-4332-a503-
c54364bb1873/Spending%20Review%20Modul%201%20_%20Klima-
%20und%20Energie.pdf

Weitere Module sind u.a. zur (i) Identifikation von Synergiepotentialen mit den Bundesländern, (ii) Umsetzung der EU Taxonomie auf nationaler Ebene, (iii) Beteilungsstruktur der öffentlichen Hand und (iv) Nachhaltigkeit der öffentlichen Beschaffung geplant.

Auf dieser Grundlage kann unter Federführung des BMF ein Prozess zur Kategorisierung, Aufarbeitung und schrittweisen Abschaffung der einzelnen Subventionen aufgesetzt werden.

Zur Bedeutung von Förderungen

Um die Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise zu unterstützen, hat die EU mit dem „NextGenerationEU (NGEU)“ ein 750 Milliarden Euro schweres
Wiederaufbauinstrument auf den Weg gebracht. Eine zentrale Rolle spielt hier auf europäischer Ebene die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Die österreichische Bundesregierung hat zum Abrufen dieser EU-Gelder einen ambitionierten Plan erarbeitet.
Insgesamt sieht der österreichische Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro vor, wobei 46 % für Klimaschutz und 41 % für Digitalisierung aufgewendet werden. Die Abwicklung der Klimaschutz-Pakete erfolgt über bewährte Instrumente wie zum Beispiel die Umweltförderung und Abwicklungsstellen wie die Kommunalkredit Public Consulting.

Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans ist ein sogenannter „Spending Review“ vorgesehen, d.h. eine Überprüfung der öffentlichen Ausgaben – das umfasst auch die klima- und energiepolitische Förder- und Anreizlandschaft auf Bundesebene. Unter anderem werden darin klimaschädliche Subventionen thematisiert.

Der Bericht zu den Umweltinvestitionen des Bundes unterstreicht jährlich deutlich die ökologische wie auch wirtschaftliche Bedeutung der Förderungen für den Klima- und Umweltschutz in Österreich. So wurden im Jahr 2021 Investitionen in der Höhe von knapp 1,7 Milliarden Euro in den Bereichen der Umweltförderung im Inland, der Sanierungsoffensive mit dem „Raus aus Öl und Gas Bonus“, E-Mobilitätsoffensive, der Altlastensanierung und den internationalen Klimaschutzmaßnahmen ausgelöst. In rund 24.000 Projekten werden damit jährlich mehr als 507.000 Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart. Die Investitionen schaffen beziehungsweise sichern rund 9.200 Beschäftigungsverhältnisse. Diese Zahlen zeigen deutlich, wie wichtig das System der Umweltförderungen ist.

Die Klima- und Umweltbeilage zum Budget 2023 unterstreicht die Notwendigkeit eines systemischen Ansatzes aus ordnungs-, steuer- und förderpolitischen Maßnahmen zur kosteneffektiven Einhaltung der Klima- und Energieziele. Siehe in diesem Zusammenhang auch unter: Klima- und Umweltschutz 2023 (bmf.gv.at)

03 Grenzüberschreitende Allianzen für Klimaschutz bilden und ausbauen

Als ein Schritt hin zur Entwicklung von konkreten Maßnahmen soll auf Regierungsebene eine Klimakonferenz mit den Nachbarländern organisiert werden.

Um die länderübergreifende Vernetzung von Menschen zugunsten einer klimagesunden Zukunft und die Entwicklung von kooperativen Lösungen voranzutreiben, soll ein „Treffen der Klimaräte“ stattfinden, bei dem die Erkenntnisse und Lernerfahrungen geteilt und Allianzen gebildet werden, um die Umsetzung der nötigen Maßnahmen voranzutreiben.

Die Forschungsförderung für die Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen soll erhöht werden. Als Teil davon sollen auch internationale Stipendienprogramme für Klimaforschung und für die
gemeinsame Entwicklung von Lösungen, speziell für Studierende aus Ländern des globalen Südens (sogenannten „Entwicklungsländern“), ausgebaut werden.

Antwort der Ministerien

Die österreichische Bundesregierung steht regelmäßig und in verschiedenen Formaten im Austausch mit anderen Ländern zu Fragen des Klimaschutzes. So finden im Zuständigkeitsbereich des BMK z. B. regelmäßige Treffen im sogenannten “Fünferformat” der deutschsprachigen Klimaminister:innen statt; unter der Alpenkonvention gibt es mit dem Alpinen Klimabeirat (ACB) eine Arbeitsgruppe, die aus Expertinnen und Experten aus dem gesamten Alpenraum von Monaco bis Slowenien besteht; und für die Nationalen Energie- und Klimapläne finden informelle Abstimmungstreffen mit Nachbarländern wie Tschechien und Slowakei statt. Auch auf EU-Ebene tritt Österreich für ambitionierte Klimaschutzregelungen ein. Bei fast allen Treffen der Klima-, Umwelt- und Energieminister:innen stehen Klimaschutzfragen auf der Tagesordnung. Auf internationaler Ebene engagiert sich Österreich in den Verhandlungen des UNKlimarahmenübereinkommens.

Auch im Finanzbereich gibt es mehrere Koalitionen mit aktiver Beteiligung Österreichs (dort vertreten durch das BMF), z. B.: (1) CFMCA – Coalition of Finance Ministers for Climate Action, (2) Climate Club, (3) OECD: Inclusive Forum on Carbon Mitigation Approaches.

Darüber hinaus unterstützt Österreich im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung zahlreiche bi- und multilaterale Programme und Projekte am Westbalkan sowie in Entwicklungsländern.

Öffentliche Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, deren Globalbudgets durch das BMBWF finanziert werden, sind wichtige Akteure in der Klimaforschung. Dabei werden auch Forschungsinfrastrukturen, die wesentliche Daten, Informationen und Modelle liefern, oder die Beteiligung an europäischen Forschungsinfrastrukturen berücksichtigt. Das BMBWF hat zwei Fördermaßnahmen zur Vernetzung und zur Unterstützung der Forschungskooperation zwischen Forschenden aus Österreich und Ländern des globalen Südens mit einem spezifischen Nachhaltigkeitsfokus implementiert: das Forschungsnetzwerk afrikanischer und österreichischer Hochschul- und Forschungseinrichtungen „Africa-UniNet“ und das Programm”Kooperation Entwicklungsforschung”, das Kooperationsprojekte österreichischer Hochschul- und Forschungseinrichtungen mit Einrichtungen in Ländern des Globalen Südens fördert (Mobilitäts- und Sachkosten – Stipendienpakete – im Rahmen von ein- bis dreijährigen Forschungsprojekten).

Die Idee einer Vernetzung von Klimaräten aus unterschiedlichen Ländern wird begrüßt – dafür sollten bereits bestehende Netzwerke wie insbesondere KNOCA (Knowledge Network on Climate Assemblies) genutzt werden.

Wir werden alle angeführten bestehenden Formate weiterhin nutzen, um uns mit den Nachbarländern auszutauschen.

04 Effektive CO2-Bepreisung umsetzen

2022 wird in Österreich die CO2-Bepreisung eingeführt. Die Lenkungswirkung dieser Maßnahme soll durch die jährliche Anhebung des CO2-Preises stark erhöht werden: bis 2025 auf 120EUR und bis 2030 auf 240EUR je Tonne. Ein Klimabonus soll die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung für untere und mittlere Einkommen – bei durchschnittlichem Energieverbrauch – zur Gänze abdecken.

Antwort der Ministerien

Die Einsetzung einer CO2-Bepreisung jener Sektoren, die nicht Teil des EUEmissionshandels sind, ist seit 1.10.2022 wirksam. Die Implementierung des nationalen Emissionshandelssystems erfolgt durch das BMF.

Das geltende Nationale Emissionshandelsgesetz sieht einen Einführungspreis (2022) von 30 EUR und eine Anhebung schrittweise auf 55 EUR bis 2025. Nach 2025 soll in Abstimmung mit der europäischen Rechtsentwicklung ein Übergang in eine Marktphase erfolgen. Damit würde der Preis den Gesetzen von Angebot und Nachfrage folgen. Der Klimabonus ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben worden.

In der aktuellen Situation enorm gestiegener Energiepreise ist keine weitere Anhebung des CO2-Preises geplant. Um eine rasche und unbürokratische Umsetzung zu ermöglichen, ist für den Klimabonus keine soziale Staffelung vorgesehen. Wegen der Teuerung bekommen 2022 alle Erwachsenen 500 € (Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus). Für Kinder und Jugendliche gibt es die Hälfte. Ab 2023 ist die Höhe des Klimabonus vom Hauptwohnsitz abhängig, er wird zwischen 100 € (für Wien als städtisches Zentrum mit bester Infrastruktur und öffentlichem Verkehr) und 200 € (v.a. für ländliche Gemeinden) liegen.

Auf europäischer Ebene wurde eine CO2-Bepreisung durch den EU-Emissionshandel bereits 2005 eingeführt. Der aktuelle Preis für Zertifikate im EU-Emissionshandel liegt bei rund 100 € pro Tonne CO2. Dazu ist anzumerken, dass für Industrieanlagen, die einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind – dies betrifft knapp 90% der Industriebetriebe – Zertifikate zu einem Großteil gratis vergeben werden. Im Bereich der Energiewirtschaft werden hingegen die Zertifikate vorrangig über Versteigerungen vergeben.

05 Den Arbeitsmarkt in Richtung Klimaschutz unterstützen

Durch Klimaschutzmaßnahmen wird es eine veränderte Nachfrage nach Fachkräften geben. Dadurch werden einige Branchen florieren, andere besonders hart getroffen werden.

  • Es sollen daher umfassende Angebote für Umschulungsmaßnahmen von Arbeitnehmer:innen in Richtung zukunftssichere Arbeitsplätze entwickelt werden.
  • Arbeitssuchende Menschen sollen vorrangig Ausbildungen und Trainings- bzw. Arbeitsangebote für Berufe erhalten, die in einer klimaneutralen Zukunft nötig sind.

Antwort der Ministerien

Diese Empfehlung wird durch eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt.

Das Schulungsangebot des Arbeitsmarktservice (AMS) wird in einem laufenden Bewertungs- und Qualitätssicherungsprozess an den Bedarf des Arbeitsmarkts angepasst und entsprechend weiterentwickelt. Zusätzlich werden im Rahmen des „Standing Comittee on new skills“ zukünftige Qualifikationsanforderungen in enger Zusammenarbeit mit Branchenfachleuten und den Sozialpartnern antizipiert. Die Ergebnisse fließen in die Maßnahmengestaltung ein. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wurden in den letzten Jahren bereits verstärkt Personen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit mittels AMS-Schulungen qualifiziert. Die Bereitstellung von Fachkräften für Mangelberufe ist eine der Hauptzielsetzungen der aktuellen Arbeitsmarktpolitik. So werden neben AMS-Qualifizierungsschwerpunkten, wie Pflege und Digitalisierung auch Berufe mit Umweltbezug, z. B. im Bereich Bautechnik (wie Sanierungstechnik) und Elektrotechnik (z. B. Schwerpunkt Nachhaltiges Energiemanagement) schon seit längerem über das Fachkräftestipendium gefördert. Im September 2021 wurde die Liste der durch das Fachkräftestipendium förderbaren Ausbildungen durch Forstfachschulen ergänzt. Der Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit war auch einer der inhaltlichen Förderschwerpunkte
der Corona-Joboffensive (Okt. 2020 bis Dez. 2021).

Insgesamt konnten von Jänner bis September 2022 bereits rund 7.100 Personen in Umweltberufen mit Beihilfen des AMS gefördert werden.

Seit dem Frühjahr 2022 werden personalsuchende Unternehmen aus Wirtschaftszweigen, die aufgrund ihrer Produktion und Dienstleistungen zur Senkung der Schadstoffemissionen beitragen, durch die neue Umweltstiftung bei der Gewinnung und Qualifizierung zusätzlichen Personals unterstützt. Arbeitsuchende können innerhalb von max. 24 Monaten Aus- und Weiterbildungslehrgänge und außerordentliche Lehrabschlüsse absolvieren, die den im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 vereinbarten Umweltzielen gerecht werden. Insgesamt sollen im Rahmen der Umweltstiftung 1.000 Personen im Bereich der Green Jobs qualifiziert werden.

Da aktuell fast die Hälfte der als arbeitslos vorgemerkten Personen lediglich über einen Pflichtschulabschluss verfügt, sind der Abdeckung von Fachkräftebedarfen im höheren Qualifizierungssegment strukturelle Grenzen gesetzt. Des Weiteren können insbesondere hohe Qualifikationsbedarfe nicht durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gedeckt werden – die Finanzierung von Qualifizierungen unter dem Hochschul- bzw. Meisterniveau ist gesetzlich verankert. Davon gibt es mit dem Programm FiT (“Frauen in Handwerk und Technik”) und Möglichkeiten über Arbeitsstiftungen nur wenige Ausnahmen. Die Bedarfsdeckung im Bereich höherer Qualifikationen wird somit im Bildungssektor gesehen.

Die Empfehlungen, die generell auf die Anpassung beruflicher Förderungen weg von klimaschädlichen Ausbildungen und Trainings hin zu sozial-ökologischen Kompetenzen

sowie auf den Vorzug von klimaneutralen Arbeitsangeboten durch das AMS abzielen, implizieren auch den Wegfall von Förderungen für Berufe, Aus- und Weiterbildungen sowie die Nachreihung von Arbeitsangeboten, die dem Klimaschutz entgegenstehen.

Während in Bezug auf zukünftige Arbeitsmarktbedürfnisse Empfehlungen auf nationaler und internationaler Politikebene bereitstehen, bräuchte es zur Begründung und Legitimation des Wegfalls von Förderungen klimaschädlicher Aus- und Weiterbildungen sowie des Nachreihens von klimaschädlichen Arbeitsangeboten auch ein evidenzbasiertes Bewertungsschema.

Ergänzend wird an dieser Stelle unter dem Aspekt Berufsausbildung/Lehre darauf hingewiesen, dass die Entwicklung neuer Berufsbilder für Lehrberufe klimarelevante Inhalte und deren Vermittlung in Unternehmen (Lehrbetrieben) im Fokus hat. Zum Beispiel sind für die Baubranche (in der Empfehlung „ZU-KU-NFT*“ als Projekt angesprochen) seit 2020 neue Berufsbilder in Kraft.

Im Rahmen des österreichischen Just Transition Prozesses wurde ein Aktionsplan “Aus- und Weiterbildung” zur Förderung von Fachkräften für den Klimaschutz und die Energiewende erarbeitet. Darin enthalten sind Maßnahmen im Bereich Bildung, Unternehmen/Beschäftigte, Rahmenbedingungen und Kommunikation. Auf Basis einer breiten Stakeholder-Einbindung aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden Maßnahmen in drei Workshops erarbeitet. Unterstützt wurde die Diskussion durch Studien: das Österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO erarbeitete eine Makrostudie zu den besonders betroffenen Sektoren und Regionen in Österreich, um einen Überblick über die Herausforderungen der Transformation zu erhalten. Die Österreichische Energieagentur entwickelte notwendige Zukunftskompetenzen in klimarelevanten Berufen, die für die Transformation erforderlich sind.

06 Bewusstseinsbildung für unbequeme Maßnahmen

Eine Voraussetzung für das Gelingen der Klimawende ist die Akzeptanz von Maßnahmen durch die Bevölkerung und die aktive Bereitschaft, diese mitzutragen. Die Klimawende kann nur gelingen, wenn wir alle ein Teil davon sind und diese mittragen.

Speziell die Generation der sogenannten „Babyboomer“, die in den 1950er- und 1960er-Jahren geboren wurden, war unbegrenztes Wachstum und einen hohen Lebensstandard gewohnt, der mit der Übernutzung der Ressourcen einhergeht. Viele sind nicht zu Veränderung bereit, weil damit die Aufgabe von liebgewonnenen Gewohnheiten einhergeht.

Wir brauchen daher Maßnahmen für Bewusstseinsbildung, damit auch unbequeme Maßnahmen mitgetragen werden und eine echte Bereitschaft zur Verhaltensänderung entsteht.

Antwort der Ministerien

Die Empfehlung wird durch bestehende und künftige Maßnahmen umgesetzt.
Bewusstseinsbildungsinstrumente sowie Informationskampagnen des BMK schaffen Bewusstsein für Maßnahmen im Klimaschutz, der Klimawandelanpassung sowie dem sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Energie. Dabei wird mit unterschiedlichen Maßnahmen auf unterschiedliche Zielgruppen fokussiert. Sowohl der Klima- und Energiefonds als auch klimaaktiv spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle und werden auch in Zukunft eingesetzt, um Akzeptanz und Unterstützung in der Bevölkerung für umfassende Klimaschutzmaßnahmen zu fördern. Neben einem breiten Förderangebot werden laufend thematische Veranstaltungen organisiert, Broschüren erstellt und Websites betreut. Dies wird ergänzt durch bewusstseinsbildender Aktivitäten in Form von mittel- und langfristigen Kooperationen mit der Zivilgesellschaft im Umwelt- und Klimabereich und im non-formalen und informellen Bildungsbereich. Darüber hinaus werden schwerpunktbezogen Informationskampagnen, wie beispielsweise die Kesseltausch- oder die Energiesparkampagne Mission 11 unterstützt. Als konkretes Beispiel sei etwa die Umstellung von Wärmesystemen genannt, die individuelle, komplexe Fragestellungen beinhalten, für die es enorme Kraftanstrengungen von vielen Seiten braucht.

Empfehlungen der Bürger*innen im Handlungsfeld Energie

Die fachliche Beratung im Handlungsfeld Energie erfolgte durch durch Willi Haas (Universität für Bodenkultur) und Nebojsa Nakicenovic (International Institute for Applied Systems Analysis). Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Birgit Bednar-Friedl, Birgit Hollaus, Lukas Kranzl und Gustav Resch.

Die Hebel im Handlungsfeld Energie

Umstieg auf erneuerbare Energiequellen

Die Klimaneutralität in Österreich kann nur gelingen, wenn die Strom- und Wärmeerzeugung vollständig auf erneuerbare Energieträger umgestellt wird. Dies umfasst einen Umbau der Energieerzeugung und eine Anpassung der Strom- und Wärmenetze. Da die Verfügbarkeit erneuerbarer Energie aus Sonne und Wind wetter- und jahreszeitabhängig ist, wird zudem der Aufund Ausbau von Speicherkapazität benötigt.

CO2-Bepreisung

Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger kann dadurch beschleunigt werden, dass die Preise von fossilen Energieträgern die wahren gesellschaftlichen Kosten widerspiegeln und somit erneuerbaren Energieträgern einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Diese CO2-Bepreisung sollte je nach Energieträger gemäß ihrer Klimaschädlichkeit variieren.

Gesellschaftlichen Energieverbrauch reduzieren

Der Energieverbrauch ist den letzten Jahrzehnten durch steigenden Wohlstand und das Wachsen der Wirtschaft kontinuierlich gestiegen, trotz Verbesserungen in der Energieeffizienz. In Zukunft wird sich der Energiebedarf, beispielsweise durch Elektrifizierung industrieller Prozesse oder Mobilität, erhöhen. Gleichzeitig liegt in der Reduktion des Verbrauchs ein großes ungenutztes Potenzial: Durch Verschiebungen des Verbrauchs von Spitzenzeiten zu Tagesrandzeiten lassen sich Stromerzeugungskapazitäten einsparen.

Energieeffizienz erhöhen

Begleitend zu einer Verbrauchsreduktion gilt es, die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten und industriellen Prozessen laufend zu verbessern. Es braucht hierbei intelligente Technologien zur Bewusstmachung von hohen Energieverbräuchen und die entsprechende Umsteuerung. Begleitmaßnahmen sind notwendig, um Rebound-Effekte, das sind Verbrauchssteigerungen durch Effizienzgewinne, zu verhindern.

Die Empfehlungen der Bürger:innen

07 Wirksames Klimaschutzgesetz umgehend verabschieden

Der aktuelle Entwurf des Klimaschutzgesetzes muss auf seine Wirksamkeit für die CO2-Neutralität wissenschaftlich reflektiert werden, direkt im Anschluss – schnellstmöglich und spätestens bis Ende des dritten Quartals 2022 – verabschiedet werden und unmittelbar in Kraft treten. Das Gesetz muss klare Zielvorgaben sowie einen wirksamen Verantwortlichkeitsmechanismus und zusätzlich Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen beinhalten.

Eine parteiunabhängige, nicht weisungsgebundene Klimakommission muss die Gesetze und Maßnahmen von Bund und Ländern auf ihre Klimawirksamkeit überprüfen, deren Umsetzung in Bund und Ländern begleiten und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben. Bund und Länder müssen verpflichtend zu den Überprüfungen Stellung nehmen und darstellen, wie sie mit den Empfehlungen der Klimakommission umgehen. Ein allgemein verständlicher Bericht der Klimakommission mit den originalen Stellungnahmen wird barrierefrei zugänglich und leicht auffindbar veröffentlicht.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das Regierungsprogramm sieht die Schaffung eines neuen Klimaschutzgesetzes vor, in welchem die wesentlichen Elemente aus der Empfehlung verankert werden sollen. Unter anderem umfasst das die Einführung eines sogenannten „Klimachecks“ für alle Vorhaben sowie die Einrichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Beirats. Die Details des Gesetzes sind derzeit noch in politischer Verhandlung.

08 Emissionsfreie Energie bundesweit ausbauen mit dem Ziel einer 100-prozentigen Versorgung aus erneuerbarer Energie

Emissionsfreie Energieversorgung soll bundes- und landesweit ausgebaut werden. Der Zugang muss für alle Teile der Bevölkerung leistbar sein. Folgende Schritte werden dafür vorgeschlagen:
Strom:
Bis 2027 zu 95 Prozent erneuerbar
Bis 2030 zu 100 Prozent erneuerbar
Es sollen vorzugsweise Sonnen- und Windkraft dafür verwendet werden. Die Wasserkraft soll nur, wenn es sinnvoll ist, ausgebaut werden. Energiegemeinschaften (auch überregional) sollen weiterhin gefördert werden.
Wärme/Kälte:
Bis 2030: zu 60 Prozent erneuerbar
Bis 2035: zu 75 Prozent erneuerbar
Bis 2040: zu 100 Prozent erneuerbar
Es sollen alle verfügbaren Technologien dafür verwendet werden, vorzugsweise Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen.
Länder und Gemeinden werden verpflichtet, Pläne für den Umstieg vorzulegen. Die Finanzierung soll neben der Zweckwidmung der CO2-Steuer auch über öffentliche Anleihen mit attraktiven Anreizen erfolgen. Zudem braucht es starke Investitionen in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das am 28. Juli 2021 in Kraft getreten ist, werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um den Anteil erneuerbarer Energieträger am Stromverbrauch bis 2030 auf 100 % zu erhöhen; und um den Anteil an erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz um 5 TWh bis 2030 zu steigern.

Konkretes Ziel des EAG ist es, bis 2030 die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unter Beachtung strenger ökologischer Kriterien – ausgehend von der Produktion im Jahr 2020 – um 27 TWh zu steigern, wovon 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen sollen.

Zur Erreichung dieser Ziele wird ein möglichst linearer Ausbaupfad angestrebt, um ein Stop-and-Go aufgrund jährlicher Kontingente in Hinkunft zu vermeiden.

Die Empfehlung „Die Wasserkraft soll nur, wenn es sinnvoll ist ausgebaut werden“ unterstützt die Bemühungen um einen gewässerverträglichen Wasserkraftausbau im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan. Der geplante Ausbau von 5 TWh soll möglichst naturverträglich erfolgen, entsprechende Regelungen sind auch bereits im EAG enthalten.

Auch die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieanlagen sollen deutlich beschleunigt werden (Novelle des UVP-Ggesetzes; fast track für Erneuerbare). Erneuerbaren Energieanlagen wird ein besonderes öffentliches Interesse zugesprochen, das im Verfahren zu berücksichtigen ist. Das Landschaftsbild soll bei bereits ausgewiesenen Standorten (Energieraumplanung) keinen Versagungsgrund mehr darstellen und unsubstantiierte Beschwerden sollen keine aufschiebende Wirkung haben. Zudem soll fehlende Energieraumplanung in den Ländern Windkraftanlagen nicht länger verhindern können.

Die Regierungsvorlage für ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) wurde am 3. November 2022 beschlossen und an das Parlament übermittelt. Ziel des Gesetzes wird die verpflichtende Dekarbonisierung der Raumwärme bis 2040 sein (d.h. keine fossilen Energien mehr), entsprechend der Empfehlung des Klimarats.

Zentrale Entscheidungen für den Erfolg der Energiewende liegen im Kompetenzbereich der Bundesländer (Wohnbauförderung, Raumplanung und Flächenwidmung, Luftreinhaltung, Anlagenrecht und vieles mehr). Bund und Bundesländer stehen daher intensiv im Dialog, u. a. auch bei der Erarbeitung der Wärmestrategie und bei der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (Bund-Länder-Plattform).

Die Förderinstrumente des Bundes unterstützen die vom Klimarat empfohlenen Zielsetzungen: So gibt es z. B. bei der Förderung von Fernwärmesystemen Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energieträger (unter Einrechnung von Abwärme): für 2030: 60 %, für 2035: 80 %, welche in einem Umstellungsplan (Dekarbonisierungspfad) darzustellen ist.

Nicht zuletzt werden alle Anstrengungen für die Energiewende durch Maßnahmen im Bereich der Forschungs- und Innovationspolitik unterstützt: gefördert werden nationale und transnationale Forschungs- und Innovationsprojekte (F&E), deren Ergebnisse Grundlagen zur Erreichung der Klimaziele sind. Das Portfolio umfasst Förderungen für Innovationen in saubere Energieerzeugungs- und Speichertechnologien sowie der Systemintegration. Hervorzuheben ist die F&E Reallaborinitiatve, zur Erprobung der 100%-prozentigen Versorgung mit sauberer Energie und die Mission “Klimaneutrale Stadt”, in der 10 Pionierstädte etabliert werden, die klimaneutrale Quartiere bis 2030 auf den Weg bringen.

09 Energieversorgern die Anpassung ihrer Preisgestaltung vorschreiben

Die Tarifgestaltung muss für private Haushalte und andere Kleinkunden umgestellt werden. Der Preis pro Energieeinheit wird – unter Berücksichtigung der Personen im Haushalt beziehungsweise der Familiengröße – bei Mehrverbrauch verteuert, bei geringerem Verbrauch verbilligt.
Energiesparen soll sich verstärkt lohnen. Die Finanzierung und damit der Erhalt und der weitere Ausbau der Netze muss dabei sichergestellt werden. Wer mehr verbraucht, muss auch mehr zum Netzausbau und -erhalt beitragen. Für Härtefälle müssen Ausgleichsregelungen geschaffen werden.
Energiepreis- und Steuervergünstigungen für den Energieverbrauch von Großkunden müssen grundsätzlich abgeschafft werden, wobei Energie aus erneuerbaren Energiequellen einen deutlichen finanziellen Vorteil gegenüber solcher aus fossilen Energieträgern haben muss.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Energiepreise unterliegen freier Preisgestaltung (freier Wettbewerb). Eingriffe im Strombereich sind nach Maßgabe der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie nur für energiearme bzw. schutzbedürftige Haushaltskunden zulässig. Eine Preisgestaltung wie in der Empfehlung beschrieben ist daher nicht möglich.

Netztarife unterliegen dem regulatorischen Bereich und werden von der Regulierungsbehörde nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung aller Kunden (Nichtdiskriminierung), der Kostenorientierung und Verursachungsgerechtigkeit festgelegt. In den festgelegten Netztarifen spiegelt sich daher die Forderung „wer mehr verbraucht, muss […] mehr zum Netzausbau […] beitragen“ bereits weitgehend wider. Zur Weiterentwicklung der geltenden Netzentgeltsystemaik hat die E-Control Vorschläge ausgearbeitet (“Netzentgelte 2.1”), entsprechende gesetzliche Grundlagen sollen mit der Neufassung des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes geschaffen werden.

Ein Bonussystem, das energiesparendes Verhalten über Förderungen “belohnen” würde, ist grundsätzlich sinnvoll, allerdings müsste ein solches System sozial verträglich sein und nicht jene Menschen benachteiligen, die etwa in schlecht isolierten Häusern oder Wohnungen leben, deren Eigentümer sie nicht sind.

Durch die nunmehr in Österreich beschlossene Stromkostenbremse wird bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh der Strompreis gedeckelt mit 10 Cent/kWh. Überdies sollen besonders schutzbedürftige Kund:innen (die über eine GIS-Befreiung verfügen) einen Zuschuss zu den Netzkosten erhalten.

10 Subventionen für fossile Energie abschaffen

Alle – auch versteckte und indirekte – Subventionen für fossile Energie (Dieselprivileg, Pendlerpauschale, Dienstwagen, Förderung von Gasheizungen, Steuerbefreiungen von Unternehmen bei Steuern auf fossile Energie etc.) müssen schrittweise, um soziale Härtefälle zu vermeiden, zurückgenommen und nach fünf Jahren komplett abgeschafft werden.

  • Sofort abschaffen: Förderung von Gas, Öl im Neubau
  • Ökologisieren (innerhalb von drei Jahren):
    Pendlerpauschale
  • Langfristig abschaffen (innerhalb von fünf Jahren):
    Steuerbefreiungen von Unternehmen

Dieser Stufenplan soll bundesweit einheitlich geregelt sein. Die daraus erzielten finanziellen Mittel werden für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energiequellen zweckgewidmet.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

s. dazu die Antwort zu Empfehlung Nr. 2

11 Effektive CO2-Bepreisung im Energiebereich

2022 hat der Nationalrat beschlossen, in Österreich ein Modell der CO2-Bepreisung einzuführen. Der CO2-Preis je Tonne wird anfangs mit 30 Euro festgesetzt und bis 2025 auf 55 Euro angehoben werden.
Um die Lenkungswirkung dieser Maßnahme sofort zu erhöhen, muss der CO2-Preis jährlich angehoben werden, und zwar bis 2025 auf 120 Euro und bis 2030 auf 240 Euro je Tonne.
Maximal 50 Prozent der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen für einen Klimabonus zur Vermeidung von sozialen Härtefällen verwendet werden. Die restlichen 50 Prozent sollen zweckgewidmet werden: für den Umstieg von Privathaushalten von Gas auf Fernwärme beziehungsweise für die Umstellung / Herstellung der Fernwärme und anderer Energieerzeugungsformen auf emissionsfreie Produktion (z.B. Geothermie) – im städtischen und im ländlichen Raum – sowie für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Die tatsächliche prozentuelle Aufteilung beziehungsweise die Höhe des Klimabonus ist abhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen und soll periodisch angepasst werden.
Der Klimabonus soll in der geplanten Höhe für alle gelten, außer für jene, deren Einkommen in den vier höchsten Progressionsstufen liegt.
Der Klimabonus soll – wie bei dem bereits von der Regierung beschlossenen Modell – bei durchschnittlichem Energieverbrauch die Mehrkosten durch die
CO2-Bepreisung für untere und mittlere Einkommen zur Gänze abdecken. Für die untersten Einkommensschichten werden die Mehrkosten – bei durchschnittlichem Energieverbrauch – sogar überkompensiert. Freiwilliger Verzicht auf den Klimabonus ist jederzeit möglich.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

s. dazu die Antwort zu Empfehlung Nr. 4

12 Bereits versiegelte Flächen zur Energiegewinnung nutzen und weitere Bodenversiegelung vermeiden

Bereits bebaute/versiegelte Flächen, zum Beispiel im Bereich landwirtschaftlicher Betriebe, des Handels oder von öffentlichen Gebäuden, sollen durch Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung zusätzlich genutzt werden. So bleiben treibhausgasbindende Grünflächen erhalten, werden Treibhausgas-Emissionen gesenkt und die Energieunabhängigkeit gefördert.
Um die allgemeine Bereitschaft zu erhöhen, hierfür Flächen (Parkplätze) und Gebäude (Fassaden und Dachflächen) zur Verfügung zu stellen und in den Ausbau der Anlagen zu investieren, sollen Genehmigungsverfahren massiv beschleunigt und die Leistbarkeit durch Fördermaßnahmen erhöht werden. Auf diese Weise wird die Energie dort erzeugt, wo sie verbraucht wird.
Außerdem braucht es einen verstärkten Ausbau leistungsstarker dezentraler und überregionaler Netze und Speicherlösungen, damit die Energie möglichst kostengünstig an die Verbraucher:innen kommt.
Energieversorger sollen verpflichtet werden, Beteiligungsmodelle für Bürger:innen/Unternehmen zu ermöglichen.
Innovative Lösungen, wie zum Beispiel Solarstraßen, Schwammstädte (Niederschlagswasser lokal speichernde städtische Räume) und Fotovoltaik-Anlagen als Schattenspender, sollen in der Praxis erprobt und deren Errichtung durch Fördermaßnahmen unterstützt werden.
Weiterer Flächenverbrauch für Parkplätze und -häuser soll vermieden und bestehende Parkplatzflächen sollen reduziert werden, um Anreize für die Nutzung von PKWs zu mindern. Wenn neue Parkplätze entstehen müssen, sollen diese möglichst flächensparend in die Höhe (Parkhäuser) oder Tiefe (Parkgaragen) gebaut werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Auf Bundesebene sind mehrere Maßnahmen im Sinne dieser Empfehlung bereits umgesetzt oder in Planung:

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht vor, dass die Errichtung von geförderten PV-Anlagen vorrangig auf oder an Gebäuden oder baulichen Anlagen (z. B. Parkplätze, Lärmschutzwände, Betriebsanlagen) erfolgen soll. Es geht dabei um Anlagen, die zu einem anderen Zweck als der Nutzung von Solarenergie errichtet wurden. Hinzu kommen Deponien, Altlasten, Bergbau- und Infrastrukturstandorte einschließlich militärischen Flächen (mit Ausnahme von militärischen Übungsgeländen). Die Förderungen sind dabei so gestaltet, dass ein deutlich höherer Anreiz besteht, versiegelte oder geringwertigere Flächen zu nutzen.

Es ist aber auch klar, dass der nötige Zubau an erneuerbaren Energien und Photovoltaik nicht durch Installation von PV-Anlagen auf Dächern oder verbauten Flächen alleine erreicht werden kann. Ein wichtiger Ansatz besteht in der doppelten Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen. Künftig könnte die Agri-Photovoltaik (kurz Agri-PV) die Flächenkonkurrenz durch eine doppelte Nutzung der Flächen entschärfen: Sie bietet die Möglichkeit, große PV-Flächen im Freiland umzusetzen und gleichzeitig Böden für die Nahrungsmittelproduktion zu erhalten. Die doppelte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV bietet besonders für solche Regionen Vorteile, die aufgrund fruchtbarer Böden und mildem Klima landwirtschaftlich attraktiv sind und sich wegen hoher Sonneneinstrahlung gleichzeitig gut als Standort für PV-Freiflächenanlagen eignen.

Eine effiziente und gesellschaftlich akzeptierte Integration der PV in verschiedene Lebensbereiche erscheint dabei dringend geboten, denn die Solarenergie wird mit der Windenenergie langfristig zur wichtigsten Säule der Energieversorgung werden.

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 2,5 ha pro Tag zu reduzieren. Dieses Ziel erfordert ein umfassendes Maßnahmenbündel auf verschiedenen Ebenen.

Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Flächenverbrauchs spielt die Mobilisierung von Brachflächen. Daher hat das BMK den Brachflächen-Dialog initiiert (brachflaechen-dialog.at). Es handelt sich dabei um eine Plattform für Wissensaustausch und Zusammenarbeit und für das Sichtbarmachen von Best Practice Beispielen. Mit dem Dialog und dem damit thematisch eng verbundenen Preis für nachhaltige Boden- und Flächennutzung „Erdreich“ erhält das Thema Flächenrecycling verstärkte Aufmerksamkeit.
Ergänzt wird die Initiative durch eine neue Umweltförderungsschiene Flächenrecycling:
Ziel ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Wiedernutzung von nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten in Ortskernen, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern.
Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur Wiedernutzung sowie Untersuchungen des Untergrundes und der bestehenden Bausubstanz. In weiterer Folge können auch Planungen von Erschwernissen, die sich aus der Lage im Ortszentrum ergeben gefördert werden. Als Zielgruppe der Förderung gelten insbesondere Gemeinden, aber auch Privatpersonen und Unternehmen, die eine Wiedernutzung von Brachflächen unterstützen. Die Förderungsschiene ist für die Jahre 2022 bis 2025 mit einem Budget von 8 Millionen Euro dotiert. Dieses wird zur Gänze aus EU-Mitteln der „Recovery and Resilience Facility“ (RRF) finanziert und national im Rahmen des „Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes“ (ÖARP) umgesetzt.

Mit der geplanten Novelle der Deponie-Verordnung soll die rechtliche Möglichkeit der gewerblichen Nachnutzung auf abgeschlossenen Deponien geschaffen werden, z. B. für Photovoltaik. Das bedeutet, dass weniger Grünflächen versiegelt werden.

13 Gemeinden und öffentliche Verwaltung – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotenziale nutzen

Gemeinden und öffentliche Verwaltungen müssen ihrer besonderen Vorbildfunktion im Bereich Energieverbrauch nachkommen. Dazu gehören die regionale Energieraumplanung sowie regionale Nahverkehrsplanung.
Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen erfordert klare Ausbau- und Investitionsziele und kurze Genehmigungsverfahren, die auf eine langfristige Nutzungsdauer ausgerichtet sind.
Bei allen Planungsvorhaben, Vergaben und Entscheidungen der öffentlichen Hand muss ein Gebot zum Klimaschutz mit entsprechenden Kriterien gelten, um die Gemeinde klimafreundlich auszurichten. Alle Funktionstragenden, Mandatare und Gemeindebediensteten müssen dazu verpflichtet werden, diese Prinzipien einzuhalten.
Eine standortorientierte, verpflichtende Energieberatung für die Gemeinden muss dies unterstützen und dabei die Spar- und Entwicklungspotenziale aufzeigen und den Zugang zu Förderungen erleichtern. Gemeinden sollen verpflichtend an „Klima-Audits“ (z.B. European Energy Award) teilnehmen.
Mit Förderprogrammen müssen öffentliche Gebäude und Gemeindeimmobilien rasch und verpflichtend auf erneuerbare Energieversorgung umgestellt werden.
Das kann z.B. durch Fernwärmeanlagen und Umstieg auf Geothermie beziehungsweise Nutzung der Dachflächen für Fotovoltaik/Solarthermie passieren. Dafür wird ein Ziel mit zeitlichem Stufenplan für den Umstieg definiert, der verpflichtend einzuhalten ist.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Im Zuge der aktuellen Diskussion zur Verringerung des Energieverbrauchs wird von Seiten des Bundes eine Vielzahl von Maßnahmen vorbereitet.

Energiesparmaßnahmenvorschläge der Energieberater des Bundes
Kurzfristige Maßnahmen
  • Senkung der Raumtemperatur in den Bundesdienststellen,
  • Optimierung der Regelungsanlagen – Nachtabsenkung, Wochenendabsenkung,
  • Energiemonitoring: monatliche Energiebuchhaltung / Energiekontrolle bei allem mittleren und größeren Bundesdienststellen ab ca. 1000m² Bruttogrundfläche,
  • Außerbetriebnahme sämtlicher nicht benötigter haustechnischer Anlagen, z. B. Lüftungs-, Klima- und Warmwasserbereitungsanlagen
  • Einbau von Heizkörper-Thermostatventilen
  • Einbau von hocheffizienten Umwälzpumpen,
  • Optimiertes Lüften – Stoßlüften
  • Abdichten von undichten Fenstern, insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten
  • Bedienstete zu energiesparenden Verhalten motivieren (Licht und elektrische Geräte ausschalten, Computer herunterfahren, Warmwasser sparsam verwenden)
  • Installieren von Bewegungsmeldern – keine Dauerbeleuchtungen, Minimieren der Außenbeleuchtungszeiten, Einbau von LED Leuchten
Mittelfristige Maßnahmen
  • Forcieren weiterer Bundescontracting-Projekte
  • Isolierung der obersten Geschoßdecke,
  • Wo Anschlussmöglichkeiten an das Fernwärmenetz und die techn. Machbarkeit bestehen, Anschließen der Bundesliegenschaften an das Fernwärmenetz
  • Umstellung von Gasanlagen auf erneuerbare Energieträger,
  • PV-Anlagen zur Stromerzeugung
Energieeffizienzgesetz

Über die aktuelle Diskussion hinausgehend sollen Vorgaben in gesetzlichen Regelungen (Energieeffizienzgesetz) entsprechend dieser Empfehlung auch längerfristig weiter ausgebaut werden, insbesondere mit dem in Vorbereitung befindlichen neue Energieeffizienzgesetz. Darin wird auch die Vorbildwirkung des Bundes geregelt. Es werden konkrete Energieeinsparziele für Gebäude im Eigentum des Bundes und vom Bund genutzt und für BIG-Gebäude vorgegeben. Ebenso wird gefordert, dass der Bund eigene Neubauten mit Photovoltaikanlagen oder mit vergleichbaren innovativen Technologien ausstattet. Zusätzlich hat der Bund für Gebäude, die im Eigentum des Bundes stehen und vom Bund genutzt werden, vorzusehen, dass überall dort, wo die technische Machbarkeit gegeben ist, spätestens bis 2027 die Raumwärme- und Warmwasserbereitung durch Fernwärme oder erneuerbare Energieträger erfolgt. Im neuen Energieeffizienzgesetz soll auch die Rolle der Energieberater:innen des Bundes und der Energieexpert:innen weiter ausgebaut und gestärkt werden. Alle Bundesgebäude, die sich in einem Contracting-Pool befinden, werden regelmäßig auditiert, die Energieverbräuche der restlichen Bundesgebäude werden im Rahmen der Energiestatistik durch die Energieberater des Bundes zumindest jährlich kontrolliert.

Derzeit sind von den Verpflichtungen des Energieeffizienzgesetzes „nur“ Bundesgebäude betroffen. In Zukunft sollen dann wie vom Klimarat gefordert auch Landes- und Gemeindegebäude verpflichtet sein.

Ein wichtiges Instrument ist das Beschaffungswesen. Bei Bundesbeschaffungen ist der Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung anzuwenden (s. dazu auch Maßnahmen 16, 23, 33 und 38) – im Hinblick auf Energieeffizienz v.a. für Lampen, Strom, Elektrogeräte, ITGeräte, Hochbau und Tiefbau von Bedeutung.

Energiesparkampagne Mission 11

Der österreichische Städtebund und der Gemeindebund sind Partner der Energiesparkampagne Mission 11. Die für Haushalte empfohlenen Energiesparinformationen werden auch von den Gemeinden umgesetzt bzw. entsprechend angepasst. So haben sich bereits zahlreiche Gemeinden dazu entschieden bspw. die Beleuchtung von Gebäuden und Wahrzeichen zu reduzieren und somit mit gutem Beispiel voranzugehen.

Förderprogramme

Der Österreichische Aufbau und Resilienzplan (ÖARP) sieht Investitionsmaßnahmen für „Resiliente Gemeinden“ vor. Für die Maßnahme „Klimafitte Ortskerne“ ist ein Förderungsvolumen von insgesamt 50 Mio. Euro für Investitionen vorgesehen.

Die Förderung wird im Rahmen korrespondierender Förderungsschwerpunkte der Umweltförderung im Inland und Sanierungsoffensive realisiert. Förderungsangebot und RRF-Zuschläge gelten auch für Gemeinden / Gemeindegebäude. Die Förderung ist mit 60% der betrieblichen Förderung begrenzt.

Im Zuge des Programmes Klima- und Energiemodellregionen (KEM) des Klima- und Energiefonds werden innovative Programme und Lösungen auf regionaler Ebene unterstützt. Hierfür stehen „Kümmerer“ im Fokus, die die teilnehmenden Gemeinden dabei unterstützten, klima- und energierelevante Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen. 2022 wurde erstmals im Rahmen der Ausschreibung vorgeschrieben, dass 30% der Mittel je KEM für Maßnahmen im Zusammenhang mit „Raus aus Öl und Gas“ aufzuwenden sind. Zudem wird im Rahmen des Programmes im Jahr 2022 eine Schwerpunktregion „Raus aus Öl und Gas“ gesucht, die durch gezielte Maßnahmen als Vorzeigeregion über die Landesgrenzen hinaus sichtbar sein soll. Insgesamt stehen im Jahr 2022 für Klima- und Energiemodellregionen 12 Mio. Euro zur Verfügung.

Generell stellt die Umweltförderung im Inland des BMK im Jahr rund 180 Mio. Euro an nationalen Fördermitteln für Energieträgerwechsel und / oder Energieeffizienzsteigerung sowie den Ausbau der Fernwärme insbesondere für betriebliche Projekte zur Verfügung. Förderungsfähig sind im Rahmen der Umweltförderung im Inland aber neben Betrieben auch Gemeinden und Vereine, mehr Informationen zu den einzelnen Förderschienen findet man unter: umweltfoerderung.at

„Klimaneutrale Stadt“

Die Mission “Klimaneutrale Stadt” soll 10 Pionierstädte etablieren, die klimaneutrale Quartiere (versiegelte Flächen zur Energiegewinnung) bis 2030 auf den Weg bringen.
Weitere “Follower” Städte sollen folgen und etwaige Lösungsbausteine übernehmen. In der Klimaneutralen Stadt werden innovative Technologien / Konzepte zur Energieerzeugung/-verteilung/-umwandlung/-speicherung im Gebäudeverbund / Quartier sowie Klimawandelanpassungstechnologien / Systemintegration und Demonstration gefördert.

14 Finanzdienstleister – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotentiale nutzen

Banken, Pensionskassen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Dafür müssen einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die klimafreundliche Investitionen, orientiert an den Vorgaben der „Green Finance Alliance“, fördern und klimaschädliche Investitionen bestrafen. Dazu gehören auf Seiten der oben genannten Institutionen eine klimakonsequente Kostenrechnung und die Festsetzung einer bindenden, maximal vertretbaren Quote an Investitionen in klimafreundliche Anlagen in Abwägung des vertretbaren Risikos. Dafür müssen die Regelungen, die Investitionen in risikobehaftete Anlagen einschränken, angepasst werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Green Finance Alliance wurde im Mai 2022 gestartet. Sie hat die Arbeit mit 9 Mitgliedern aus den Bereichen Banken, Versicherungen, Pensions- und betriebliche Vorsorgekassen aufgenommen; eine 2. Bewerbungsphase begann im Oktober 2022.
Teilnehmende Finanzinstitute sollen weitere Banken und Finanzdienstleister zum Mitmachen motivieren. Die Mitglieder verpflichten sich zur Ausrichtung ihres Kerngeschäfts am Pariser Klimaziel und steigen so sukzessive aus fossilen Geschäftszweigen aus bzw. begleiten diese auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Weiters wird der Dialog im Rahmen der Focal Group Green Finance weitergeführt – in dieser Gruppe tauschen sich Vertreter:innen aus Finanzinstitutionen, realwirtschaftlichen Unternehmen, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung aktiv zu notwendigen Maßnahmen zur Umgestaltung des Finanzsystems in Richtung Nachhaltigkeit aus.

15 Unternehmen – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotenziale nutzen

Unternehmen müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Dafür müssen branchenspezifische Energie-Effizienzvorgaben geschaffen werden.
Klimafreundliche Investitionen im Rahmen des neuen Klimaschutzgesetzes müssen, zum Beispiel mit Kreditgarantien und Investitionszuschüssen, gefördert und klimaschädliche Investitionen bestraft werden. In den Betrieben und öffentlichen Einrichtungen muss dafür eine wiederkehrende Energieeffizienz-Prüfung vorgeschrieben werden, verbunden mit einem Bonus-MalusSystem für Betriebe, die nachhaltige Energiekreisläufe ermöglichen und laufend verbessern.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

s. dazu auch die Ausführungen Empfehlung Nr. 13

Die Umsetzung erfolgt einerseits über Förderungen, z. B. durch die Umweltförderung im Inland (UFI), die Übernahme von aws-Garantien (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) für ökologisch nachhaltige Projekte und den Klimafonds (Transformation der Industrie), andererseits über die Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU.

Große Unternehmen sind bereits jetzt verpflichtet ein EnMS einzurichten oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Auf Europäischer Ebene wird derzeit verhandelt, die Verpflichtung zur Einrichtung eines EnMS oder Energieaudit vom Energieverbrauch des Unternehmens abhängig zu machen.

Hier bestehen wichtige Anknüpfungspunkte zur österreichischen Clusterplattform. Allgemeine Informationen befinden sich auf der Clusterplattform Oesterreich (bmaw.gv.at). Zu speziellen österreichischen Clustern aus dem Bereich Ökologie und Umwelt gibt es Informationen in der Branchen-Untergliederung. Zahlreiche österreichische Cluster gelten als europäische Best Practices, wie z. B. der Clean Tech Cluster in Oberösterreich: Cleantech Cluster Upper Austria, Circular Economy Innovation, European Cluster Collaboration Platform, Cluster H2 Austria.

16 Green Investments fördern

Für klimafreundliche Investitionen muss der Zugang zu Krediten vereinfacht und eine höhere steuerliche Abschreibung ermöglicht werden. Vorbild und Grundlagen dazu können die Gemeinwohlbanken und die Gemeinwohlbilanzierung bieten. Außerdem müssen regelmäßig durchzuführende Energieeffizienz-Überprüfungen von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

BMF und BMK bringen diese Empfehlung im Rahmen der Green Finance Agenda ein. Durch die Umsetzung einer Green Finance Agenda sollen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden (siehe Regierungsprogramm 2020-24).

Eine nachhaltige Ausrichtung des Kreditgeschäfts ist Teil der Geschäftspolitik und des Riksikomanagements der Finanzinstitutionen und wird bereits im Leitfaden der FMA zum Umgang mit Klimarisiken und im Rahmen der Green Finance Alliance adressiert.

Die Förderung von ökologisch nachhaltigen Finanzierungen ist im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 vorgesehen. Hier ist die Erarbeitung eines Konzepts geplant, um eine einheitliche und automatisierbare Zertifizierung zu ermöglichen.

Auch der öffentlichen Hand kommt eine Vorbildfunktion zu. So regelt der Aktionsplan „Nachhaltige Beschaffung“, wie und in welcher Qualität von der Öffentlichen Hand eingekauft wird.

Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur hat 2022 erstmals Grüne
Bundeswertpapiere (Green Bond) begeben.

s. dazu auch Punkt 24

17 Räumliche Energieplanung mit Bürger:innenbeteiligung verpflichtend durchführen

Der Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung soll durch eine abgestimmte Energiestrategie auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene unterstützt werden. Diese räumliche Energieplanung ist verpflichtend durchzuführen. Deren Zielerreichung muss alle drei Jahre evaluiert und nachjustiert werden.
An diesen räumlichen Energieplanungen auf der strategischen Ebene müssen Bürger:innen verpflichtend und frühzeitig beteiligt werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

s. dazu auch Punkt 12

Räumliche Energieplanung erfüllt eine wichtige Funktion bei der Energiewende und ist insbesondere eine Grundlage für die intelligente und nachhaltige Wärmeversorgung.
Energieraumplanung liegt dabei grundsätzlich im Kompetenzbereich der Länder, wird vom BMK allerdings im Rahmen von innovativen Projekten unterstützt. Das Projekt „Spatial Energy Planning“ entwickelt etwa Grundlagen für die Umsetzung von räumlicher Energieplanung für die Wärmewende in ausgewählten Verwaltungsprozessen von sieben Demo-Gemeinden und den drei Pilotregionen Steiermark, Wien und Salzburg (waermeplanung.at).

Das BMK erstellt im Sinne der Empfehlung derzeit auch den integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan (NIP) und wird diesen bis zum 30.06.2023 veröffentlichen. Danach wird der NIP alle fünf Jahre evaluiert und entsprechend angepasst.

Beim Netzinfrastrukturplan handelt es sich um eine strategische Langfristplanung, welche die nationale Basis für den koordinierten Ausbau der Erzeugungs- und Übertragungsinfrastruktur darstellt. Die Planung ist sektorübergreifend und bildet damit die Grundlage für die zukünftige Entwicklung einer effizienten Strom- und Gasnetzinfrastruktur.

In den Prozess der Erstellung werden die Bundesländer sowie weitere Stakeholder eingebunden. Ein Entwurf des NIP wird auf der Website des BMK veröffentlicht, danach haben alle Bürger:innen die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Neben einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Energieinfrastruktur (unter Aufschlüsselung erneuerbarer Energien, sowie einer Darstellung der gegenwärtigen Strom- und Gasnetzinfrastruktur) soll der NIP eine Übersicht der am Markt verfügbaren Transport- und Speichertechnologien beinhalten, einschließlich einer Sammlung von Informationen bezüglich der Wechselwirkungen und Synergien zwischen den verschiedenen Energieträgern, Erzeugungs- und Verbrauchsdaten.

Eine wichtige Rolle in der Planung wird insbesondere die Sektorkopplung einnehmen: Ein aufeinander abgestimmtes Zusammenspiel der verschiedenen Bereiche und Sektoren des Energiesystems soll den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung mit erneuerbaren Energien unterstützen.

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Konsum und Produktion

Die fachliche Beratung in diesem Handlungsfeld erfolgte durch Monika Köppl-Turyna (EcoAustria), Karl Steininger (Uni Graz) und Willi Haas (Universität für Bodenkultur).
Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Birgit Bednar-Friedl, Nina Kittel und Joel Tölgyes.

Die Hebel im Handlungsfeld Produktion / Konsum

Soziale und technologische Innovation

Ein klimafreundliches Leben bedeutet ein anderes Alltagsleben (z.B. Sharing – weniger Materialeinsatz und weniger Kosten bei gleichbleibendem Nutzen) und das Nutzen fossilfreier Technologien. Um dies zu ermöglichen, müssen Hürden beseitigt (z.B. durch die Schaffung rechtlicher Experimentierräume) und Forschung, Entwicklung und Dissemination gefördert werden.

Kostenwahrheit

Der Preis spielt eine große Rolle bei täglichen Kaufentscheidungen. Das gilt auch für Unternehmen beim Kauf ihrer Zulieferungen. Nur wenn die Preise von Gütern widerspiegeln, wie klimaschädlich diese sind, z.B. über eine CO2-Bepreisung, arbeitet das Marktsystem zugunsten des Klimaschutzes. Die Rückverteilung der Einnahmen einer CO2-Bepreisung verhindert soziale Nachteile.

Bewusstseinsbildung und Labeling

Je größer das Bewusstsein für Klimafragen ist, umso mehr fordern Bürger:innen Klimapolitik ein und stellen auch den eigenen Alltag hin zu einem klimafreundlichen Leben um. Labels, auf die man sich verlassen kann, erleichtern die Umsetzung eines solchen Lebensstils.

Infrastruktur und öffentliche und private Finanzierung

Eine Wirtschaft auf Basis der Nutzung erneuerbarer Energiequellen braucht eine andere Infrastruktur – von Stromleitungen bis zu Wasserstoff für eine Kreislaufwirtschaft. Diese Infrastruktur ist öffentlich mitzufinanzieren, aber auch private Finanzierungen sind erforderlich und müssen durch eine entsprechende Gestaltung der Finanzmärkte ermöglicht werden.

Nutzung und Erzeugung von Produkten

Es braucht eine Reflexion darüber, wie wir das, was wir eigentlich wollen, mit weniger Materialeinsatz, Rohstoffeinsatz und weniger Produkten erreichen. Wir können Produkte teilen (Sharing), sie wiederverwenden oder reparieren, die Bestandteile wiederverwenden (Refurbishing) oder Recycling betreiben – alles senkt den Energieeinsatz und damit die Emissionen von Treibhausgasen, gleichzeitig oft auch die Kosten.

Die Empfehlungen der Bürger:innen

18 Eine parteiunabhängige Klimakommission einsetzen

Es soll eine parteiunabhängige Klimakommission eingesetzt werden. Diese Kommission soll bestehende sowie neue Gesetze, Regulierungen und Strategien auf ihre Klimawirksamkeit hin evaluieren, Verbesserungen vorschlagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele formulieren. Die Klimakommission hat beratende Funktion. Die Ergebnisse werden dem Parlament und den Landtagen präsentiert. Diese müssen sich in der Folge damit befassen.
Die Klimakommission soll auch laufend den im Regierungsprogramm vorgesehenen Klimacheck vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse evaluieren und begleiten.
Die Zusammenstellung der Kommission muss transparent erfolgen, von parteipolitischen Interessen unabhängig und ein Ergebnis eines demokratischen Prozesses sein. Dabei sollen gute Beispiele aus anderen Ländern (z.B. Schweden, United Kingdom Climate Change Committee) miteinfließen. Die Kommission muss jedenfalls Expert:innen aus der Wissenschaft umfassen und mit Bürger:innenbeteiligungsprozessen wie dem Klimarat verknüpft sein.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Für das neue Klimaschutzgesetz ist die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats vorgesehen. Dieser könnte die in der Empfehlung beschriebenen Aufgaben übernehmen.

19 Experimentierräume für soziale und technologische Innovationen schaffen

Innovationen entstehen in Freiräumen – gesetzliche Regeln wirken häufig als Bremse. Um soziale und technologische Innovationen zu fördern, die dem Ziel dienen, Klimaschutz voranzutreiben, braucht es Experimentierräume, in denen Innovationen in der Praxis erprobt und ihr Ausrollen getestet werden können.
Das Konzept der „regulatorischen Sandkisten“ soll Start-ups und Privatpersonen Entwicklungsräume innerhalb eines begrenzten Zeitraums bieten, um innovative Lösungen in der Praxis zu erproben. Bisher gibt es solche rechtlichen Experimentierräume nur im Bereich der erneuerbaren Energie. Diese rechtliche Grundlage soll auch für den Bereich Produktion und Konsum geschaffen und die Übertragbarkeit auf soziale Innovationen (z.B. soziale Projekte wie Sozialmarkt oder Kleiderkreisel) geprüft werden. Es müssen klare und transparente Kriterien zur Ausgestaltung dieser Entwicklungsräume definiert werden und offene Ausschreibungen zur Teilnahme stattfinden. Finanzielle Überschüsse, die dabei entstehen, sollen anteilmäßig in einen Topf zur Förderung neuer Projekte zurückfließen.
Dazu braucht es: das bewusste Erweitern von rechtlichen Handlungsspielräumen, das Aussetzen von Haftungen bzw. eine (günstige) Versicherung, das Bereitstellen von Ressourcen, Begleitung durch Expert:innen, Bewerbungsprozesse und Beratungen, Bekanntmachen und Erläutern dieser Experimentierräume.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Innovationen entstehen einerseits durch Freiräume, aber auch gesetzliche Regelungen können Innovationen weiter vorantreiben (z. B. das Verbot für Verbrennungsmotoren und seine Auswirkungen auf die Batterieentwicklung).

Das BMK unterstützt solche Experimentierräume in seinem Zuständigkeitsbereich. Reallabore und Regulatorische Freiräume („Regulatory Sandboxes“) können einen gewichtigen Beitrag für Klimaschutz und Energiewende leisten. Sie sind bereits seit mehreren Jahren Bestandteil der Förderausschreibungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation und sollen im Sinne der Empfehlung weiter ausgebaut werden.

Auch Im neuen FTI-Portfolio des BMK sind Experimentierräume für Technologie und Innovation ausdrücklich erwünscht, wobei auch ein Scheitern erlaubt ist. So wird in Reallaboren beispielsweise die regionale Zusammenarbeit zur Erreichung des 100% Erneuerbare Energie Ziels erprobt. Seit längerem gibt es Testumgebungen auch für automatisiertes Fahren bzw. urbane Mobilitätslabore.

Über das Förderprogramm Energie.Frei.Raum unterstützt das BMK Unternehmen bei der Umsetzung neuer innovativer Marktmodelle zur Systemintegration von Erneuerbaren Energie-, Speicher- und Energieeffizienztechnologien, insbesondere unter Anwendung von Regulatory Sandboxes im Energiebereich. Die Projekte der letzten Ausschreibung starten demnächst, eine weitere Ausschreibung ist in Vorbereitung.

20 Reparierbarkeit von Produkten verpflichtend machen

Konsumprodukte sollen wieder langlebiger werden, indem sichergestellt wird, dass sie reparierbar sind. Damit werden der Rohstoffverbrauch und Abfall verringert und wichtige Berufsgruppen (z.B. Handwerker:innen) gefördert. Zudem profitieren die Konsument:innen finanziell, weil sie weniger oft Produkte nachkaufen müssen. Um diese Reparierbarkeit zu fördern, muss die „Herstellergewährleistung“ zeitlich massiv ausgeweitet und rechtlich verankert werden; der Einbau von Sollbruchstellen in Geräten soll durch geeignete Maßnahmen verhindert und verboten werden. Zudem sollen Anleitungen zur Reparatur, Ersatzteile und Softwareupdates für längere Zeiträume zur Verfügung gestellt werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Eine verpflichtende Reparierbarkeit von Produkten ist auf EU-Ebene in Vorbereitung. Aktuell wird dazu die EU-VO für Ökodesign von nachhaltigen Produkten verhandelt. Diese Verordnung wird verpflichtende Vorgaben für Hersteller:innen enthalten, damit Produkte langlebiger, reparierfähig und aufrüstbar sind. Das umfasst auch einen besseren Zugang zu Ersatzteilen, zu Nachrüstungsmöglichkeiten und Reparaturen. Die EU-Rechtsakte werden unmittelbar in Österreich gelten. Im Rahmen der aktuell geltenden Ökodesign-Richtlinie werden bereits sukzessive für energieverbrauchsrelevante Produkte Anforderungen an die Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit, Softwareupdates sowie Verfügbarkeit von Anleitungen gestellt.

Auch konsumentenpolitisch werden Maßnahmen unterstützt, die eine größtmögliche Auswahl von langlebigen und reparaturfreundlichen Produkten sicherstellen. Diese beinhalten auch Hersteller-Informationspflichten über die Lebensdauer, ErsatzteilVorhaltepflichten, Höchstlieferzeiten, Austauschbarkeit mit allgemein erhältlichen Werkzeugen, sowie Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen für gewerbliche Reparateure und Endnutzer:innen. Auch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wird als wirksame Maßnahme gegen Obsoleszenz und zur Förderung der Reparatur angesehen.
Das BMK setzt sich dafür sowohl auf europäischer Ebene als auch mit unterstützenden Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (wie z. B. durch die Einführung des Reparatur-Bonus, s.u.) ein.

Zur Förderung der Reparatur und zur Verlängerung der Lebensdauer von elektrischen und elektronischen Geräten wurde im April 2022 vom BMK ein bundesweiter Reparaturbonus eingeführt. Die Nutzung des Bons wurde für die/den Bürger:in möglichst einfach über eine eigene Website gestaltet, über die man sich einen Bon herunterladen und Informationen über nahegelegene Reparaturmöglichkeiten holen kann. Die Förderung beträgt 50 % bis max. 200 Euro je Gerät und kann mehrmals beansprucht werden.

Die immens große Nachfrage bereits in den ersten Monaten belegt eindrucksvoll das Interesse und die Bereitschaft der Bevölkerung, Reparaturdienstleistungen zu nutzen. Die Aktion soll bis Mitte 2026 laufen und wird aus Mitteln der Europäischen Union zum Wiederaufbau nach der Coronakrise finanziert. Weitere Informationen sind auf reparaturbonus.at verfügbar.

21 Die Vernichtung von Neuwaren verbieten

Derzeit werden riesige Mengen an Neuware vor allem im Onlinehandel vernichtet (in Österreich 1,4 Millionen Pakete Neuware pro Jahr), weil deren Rückführung in den Verkaufsprozess höhere Kosten verursacht als die Vernichtung.
Diese Verschwendung von Ressourcen muss stark eingeschränkt werden, indem die Vernichtung von Neuware verboten wird. Für die Kontrolle sollen unabhängige Stellen geschaffen werden; ab dem ersten Vergehen sollen konsequent Strafen verhängt werden.
(In Deutschland wurde vor Kurzem ein solches Verbot eingeführt. Recherchen haben jedoch gezeigt, dass große Mengen Neuware trotz des Verbots weiterhin vernichtet werden.) Um ein Umgehen durch die Onlinehändler und eine Abwälzung der Kosten auf die Verbraucher:innen zu vermeiden, sollen mit den Firmen ergänzende Vereinbarungen zu deren Selbstverpflichtung getroffen werden. Im Fall, dass die Waren durch die Rücksendung unverkäuflich geworden sind, sollen sie an Bedürftige oder soziale Einrichtungen weitergegeben werden. Diese Weitergabe/Spende muss offengelegt und transparent gemacht werden, um einen Werbeeffekt für die Firmen zu generieren und gleichzeitig einen Wettbewerb der Händler:innen um mehr Nachhaltigkeit zu entfachen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das BMK wird Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlung erarbeiten: Als erster Schritt ist im neuen Abfallvermeidungsprogramm im Handlungsfeld “Betriebe” die Maßnahme “Erhebung der Umsetzungsmöglichkeiten zur Verhinderung der Vernichtung von Neuwaren” vorgesehen.

Außerdem soll im Rahmen der derzeit in Verhandlung befindlichen EU-ÖkodesignVerordnung eine Offenlegungspflicht festgelegt werden. Demnach müsste die Art, Menge und der Grund für die Vernichtung von Produkten von den Wirtschaftsteilnehmern veröffentlicht werden. Es ist auch vorgesehen, dass Verbote für die Vernichtung von nichtverkauften Verbraucherprodukten festgelegt werden. Österreich unterstützt diese Maßnahme in den Verhandlungen.

22 Energielabels sollen für weitere Konsumgüter verpflichtend werden und gesamten Produkt-Lebenszyklus berücksichtigen

Aktuell sind Energielabels nur für bestimmte Haushaltsgeräte verpflichtend. Die Labels berücksichtigen zudem nur den Energieverbrauch, der bei der Nutzung anfällt.
Die Labels sollen auf weitere Konsumgüter ausgeweitet werden sowie auch den Energieverbrauch, der bei der Herstellung sowie bei der Entsorgung und dem Recycling anfällt, berücksichtigen. Zusätzlich sollen die Verbrauchswerte für die bestehenden Kategorien regelmäßig verschärft werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Wie bei anderen Produktregelungen ist auch hier die EU-Gesetzgebung ausschlaggebend. Der Entwurf der bei den Maßnahmen 20 und 21 schon erwähnten EU-ÖkodesignVerordnung sieht vor, dass Energielabels für weitere Konsumgüter verpflichtend werden sollen. Sie sollen den gesamten Produkt-Lebenszyklus berücksichtigen und auch andere als energiebezogene Aspekte abdecken. Österreich unterstützt im Sinne der Empfehlungen des Klimarats diese Ausweitung im Rahmen der EU-Verhandlungen.

23 Das Umweltmanagement-Gütesiegel EMAS ausweiten und verschärfen

Klimaschutz und Wirtschaft sollen einander nicht länger ausschließen. Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS ist ein freiwilliges System, das Produktionsunternehmen nach ihrer Umweltbilanz einstuft und zertifiziert.
Österreich soll sich dafür einsetzen, dass

  1. die Anforderungen für eine EMAS-Zertifizierung verschärft werden und
  2. die Zertifizierungen in weiteren Branchen (z.B. im Handel) Anwendung finden

Die Produktbeschaffung durch die öffentliche Hand soll ausschließlich auf EMAS-zertifizierte Unternehmen beschränkt werden. Damit soll die Attraktivität für EMASZertifizierungen erhöht werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

EMAS-Organisationen reduzieren ihre Treibhausgasemissionen und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Die verstärkte Teilnahme von Unternehmen und anderen Organisationen – wie vom Klimarat vorgeschlagen – ist sinnvoll und wird angestrebt.
Neben bestehenden Förderungen braucht es dafür auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.

Zur Forderung nach einer Verschärfung ist zu beachten ist, dass das Umweltmanagementsystem EMAS auf EU-Gesetzgebung beruht. Eine Verschärfung des Instruments auf nationaler Ebene alleine wäre daher nicht möglich. Die Anforderung einer verstärkten Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf die Umsetzung der Pariser Klimaziele wäre analog zur Corporate Sustainability Reporting Directive sinnvoll und wird bei einer Revision der EMAS-Verordnung eingebracht werden.

Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen (z. B. im Bauwesen, Fahrzeuge, Lebensmittel, IKT) sind gemäß den Mindestanforderungen des „Nationalen Aktionsplans für die Nachhaltige Beschaffung“ (naBe) für den Bund verbindlich zu beschaffen. Der naBeAktionsplan regelt die Beschaffung von nachhaltigen Produkten (z. B. Lebensmittel) und Dienstleistungen auf Ebene der Einrichtungen des Bundes. Dieser sollte auch die Grundlage für die öffentliche Beschaffung aller anderen Gebietskörperschaften sein.
Sofern verfügbar, werden bei der öffentlichen Beschaffung zudem Produkte von EMAS zertifizierten Betrieben erworben.

24 Privates Anlagekapital in klimawirksame Investitionen erhöhen: grüner Aktienindex und grüne Staatsanleihen

Es sollen Anreize und attraktive Möglichkeiten geschaffen werden, in Anlagen zu investieren, die zu einer Klimawende beitragen. Dazu soll ein grüner Aktienindex geschaffen werden. Dabei kann auf bestehenden Indizes aufgebaut werden, deren Kriterien sorgfältig geprüft und entsprechend verschärft werden. Die neuen Kriterien müssen transparent erstellt und regelmäßig überprüft werden. Ein solcher Aktienindex soll privaten Anleger:innen die Sicherheit geben, klimafreundlich zu investieren und Greenwashing ausschließen. Außerdem sollen grüne Staatsanleihen aufgelegt werden. Die Einnahmen daraus sollen zweckgebunden sein und klimafreundlichen Projekten und Maßnahmen zukommen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das BMF, das BMK und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur setzen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die Umsetzung dieser Empfehlung ein. So spricht sich Österreich auf europäischer Ebene für entsprechend strenge Kriterien für grüne Finanzprodukte aus: Um Transparenz zu gewährleisten und Greenwashing zu vermeiden, legt die EU-Taxonomie fest, dass nur jene Wirtschaftstätigkeiten grün sind, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten. Gleichzeitig dürfen sie andere Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen. Für Österreich ist es ganz besonders wichtig, dass die Kriterien der EU-Taxonomie wissenschaftsbasiert und glaubwürdig sind.

An der Wiener Börse gibt es den VÖNIX – VBV-Österreichischer Nachhaltigkeitsindex (dieser beruht primär auf Ausschlusskritierien). Gemäß der EU-Benchmark-Verordnung (die Kriterien für Veranlagungs-Referenzwerte festlegt) sollen sich Verwalter von häufig am Markt verwendeten Referenzwerten bemühen, einen oder mehrere Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (“EU Climate Transition Benchmarks”) bereitzustellen.

Die Republik Österreich hat im Mai 2022 den Austrian Green Bond als erste grüne Bundesanleihe begeben, weitere Emissionen sind geplant. Die Erlöse des Austrian Green Bond werden in Klima- und Umweltprojekte investiert. Ein Jahr nach der Emission und danach bis zur vollständigen Zuteilung jährlich wird ein Allokationsbericht veröffentlicht.
Darüber hinaus wird alle 2 Jahre ein Wirkungsbericht veröffentlicht, der die genauen Auswirkungen dokumentiert.

Seitens des BMK wird seit 2001 das Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte vergeben, das für die Anleger transparent macht, welche Anlageprodukte (Fonds, Sparkonten und -bücher, Anleihen u. a.) auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

25 Günstigere Kreditbedingungen für klimawirksame Projekte einführen

Für besonders klimawirksame Projekte von Unternehmen soll es von Banken zusätzliche, vom Staat unterstützte, günstigere Kredite mit höherer Risikoabsicherung und Haftung geben. Voraussetzung dafür sind klare Kriterien, die von öffentlicher Seite vorgegeben werden sowie unabhängige, fachlich versierte Prüfer:innen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

BMF und BMK setzen sich insbesondere im Rahmen der Green Finance Agenda für die Umsetzung dieser Empfehlung ein, um Unternehmen verstärkten Anreiz für Investitionen in Klimaschutz zu geben. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Förderprogrammen. Die AWS (Austria Wirtschafts-Service GmbH) unterstützt z. B. die Finanzierung ökologisch nachhaltiger Investitionen durch die Übernahme von Garantien.

Zu beachten ist, dass Kreditkonditionen durch Haftungen und Zuschüsse unterstützt werden können, jedoch nicht per se verbindlich vorgeschrieben werden.
Haftungshöchstbeträge sind gesetzlich zu regeln.

Die Einführung eines aufsichtsrechtlichen Green Supporting Factors würde bedeuten, dass Banken Kredite, die nachweislich dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, mit weniger Eigenkapital unterlegen müssten. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene für diese Maßnahme einsetzen (Siehe Regierungsprogramm 2020-24)

Ein „green supporting factor“, wie derzeit auf europäischer Ebene diskutiert, kann dabei helfen, das (geringere) Risiko nachhaltiger Vermögenswerte von Banken über angepasste Eigenkapitalanforderungen besser zu reflektieren.

26 Finanzielle Bürger:innen-Beteiligung an regionalen klimafreundlichen Projekten ausbauen

Aktuell gibt es zu wenige niederschwellige Möglichkeiten für Bürger:innen, sich an klimafreundlichen Projekten in ihren Regionen zu beteiligen. Daher sollen vermehrt Möglichkeiten geschaffen werden, die es Bürger:innen erleichtern, sich finanziell (auch mit kleinen Beträgen) an Projekten in ihrer Region zu beteiligen, die eine klimafreundliche Wirkung haben. Die Regionalität von Projekten ist bedeutend, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und den Einsatz der eigenen finanziellen Mittel unmittelbar zu sehen und zu motivieren. Voraussetzung dafür sind verlässliche Informationen, unter anderem Qualitäts- und Risikobewertungen durch dazu befugte Expert:innen, sowie Rechtssicherheit und zusätzliche Förderungen und Haftungsübernahmen durch die öffentliche Hand. Es sollen dafür bestehende Informationsstellen zur Beratung von Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen genutzt und ausgebaut und niedrigschwellige Anlaufstellen zur konkreten Umsetzung eingerichtet werden. Zudem sollen motivierte Menschen aus der Region eingebunden werden, die solche Projekte vorantreiben, z.B. durch die Vorstellung von Pilotprojekten (u.a. unter der Nutzung bestehender Initiativen wie Klima- und Energie-Modellregionen).

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Diese Maßnahme ist dem BMK im Rahmen der Umsetzung des Erneuerbaren-AusbauGesetzes ein wichtiges Anliegen. Energiegemeinschaften können dazu beitragen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich vorangetrieben wird. Mit der Umsetzung solcher Energiegemeinschaften kann die lokale Wertschöpfung gesteigert werden, und mehr Geld verbleibt in der Region. Die Energiegemeinschaft kann proaktiv die Energiewende unterstützen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sorgen für eine lokale Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die im unmittelbaren Umfeld verbraucht werden kann. Lange Übertragungswege von konventionell erzeugter Energie
können somit vermieden werden.

Im Sinne der Empfehlung des Klimarats arbeitet die vom BMK beim Klima- und
Energiefonds eingerichtete Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften
(Energiegemeinschaften). Sie unterstützt – gemeinsam mit den öffentlichen Energieberatungseinrichtungen der Bundesländer – die Gründung von Energiegemeinschaften. Wenn man z. B. am Anfang der Überlegungen steht, eine Energiegemeinschaft zu gründen oder einer bestehenden beizutreten, stellen sich viele organisatorische und technische Fragen, aber auch Fragen zu Finanzierung und Förderungsmöglichkeiten. Alle diese Fragen werden dort beantwortet und durch praktische Schritt-für-Schritt Anleitungen erklärt.

Wie im Regierungsprogramm festgelegt, wurde geprüft, ob eine „Bürger-Stiftung Klimaschutz“ Anreize für Private schaffen kann, in den Klimaschutz zu investieren. Mit der WU Wien wurden nachhaltige Investments für Kleinanleger:innen in Österreich untersucht. Dabei wurden unter anderem passende Finanzinstrumente für die bestehenden Interessen österreichischer Kleinanleger:innen identifiziert und darüber hinaus das mögliche Potenzial von Mobilisierung privaten Kapitals für den Klimaschutz geprüft. Eine Erkenntnis daraus: Stiftungen bzw. Bürger:innen-Stifungen sind dafür ungeeignet. Viel besser geeignet sind Unternehmensanteile oder aber das klassische Sparbuch, um das Geld nachhaltig und sicher zu veranlagen.

27 Klimaschutz in Lehr- und Studienplänen sowie in der Erwachsenenbildung verankern

Ein verpflichtendes, regelmäßiges Fach zum Thema Klimaschutz soll in allen Bildungsstufen eingeführt und altersadäquat gestaltet werden. Auch in der beruflichen Weiterbildung soll das Thema forciert werden. Lernen soll durch Verknüpfung von Theorie und Praxis erfolgen, etwa im Bereich Mülltrennung, Kochunterricht, Werkunterricht (Reparatur), Analyse von Werbung sowie durch Exkursionen und die Einladung von externen Expert:innen (Vorbild Zahnfee, Polizist:innen). An Berufsschulen und den Universitäten sollen klimarelevante Lehrveranstaltungen (z.B. zukunftsfähiges Wirtschaften) in den Curricula verankert und in die Zielvereinbarungen mit dem Ministerium integriert werden. Die Pädagog:innenausbildung ist dementsprechend zu gestalten.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Im Bereich der Schulbildung werden diese Aspekte durch die neue Lehrplangeneration abgedeckt und verstärkt.

Für die Sekundarstufe I ist der Fachgegenstand Biologie und Umweltbildung vorgesehen. In allen Unterrichtsgegenständen und Schultypen wird Umweltbildung im Rahmen des Unterrichtsprinzips Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung bzw. als überfachliches Thema gelehrt.

Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung ein wichtiges Anliegen ist. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor
allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen (z. B. Pflege eines Schulgartens), und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden Artenvielfalt, Klimawandel, Lebensräume und deren Vernetzung, Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meere, nachhaltige und sozial gerechte Ressourcennutzung, Energienutzung, Abfallvermeidung, Recycling, Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

Berufs- und Erwachsenenbildung

Klimaschutz sowie der übergeordnete Themenbereich der Nachhaltigkeit nehmen an allen berufsbildenden Schulen sowie in der Erwachsenenbildung bereits seit einigen Jahren einen wichtigen Stellenwert ein. Die Forderung nach einem eigenen Unterrichtsgegenstand greift unserer Ansicht nach zu kurz, ist doch Klimaschutz als Teil der ökologischen Nachhaltigkeit ein Querschnittsbereich, der in möglichst allen Gegenständen als selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichtes an berufsbildenden Schulen verstanden werden sollte. Darüber hinaus ist es erforderlich, ständige Lehrplananpassungen vorzunehmen sowie „klimarelevante“ Projektaufgaben zu erteilen und innovative (nachhaltige) Projekte zu fördern bzw. durchzuführen.

Lehrberufe und Berufsschulen

Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz sind zentrale Themen in der Lehrberufsentwicklung. Lehrberufe werden laufend überarbeitet und kompetenzorientiert gestaltet. Dabei werden auch die Themenfelder Ressourcen- und Energieeffizienz, Klimaund Umweltschutz als transversale Kompetenzen in jeden Lehrberuf eingearbeitet. Zudem wird die Lehrberufslandschaft laufend weiterentwickelt, indem spezifische zusätzliche und / oder neue Kompetenzen unter anderem auch aus dem Bereich Klimaschutz in bestehenden Lehrberufen ergänzt (wie zB im Lehrberuf „Metalltechnik“ im Mai 2022) oder neue Lehrberufe geschaffen werden.

Bei den aktuellen Berufsschullehrplänen wurde darauf geachtet, Klima- und Umweltschutz als Querschnittsmaterie integrativ in allen Unterrichtsgegenständen zu verankern.
Berufsschülerinnen und -schüler aller Lehrberufe analysieren beispielsweise im allgemeinbildenden Unterricht ihr (Konsum-)Verhalten und dessen Auswirkungen auf Umwelt und die Gesellschaft. Im Fachunterricht wird bei allen Tätigkeiten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sowie einschlägige Umweltstandards sensibilisiert. Zudem wurden berufsspezifische Kompetenzen, die für eine Klima- und Energiewende zentral sind, explizit in der Berufsschulausbildung verankert. So wurden beispielsweise in den Lehrplan für den Lehrberuf Spengler:in Lernergebnisse für die Montage von energietechnischen Anlagen (z. B. Photovoltaik-Anlagen, thermische Solaranlagen) aufgenommen. In den Lehrberufen des Bau- und Baunebengewerbes bieten viele Berufsschulen eine über den verpflichtenden Unterricht hinausgehende Spezialisierung im Bereich Bauökologie an. Im Bereich Gastronomie und Tourismus werden Schüler/innen für den Einsatz von regionalen und saisonalen Produkten sowie die Bedeutung und Möglichkeiten eines nachhaltigen Tourismus sensibilisiert.

Zur Vermittlung von lehrberufsbildübergreifenden, beruflichen Kompetenzen ua. im Bereich Digitalisierung und berufsrelevanter Fremdsprachen sollen ab 2023 auch Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz gefördert werden.

Die Entwicklung neuer Berufsbilder für Lehrberufe hat klimarelevante Inhalte und deren Vermittlung in Unternehmen (Lehrbetrieben) im Fokus. Zum Beispiel sind für die Baubranche (oben in der Empfehlung „ZU-KU-NFT*“ als Projekt angesprochen) seit 2020 neue Berufsbilder in Kraft.

Beispiel Technische und gewerbliche Schulen

Dem Thema Klima- und Umweltschutz wird in der HTL-Ausbildung sowohl als übergreifende Querschnittsmaterie als auch in der jeweiligen Fachrichtung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Explizit werden im Gegenstand Ethik globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik und im Pflichtgegenstand Naturwissenschaften aktuelle gesellschaftliche Themen, wie z. B. Effizienzsteigerung der Energieverwendung, Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik u.v.a.m. vermittelt.

Neben diesen übergreifenden Lehrplaninhalten erfolgt eine Auseinandersetzung mit klimaschutzrelevanten Themenbereichen in jeder der über 30 zur Auswahl stehenden Fachrichtungen, unter Berücksichtigung des künftigen Berufsfelds mit unterschiedlicher Intensität. In den Fachrichtungslehrplänen findet die Auseinandersetzung z. B. mit Themenbereichen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Abfallwirtschaft, Recycling, Wasser und Wasserreinhaltung, Erneuerbare Energien u.v.a.m. statt. In zahlreichen Fachrichtungen werden Ausbildungsschwerpunkte angeboten, die sich mit Umwelttechnik explizit auseinandersetzen (z. B. Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure, Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik).

Beispiel Kaufmännische Schulen

„Umwelterziehung – Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit“ findet sich als Unterrichtsprinzip im Lehrplan der Handelsakademie. Insbesondere im Leitfach „Betriebswirtschaft“ wird ein besonderes Augenmerk auf Aspekte der Nachhaltigkeit gelegt.

Einen großen Stellenwert nehmen umweltbezogene Fragestellungen auch in den Fächern Naturwissenschaften sowie Technologie, Ökologie und Warenlehre ein. Diverse Ausbildungsschwerpunkte greifen das ökologische Wirtschaften explizit auf, wie beispielsweise „Ökologisch orientierte Unternehmensführung“ sowie „Entrepreneurship
und Management“.

Im Bereich Finanzbildung

Die Nationale Finanzbildungsstrategie zielt darauf ab, BürgerInnen dabei zu unterstützen ökologisch nachhaltige Finanzentscheidungen zu treffen und Finanzbildung in Schulen als fächerübergreifendes Thema zu fördern. Mit verschiedenen Aktivitäten des BMK und des BMF zum Thema Grüne Finanzbildung werden bestehende Aus- und Weiterbildungsprogramme im Finanzbereich um klimarelevante Themen erweitert. Das Angebot richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen: von Expertinnen und Experten über Schulen, Fachhochschulen und Universitäten bis zu Gemeinden und privaten Anleger:innen.

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft

Das Thema Klimawandel und Klimaschutz ist in den Lehrplänen der höheren
Bundeslehranstalten der Land- und Forstwirtschaft sowohl in den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen (z.B: in Ethik, Wirtschaftsgeografie und globale Entwicklung) sowie insbesondere im Bereich der fachlichen Bildung (z.B: Pflanzenbau, Forstwirtschaft, Weinund Obstbau und biologische Produktion, gärtnerischer Pflanzenbau, Waldökologie und Waldbau) verankert.

Im Bereich der Pädagog:innenausbildung gibt es entsprechende Angebote der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, z. B. die MSc-Lehrgänge Management & Umwelt und Green Care sowie diverse Seminare im Rahmen der pädagogischen Weiterbildung.

Unterstützungsangebote für Schulen

Mehrere Programme und Initiativen unterstützen Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung der genannten Lehrplaninhalte, z. B. das ÖKOLOG-Programm (eine Initiative des BMBWF –, das Forum Umweltbildung (Initiative des BMK und des BMBWF) oder der Bildungsförderungsfonds des BMBWF für nachhaltige Entwicklung. Das österreichische Umweltzeichen bietet auch ein Gütesiegel für Schulen, die sich u.a. einer biologischen und regionalen Ernährung verschreiben (Ausgezeichnet Lernen ← Bildung ← Umweltzeichen.at).

Universitäten

Auf hochschulpolitischer Ebene hat das BMBWF das Thema Nachhaltigkeit, Klimaschutz und die Umsetzung der Agenda 2030 als ein Schwerpunktthema für die Leistungsvereinbarungs-Periode 2022-24 definiert. Maßnahmen umfassen beispielsweise die Schaffung neuer Studienangebote, z. B. das europaweit erste Studium an der Montanuniversität Leoben zu Nachhaltigem Konsum und Produktion (unileoben.ac.at), die verstärkte Verankerung von Nachhaltigkeit in den Curricula sowie Angebote im Bereich der Weiterbildung. Im Hinblick auf die Stärkung bestehender und Entwicklung neuer Forschungsschwerpunkte gibt es zahlreiche Universitäten, die ihren Fokus auf klimaschutzrelevante Forschung legen, z. B. an der Universität Graz Field of Excellence Climate Change Graz (uni-graz.at). Mit dem Austria Centre of Transformation entsteht eine universitätsübergreifende Struktur, die die Bündelung, Sichtbarmachung und Kommunikation der Forschung zu Klimawandel, Nachhaltigkeit und Transformation zum Ziel hat.

Einen besonderen Stellenwert nimmt das Projekt UniNEtZ ein, das als Vorhaben in den Leistungsvereinbarungen der Universitäten verankert ist und zur Umsetzung der UNNachhaltigkeitsziele (SDG – darunter auch SDG 13 zum Klimaschutz) beiträgt.

28 Werbung für klimaschädliche Produkte massiv einschränken und für besonders klimaschädliche Produkte verbieten

Die Bewerbung aller Produkte, die klimaschädlich sind, muss auf allen Werbeplattformen (inklusive Social Media) stark eingeschränkt werden. Für besonders klimaschädliche Produkte soll ein Werbeverbot eingeführt werden.
Dafür müssen klare und verständliche Kriterien und Grenzwerte entwickelt werden. Die Kriterien müssen regelmäßig geprüft und nachgebessert werden.
Dazu braucht es einheitliche, staatlich kontrollierte Gütesiegel.
Damit wollen wir auch dazu beitragen, in unserer Gesellschaft neu zu definieren, was als wertvoll, wichtig und Statussymbol gilt. Und alle in die Verantwortung nehmen, die Industrie und Dienstleister:innen genauso wie die Menschen/Kund:innen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Eine solche Maßnahme – die aus konsumentenpolitischer Sicht zu begrüßen wäre – ist derzeit nicht in Planung, eine genaue Prüfung im Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht müsste erfolgen. Man könnte sich an Maßnahmen aus Frankreich ein Beispiel nehmen. Zwei Maßnahmen wurden dort bereits gesetzlich verankert: Ein Verbot der Werbung für die Vermarktung oder Förderung fossiler Energieträger ab 2022 sowie das Verbot der Werbung im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Förderung des Kaufs der schadstoffreichsten Fahrzeuge (SUV) ab 2028.

29 Refill-Stationen in Supermärkten / Drogerien einführen bzw. ausweiten

Gegenwärtig müssen viele Produkte neu verpackt gekauft werden, bei denen es auch möglich wäre, sie in mitgebrachte Behälter abzufüllen oder leere Packungen wieder zu befüllen. Dadurch entsteht eine beträchtliche Menge an Abfall. Deshalb sollen Anreize für Supermärkte und Drogerien geschaffen werden, Refill-Systeme in ihren Filialen zu etablieren beziehungsweise auszubauen. Dabei sollen bestehende Beispiele als Orientierung dienen, von ihnen soll gelernt werden.
Mögliche Produkte sind nicht verderbliche Lebensmittel wie Reis und Nudeln oder Hygiene- und Haushaltsartikel wie Duschgel, Parfüm, Wasch- und Reinigungsmittel. Es soll aber generell und laufend geprüft werden, welche Produktgruppen geeignet sind. Es soll auch geprüft werden, wie Synergien zwischen einem RefillSystem und Pfandsystemen hergestellt werden können. Bedeutend ist, dass solche Systeme auch bessere Preise für Endverbraucher:innen bringen. Einsparungspotenzial auf Produzent:innenseite entsteht durch weniger Verpackungsmaterial und weniger Abfall.
In einer Testphase sollen Pilotprojekte gefördert und begleitend beforscht werden. Damit es zur Ausbreitung kommen kann, müssen Refill-Stationen einen deutlichen Vorteil in der ökologischen und sozialen Dimension gegenüber dem konventionellen Produktabsatz ausweisen. Es könnte auch alternativ nach der Pilotphase eine maximale Verpackungsintensität für bestimmte Produktgruppen vorgeschrieben werden (z.B. alle Reissorten – maximales Verpackungsgewicht pro Kilogramm Produkt). Handelsunternehmen könnten dann entweder Refill-Stationen einführen oder jede andere gleichwertige alternative Verbesserung implementieren.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das BMK arbeitet an der Umsetzung dieser Empfehlung. Im Abfallvermeidungsprogramm 2022 ist eine entsprechende Maßnahme im Handlungsfeld “Kunststoffe & Verpackungen” zur Forcierung von Unverpackt-Systemen bzw. Abfüllsystemen vorgesehen.

Hinsichtlich Förderung und Forschung wird auf die FTI Initiative „Kreislaufwirtschaft“ hingewiesen, die innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt. Eines der Programmziele ist der Intensivierung der Produktnutzung gewidmet. Eine weitere Option für eine Förderung besteht über die Abfallvermeidungsförderung der Sammel- und Verwertungssysteme (SVS), abgewickelt durch die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS). Derzeit läuft ein gefördertes Projekt zu Refill-Stationen.

Mehrwegabfüllsysteme werden auch im Rahmen des Österreichischen Umweltzeichens ausgezeichnet.

30 Eine Koordinationsstelle für klimawirksame Synergien zwischen Unternehmen schaffen

Derzeit wird das Potenzial, das darin besteht, dass Unternehmen durch Kooperation Treibhausgasemission reduzieren oder anders positive Klimawirkung entfalten, nicht ausgeschöpft. Positive Beispiele sind Einspeisung von Abwärme ins Heizsystem oder die Abschöpfung von Biogas zur Energiegewinnung. Es soll eine Koordinationsstelle innerhalb von bestehenden
Verbänden geschaffen werden, die klimawirksame Synergien zwischen Unternehmen erfasst und potenzielle Interessent:innen zusammenbringt. Nach Bedarf soll es Beratung für weitere Schritte und Umsetzungsmöglichkeiten geben. Bestehende und neue Best-PracticeBeispiele sollen bekannt gemacht werden. Bewilligungen sollen unbürokratisch und schnell erfolgen. Ein wirksames Klimagesetz mit verbindlichen Regeln zur Kooperation und Emissionsreduktion wäre eine wichtige Rahmenbedingung für das Engagement von Unternehmen in diesem Bereich.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Klimaaktiv (klimaaktiv.at) leistet bereits seit Jahren einen wertvollen Beitrag und soll im Sinne der Empfehlung weitergeführt werden. Es agiert als Netzwerkplattform für Unternehmen und treibt mit Beratung und Angeboten zur Klimaneutralität 2040 sowie Best Practice Beispielen Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen voran.

Positive Beispiele werden kommuniziert und klimawirksame Tools, Methoden und Vorhaben an potenziell Interessierte weitergegeben.

Die Initiative hat in den vergangenen Jahren spürbar zu einer Veränderung der Märkte in Richtung klimaschonender Technologien und Dienstleistungen beigetragen. 2019 und 2020 wurde sie einer externen Evaluierung durch das Wuppertal-Institut unterzogen. Sie wurde als ein europaweit herausragendes Beispiel eines umfassenden und integrierten Klimaschutzprogramms bewertet, das relevante Wirkungen für den Klimaschutz erzielt, über einen hohen Innovationsgrad verfügt und auf nationaler Ebene die verschiedenen Maßnahmen zu Beratung, Information, Qualitätssicherung und Ausbildung strategisch sinnvoll bündelt.

Innovative Projekte werden z. B. bereits über den Klimafonds abgewickelt und gefördert.

31 Reduktion von Kunststoff-Verpackungsmüll

Plastikeinweggebinde für Getränke und Lebensmittel müssen massiv reduziert werden. Die verpflichtende Mehrwegquote für Getränkegebinde muss auf 80 Prozent erhöht werden. Auch im Nicht-Lebensmittelbereich sollen Kunststoffverpackungen und der daraus entstehende Müll weitgehend eingespart werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftspakets der EU 2021 wurde eine Mehrwegquote für Getränkeverpackungen sowie eine Pfandregelung für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen vorgegeben. Die Mehrwegquoten sind ab 2024 zu erfüllen, und das Einwegpfand gilt ab 2025. Darüber hinaus enthält das Abfallwirtschaftsgesetz ein generelles Reduktionsziel für Einwegkunststoff-Verpackungen von 20% bis 2025 (im Vergleich zu 2018).

Dieses Ziel wird u. a. durch einen Handlungsschwerpunkt mit einem umfassenden Maßnahmenmix für „Kunststoffe und Verpackungen“ im Abfallvermeidungsprogramm 2022 unterstützt. Dadurch sollen die Verwendung von kurzlebigen Kunststoffprodukten reduziert, das Ausmaß an Verpackungen auf das Notwendigste beschränkt und die Konsumgewohnheiten geändert werden (wie z. B. Mehrweg statt Einweg).

Um die Konsumgewohnheiten bei To-Go- bzw. Take-Away-Verzehr nachhaltiger zu gestalten, ist im Auftrag des BMK ein Leitfaden für den Handel und die Gastronomie zur Abgabe von Speisen / Lebensmitteln mithilfe kundeneigener Behältnisse in Ausarbeitung.

32 Zentrum für Kreislaufwirtschaft gründen

Es soll ein Zentrum für Kreislaufwirtschaft gegründet werden, mit dem Ziel, Ressourcenkreisläufe innerhalb und zwischen verschiedenen Branchen zu fördern sowie Wissen und Fähigkeiten in diesem Bereich zu erhöhen.
Teil dieses Zentrums soll eine Kreislaufwirtschaftsakademie sein, in der Aus- und Weiterbildung für verschiedene Berufsgruppen angeboten sowie Lehrmaterialen produziert werden. Die Akademie soll auch das Entstehen neuer Geschäftsmodelle fördern sowie Experimentierräume schaffen. Diese können z.B. jungen Menschen erlauben, neue (klimafreundliche) handwerkliche Fähigkeiten zu erlangen und Begeisterung dafür zu entwickeln.
Des Weiteren soll beim Zentrum für Kreislaufwirtschaft eine Bestandteil- und Rohstoffbörse angesiedelt sein. Unternehmen sollen melden, wenn sie Bestandteile oder Rohstoffe aussortieren, damit andere Betriebe diese weiterverwenden können.
Die Angebote des Zentrums für Kreislaufwirtschaft sollen durch Beratung und Unterstützung schneller Wirkung entfalten. Branchenfachleute sollen Potenziale erheben und Betriebe aktiv ansprechen (ähnlich wie das Arbeitsmarktservice – ein „Kreislaufservice“).
Die Anlaufstelle soll gesetzlich verankert und über Abgaben von Unternehmen (ähnlich wie für Arbeiter und Wirtschaftskammer) finanziert werden, sowie über Recyclingzuschläge, die abhängig sind von der Lebenserwartung der jeweiligen Produkte. Die branchenübergreifende Zusammenarbeit von Unternehmen wird durch die Stelle gestärkt (z.B. zwischen Forstwirtschaft und Möbelindustrie). Mit diesem Vorteil der langfristigigen Kostenersparnis sollen Unternehmen an Bord geholt werden. Eine europaweite beziehungsweise internationale Zusammenarbeit ist anzustreben.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das BMK wird diese Empfehlung dem Grundsatz nach umsetzen und im Rahmen der Strategie zur Kreislaufwirtschaft ein „Circularity Lab Austria“ gründen. Dabei wird es sich um das vom Klimarat geforderte Zentrum für Kreislaufwirtschaft handeln, das die Umsetzung in der Wirtschaft voranbringen soll. Das Circularity Lab wird in das bereits bestehende Climate Lab integriert werden.

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Ernährung und Landnutzung

Die fachliche Beratung in diesem Handlungsfeld erfolgte durch Marianne Penker (Universität für Bodenkultur Wien), Martin Schönhart (Universität für Bodenkultur Wien). Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Michael Bahn, Willi Haas, Georg Kaser und Gundula Prokop.

Die Hebel im Handlungsfeld Ernährung und Landnutzung

Reduktion tierischer Produkte

Tierische Produkte verursachen ein Vielfaches an Treibhausgasemissionen gegenüber pflanzlichen Produkten.
Während Wiederkäuer Gras in hochwertige tierische Proteine umwandeln, die erst dann der menschlichen Ernährung dienen, können Getreide oder Ölsaaten viel mehr Menschen ernähren, wenn sie direkt verzehrt werden. Ein höherer Anteil pflanzlicher Ernährung hat zudem positive Gesundheitswirkungen.

Lebensmittelabfälle vermeiden

Weltweit wird etwa ein Drittel der Lebensmittel verschwendet. In Österreich geht man von über einer Million Tonnen vermeidbarer Lebensmittelabfälle pro Jahr aus. Die Reduktion dieser Lebensmittelabfälle brächte eine Einsparung all jener Klimawirkungen, die mit ihrer Produktion, Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung einhergehen.

Produktion verbessern

Mit verbesserten Produktionsprozessen in der Landwirtschaft können die Treibhausgasemissionen in der landwirtschaftlichen Produktion, aber auch in den vorgelagerten Sektoren, zum Beispiel der Düngemittelproduktion, gesenkt werden. Verbesserte Produktionsprozesse sind etwa die zielgenauere Ausbringung von Düngemitteln, die verbesserte Fütterung und Haltung von Nutztieren oder die verbesserte Lagerung von Wirtschaftsdüngern.

Erneuerbare Energie bereitstellen

Auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen kann Energie produziert werden, um fossile Energieträger zu ersetzen, zum Beispiel durch die Errichtung von Fotovoltaikanlagen. Handelt es sich um Biomasse- und Agrartreibstoffe, sollten diese nicht in Konkurrenz mit anderen Verwendungsmöglichkeiten stehen. Eine Analyse der direkten und indirekten Emissionen und der Wirkung der landwirtschaftlichen Nutzungsformen auf die Speicherung von Kohlenstoff in Böden und Biomasse liefert eine Grundlage für die Entscheidung darüber, ob sich die Klimawirkung insgesamt und dauerhaft verbessert.

Kohlenstoffsenken erhöhen

Böden und Biomasse sind bedeutende Speicher von Kohlenstoff, sogenannte Kohlenstoffsenken. Die Art der Bodennutzung bestimmt die Höhe dieser Speicherwirkung. Eine Herausforderung ist die Dauerhaftigkeit, weil eine veränderte Bewirtschaftung oder die fortschreitende Erwärmung gespeicherten Kohlenstoff auch wieder freisetzen kann. Der Einsatz von Holz als Baustoff bindet Kohlenstoff langfristig, wenn das verbaute Holz dauerhaft genutzt wird und anstelle des geernteten Baumes wieder ein neuer wächst.

Die Empfehlungen der Bürger:innen

33 Politische Anreize für eine klimafreundliche Ernährung setzen

Eine klimafreundliche Ernährung soll bevorzugt nicht über Verbote, sondern vorwiegend über Anreize gefördert werden. Die Steuerungswirkung soll so gestaltet sein, dass sich auch Menschen ohne Klimabewusstsein klimafreundlich ernähren, das heißt mit mehr saisonalen, frischen und pflanzlichen Lebensmitteln aus der Region und so, dass weniger Lebensmittelabfall entsteht.
Konkret soll durch entsprechende Anreize der Fleischverzehr entsprechend der Empfehlung des Gesundheitsministeriums um zwei Drittel reduziert werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Der Ansatz in der Empfehlung, in diesem Bereich nicht mit Verboten, sondern mit Anreizen und anderen Instrumenten zu arbeiten, wird unterstützt.

Das Themenfeld Ernährung, Gesundheit und Klimaschutz wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Ernährung angesprochen, der aktuell zur Überarbeitung ansteht.

Der Bund hat in seinem Zuständigkeitsbereich auch die Möglichkeit, über die Beschaffung entsprechende Anreize zu setzen. Der Aktionsplan nachhaltige Beschaffung und das Projekt “Österreich isst regional” sind Beispiele dafür.

Darüber hinaus können auch Qualitätsstandards eine wichtige Rolle spielen. Es gibt solche Standards bereits aktuell für die Gemeinschaftsverpflegung in Kindergärten, Schulen, Kantinen und Pflegeheimen: sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/LebensmittelErnaehrung/Gemeinschaftsverpflegung. Für Krankenhäuser wird ein Standard derzeit entwickelt. Der Standard bietet eine Richtschnur und Hilfestellung für die betroffenen Einrichtungen, um zu einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigeren Ernährung beitragen zu können. Die Umsetzung ist jedoch nicht verpflichtend. In den Qualitätsstandards geht es um eine gesundheitsfördernde Zusammenstellung der Speisepläne und eine nährstoff-schonende Zubereitung. Ökologische und soziale Aspekte sowie das Tierwohl werden ebenfalls berücksichtigt.

Österreich arbeitet auf europäischer Ebene im Rahmen der EU Expert Group on General Food Law and Sustainability of Food systems (EG GFL-SFS) mit, um Verbesserungen in diesem Bereich zu erzielen. Die Gruppe unterstützt die Kommission u. a. bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen und politischen Initiativen im Bereich des Lebensmittelrechts und der Nachhaltigkeit von Lebensmittelsystemen. Ein Vorschlag für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme soll bis Ende 2023 vorliegen.

34 Klimafreundliche und wertschätzende Preisgestaltung bei Lebensmitteln einführen

Über die Preisgestaltung sollen klimafreundliche gegenüber klimaschädlichen Produkten bessergestellt werden.
Die Politik soll nachhaltige Ernährung fördern, indem zum Beispiel bei der Besteuerung klimafreundliche Produkte bessergestellt werden.
Gleichzeitig soll die Politik dafür sorgen, dass Lebensmittelpreise Wertschätzung für Lebensmittel und die Arbeit dahinter abbilden.
Da die Handelsketten eine große Macht bei der Preisgestaltung haben, soll die Politik dafür Sorge tragen, dass die preisliche Differenzierung zwischen klimafreundlichen und klimaschädlichen Produkten von den Handelsketten an die Kund:innen weitergegeben wird.

▶ Mit zwei Einwänden angenommen

  • 1 Einwand: Der konkrete Hebel fehlt, Empfehlung ist nicht wirksam genug.
  • 1 Einwand: kleinere Betriebe fördern, weg von Massentierhaltung. Fleisch darf qualitativ besser werden und teurer. Weg mit den Tiertransporten.
    Resultat: Fleisch soll wieder nur Sonntagsessen sein.

Antwort der Ministerien

Eine steuerliche Differenzierung von Lebensmitteln ist prinzipiell ein bedenkenswerter Ansatz, ist aber derzeit nicht geplant. Zu berücksichtigen ist, dass es nach der EUMehrwertsteuerrichtlinie nur insgesamt zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze neben dem „normalen“ Steuersatz geben kann. Derzeit werden Lebensmittel mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% besteuert.

35 Treibhausgas-Zölle basierend auf Klimafußabdruck für Lebensmittel aus Drittstaaten einführen

Ziel ist es, dass wir klimafreundliche Produkte in Österreich haben. Zum Schutz vor klimaschädlichen Produkten sollen deshalb – basierend auf dem Klimafußabdruck – Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte aus Drittländern mit einer Treibhausgas-Steuer belegt werden.
Hohe Lebensmittelpreise durch diese TreibhausgasZölle sind eine zusätzliche Belastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen. Diese Nebenwirkungen soll durch eine Umverteilung ausgeglichen werden, denn Klimaschutz darf nicht vom Einkommen abhängen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Eine derartige Maßnahme könnte nur auf EU-Ebene eingeführt werden. Im Rahmen des EU-Emissionshandels wird aktuell eine Maßnahme verhandelt, die einem solchen Klimazoll grundsätzlich entsprechen würde (unter dem Titel „CO2-Grenzausgleichsmechanismus“). Allerdings bezieht sich diese Maßnahme im ersten Schritt auf Güter aus Wirtschaftssektoren mit hohen ausgewiesenen und klar nachvollziehbaren CO2-Kosten, die vom EU-Emissionshandel erfasst sind (z.B. Zement, Eisen und Stahl).
Landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel fallen nicht darunter. Sehr wohl erfasst werden soll aber die Produktion von synthetitschen Düngemitteln, die einen wesentlichen Input-Faktor für die Landwirtschaft darstellen.

Letztlich stellt sich aber auch die Frage, ob ein Fokus auf „Klimaeffizienz“ das einzige Kriterium für eine nachhaltige Landwirtschaft sein sollte.

36 Vernichtungsverbot für Lebensmittel einführen

Um Lebensmittelabfall zu vermeiden, dürfen keine Lebensmittel mehr vernichtet werden. Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist und die noch genießbar sind, sollen dennoch im Verkauf bleiben. Unter Umständen sollen diese an Sozialmärkte oder andere soziale Einrichtungen weitergegeben werden. Wenn die Lebensmittel nicht mehr genießbar sind, müssen sie anderweitig verwertet werden, z.B. in Biogasanlagen oder in anderer geeigneter Form.

▶ Mit einem Einwand angenommen

  • 1 Einwand: Es fehlt die Spezifizierung „wenn geerntet“, denn für Landwirt:innen kann es gute Gründe geben (z.B. Witterung), Lebensmittel nicht zu ernten, sondern zu vernichten.

Antwort der Ministerien

Die Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelabfällen ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Daher wurde im September 2021 die interministerielle Koordinierungsstelle zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen eingerichtet. Durch die Zusammenarbeit von fünf Ressorts aus den Bereichen Landwirtschaft, Wirtschaft, Bildung, Gesundheit unter dem Vorsitz des Klimaschutzministeriums werden Wissen und Erfahrungen gebündelt, um gemeinsam steuernd den Anteil an vermeidbaren
Lebensmittelabfällen zu reduzieren. Dabei wird das Thema als gesamtgesellschaftliche Herausforderung verstanden, welches einer Zusammenarbeit mit allen relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft bedarf.

Die von der interministeriellen Koordinierungsstelle ausgearbeitete Strategie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen stellt den Rahmen für die gemeinsamen Vorhaben dar und zielt darauf ab, die Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren.
(bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/abfallvermeidung/publikationen/strategievermeidung)

Weitere Aktivitäten der Koordinierungsstelle werden dazu beitragen, Barrieren und Hemmnisse zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette zu identifizieren und konkrete Lösungen und Hilfestellungen zu drängenden Fragen zu entwickeln.

Eine Vielfalt an Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelabfälle sind im neuen Abfallvermeidungsprogramm bzw. im zugehörigen Aktionsplan “Lebensmittel sind kostbar!” enthalten, die demnächst veröffentlicht werden. Dadurch soll die Lebensmittelverschwendung nachhaltig eingedämmt werden. Ein Teil der Lebensmittel wird bereits an soziale Einrichtungen weitergegeben. Der Rest der Lebensmittelabfälle wird kompostiert, einer Biogasanlage oder einer thermischen Verwertung zugeführt. Durch ein Maßnahmenbündel soll dieser Anteil wesentlich verringert werden. Dadurch soll die Lebensmittelverschwendung nachhaltig eingedämmt werden.

Eine Deponierung ist in Österreich längst verboten. Die Ausgangslage ist mit jener in Frankreich nicht vergleichbar. Ein Vernichtungsverbot von Lebensmitteln – wie vom Klimarat vorgeschlagen – hätte daher aus Sicht der Bundesregierung keinen großen Zusatznutzen in Österreich, angesichts dieser bereits bestehenden Regelungen und Maßnahmen.

37 Freiwerdende geeignete Agrarflächen zur Eindämmung der Klimakrise nutzen, zum Beispiel zur effizienten Energiegewinnung

Freiwerdende geeignete Agrarflächen sollen zur Eindämmung der Klimakrise genutzt werden, zum Beispiel zur effizienten und kostengünstigen Energiegewinnung mit positiver Klimabilanz, abhängig von den Gegebenheiten. Dadurch können Zusatznutzen entstehen:

Beispiele sind Fotovoltaik-Anlagen auf Weideland, die auch als Schattenspender für Tiere dienen oder Energiewälder, die schädliche Treibhausgase binden, eine natürliche Klimaanlage sind, Lebensraum für Wildtiere bieten und sich als Naherholungsgebiete eignen.

  • Beim Anbau von Energiewäldern sollen ökologisch verträgliche, bevorzugt heimische Arten wie Pappel oder Weiden gewählt werden. Bei der Auswahl ist auf der einen Seite die ökologische Effektivität (Bindung von Kohlenstoff) und auf der anderen Seite die Kompatibilität mit dem heimischen Ökosystem zu beachten.
  • Beim Anbau von pflanzlichen Rohstoffen zur Energiegewinnung soll Flächenverlust für Wildtiere ebenso vermieden werden, wie die Gefährdung von Tieren durch Erntemaschinen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das österreichische Landschaftsbild ist von der Arbeit der lokalen Bäuerinnen und Bauern geprägt und nicht zuletzt deswegen ein wichtiges Kulturgut. Die regionale Lebensmittelproduktion auf Basis umweltverträglicher Kriterien ist eine Grundvoraussetzung für eine langfristige und nachhaltige Bewirtschaftung der heimischen landwirtschaftlichen Flächen.

Es gibt zahlreiche kreative und innovative Möglichkeiten einer Doppelnutzung, sodass beispielsweise Agri-Photovoltaikanlagen als Schattenspender für den Gemüseanbau oder für das Weidevieh dienen können.

Diese Agri-Photovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, auf einer Fläche Landwirtschaft und Stromerzeugung optimal zu kombinieren. Die Fläche soll dabei weiterhin der landwirtschaftlichen Hauptnutzung dienen und gleichzeitig kann mithilfe von PV-Modulen in Form einer Sekundärnutzung Solarstrom erzeugt werden. Dies führt zu einer Win-WinWin Situation für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, für die Ertragssicherheit der Landwirt*innen und für die Umwelt. Für die Sicherstellung eines raschen und umweltverträglichen Ausbaus dieser Anlagenform wurden Fördermöglichkeiten im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sowie im Rahmen des Förderprogramms Muster- und Leuchtturmprojekte in der Photovoltaik beim Klima- und Energiefonds geschaffen.

s. dazu auch die Ausführungen zu Empfehlung Nr. 12.

38 Verpflichtende Verwendung klimafreundlicher Lebensmittel in Restaurants und Großküchen

Großküchen und Restaurants sollen verpflichtet werden, vermehrt klimafreundliche Lebensmittel zu verwenden: saisonales, frisches Gemüse und weniger Fleisch. Insbesondere Kantinen der öffentlichen Hand sollen Vorreiterinnen bei der Umsetzung dieser Verpflichtung sein.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Eine Möglichkeit, die Verwendung klimafreundlicher Lebensmittel in Großküchen im Zuständigkeitsbereich des Bundes auszubauen, liegt in der Beschaffung. Eine teilweise Umsetzung ist mit dem Aktionsplan nachhaltige Beschaffung und mit dem Projekt “Österreich isst regional” schon erfolgt. Schrittweise, aber konsequent sollen der Mindestanteil an biologisch qualitativ hochwertig erzeugten Lebensmitteln von 25 % im Jahr 2023 auf 55 % im Jahr 2030 erhöht werden. Regionalität, Saisonalität, mehr Tierwohl, eine Reduktion des Fleischkonsums und der Lebensmittelabfälle können in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung und bei „Green Events“ umgesetzt werden. Für Großküchen wurde dazu ein praxistaugliches Kriterienset entwickelt: Neben dem täglichen fleischlosen Klimateller sollen mindestens zwei Drittel der Speisen aus pflanzlichen Komponenten bestehen und die Fleischmenge bei Fleischhauptspeisen reduziert werden.
All diese Maßnahmen sollen den Weg in eine klimaverträgliche und gesunde Ernährung ebnen.

Darüber hinaus könnte als weiterer Schritt eine Verpflichtung der Umsetzung der in Punkt 33 genannten Qualitätsstandards in öffentlichen Institutionen eingeführt werden. Die BBG (Bundesbeschaffungsgesellschaft) ist als Dienstleister des Bundes per Weisung des BMF bereits angewiesen den naBe-Aktionsplan umzusetzen. In der Praxis erfolgt das über die Kooperation mit der NaBe-Plattform. Das hat konkrete Auswirkungen z. B. auf die Vorgaben bzgl. Umwelt und Gesundheit in Kantinen in öffentlichen Institutionen.

Vorschriften für private Restaurants, welche Lebensmittel sie zu verwenden haben, sind nicht angedacht. Hier sind primär Bewusstseinsbildung und Aufklärung gefragt. Ein Beispiel dafür ist die Initiative “Klimateller”, eine Kooperation des BMK mit der Österreichischen Hoteliervereinigung. Sie setzt sich zum Ziel das klimafreundliche Speise und Getränkeangebot zu forcieren. Das Projekt entwickelt sich gut, denn gemäß einer im Sommer 2022 durchgeführten Umfrage unter den Hoteliers werden bereits in 30% der Hotels klimafreundliche Gerichte angeboten, und weitere 15 % planen das ganz konkret.

39 Gesetzlichen Rahmen für Portionsgrößen in Großküchen und Restaurants festlegen

Die Politik soll einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit Großküchen und Restaurants künftig verschiedene Portionsgrößen anbieten.
Der Preis soll dabei an die tatsächliche Größe angepasst werden. Anstatt große Portionen billiger anzubieten, soll die Preisgestaltung künftig linear an die Portionsgröße angepasst sein.
Dadurch werden die Menschen weniger dazu verleitet, zu große Portionen zu bestellen, von denen am Ende etwas weggeschmissen wird – sondern wählen eine genau zum Hunger passende Portionsgröße.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Um eine bedarfsgerechtere Bereitstellung von Speisen insgesamt zu erreichen, werden geförderte Beratungsprogramme (wie Küchenprofi(t)) für die Gastronomie angeboten. Dabei spielt die Identifizierung der vorhandenen Einsparpotentiale eine wesentliche Rolle.

Für Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung werden im Rahmen der vom BMK mitunterstützten Initiative „United Against Waste“ Onlinetools (der Moneytor: unitedagainst-waste.at/sich-informieren/abfallmonitoring) angeboten und die Aktionstage „Nix übrig für Verschwendung“ organisiert. Denn weitere Aufklärung und Bewusstseinsbildung sind zur Forcierung der Vermeidung von Lebensmittelabfällen ein wichtiges Element.

40 Stückpreise statt Großpackungen umsetzen

Großpackungen verleiten Konsument:innen dazu, mehr zu kaufen, als sie eigentlich benötigen. Dadurch verderben Lebensmittel und werden weggeschmissen. Daher sollen Lebensmittel – wo es geht – einzeln und unverpackt angeboten werden. Als Zusatznutzen werden „Tarnpackungen“, die durch großes Volumen mehr Inhalt vortäuschen, vom Markt verschwinden. Die Transparenz für die Kosument:innen erhöht sich.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Im neuen Aktionsplan „Lebensmittel sind kostbar!“ werden bedarfsgerechte
Verpackungsgrößen und Minimierung des Angebots an XXL- und Multipackungen im Frischebereich explizit verankert.

Der soziale Aspekt ist dabei zu beachten. Anzumerken ist, dass v.a. Haushalte mit geringerem Einkommen – insbesondere in Zeiten großer finanzieller Belastungen – auf Preisvorteile angewiesen sind. Gerade solche Haushalte haben ein besonderes Augenmerk darauf, Lebensmittel nicht zu verschwenden.

41 Mengenrabatte für Lebensmittel verbieten

Aktionen und Rabatte verleiten Konsument:innen dazu, mehr zu kaufen, als sie eigentlich benötigen. Dadurch verderben Lebensmittel und werden weggeschmissen.
Die Bewerbung und die Durchführung von Mengenrabattaktionen („eins plus eins gratis“, „drei zum Preis von einem“) sind zu verbieten. Ein Zusatznutzen ist eine erhöhte Kostentransparenz: Die Menschen lernen wieder, den Preis zu zahlen, den ein Produkt wirklich kostet. Ausnahme sind verderbliche Waren kurz vor Ladenschluss oder nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Dieser Entwicklung kann am besten mit Bildungsmaßnahmen entgegengewirkt werden.

Ein wesentlicher Punkt sind dabei die im Aktionsplan „Lebensmittel sind kostbar!“ angeführten Bildungsmaßnahmen für die Konsument:innen. Die Einkaufsplanung, das Wissen über die richtige Lagerung und über die Möglichkeiten der Haltbarmachung bzw. Verarbeitung spielen eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen.

42 Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien in Gemeinden und bäuerlichen Betrieben fördern

Die Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien in Gemeinden und bäuerlichen Betrieben soll verstärkt gefördert werden, um eine unabhängige, nachhaltige und sparsamere Energieversorgung vor Ort zu fördern.

  • Damit sich Investitionen lohnen, braucht es wissenschaftliche Unterstützung bei der Auswahl geeigneter erneuerbarer Energiequellen und größtmögliche Eigennutzung der selbst gewonnenen Energie.
  • Erlangtes Wissen aus Installation und Nutzung soll in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft öffentlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Durch Transparenz über die langfristig günstigeren Energiekosten sowie staatliche Förderungen soll die Hürde hoher Anfangsinvestitionen gesenkt werden.
  • Bewilligungsverfahren sollen vereinfacht werden.
  • Um neue Bodenversiegelung durch Anlagen zur Energiegewinnung zu vermeiden, sollen bereits versiegelte, d.h. bebaute Flächen genutzt werden.
  • Um im Angesicht des Klimawandels die Natur zu erhalten, ist es notwendig, sich als Gesellschaft an neue Energieinfrastruktur zu gewöhnen, auch wenn sie einen Eingriff in die Landschaft bedeutet, wie wir sie kennen. Die Infrastruktur soll sich dabei bestmöglich in die Landschaft einfügen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Umsetzung dieser Empfehlung ist in Arbeit, u. a. durch das Programm “Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarker Bauernhof”

Damit sich Investitionen lohnen, braucht es fundierte Unterstützung bei der Auswahl geeigneter erneuerbarer Energiequellen und größtmögliche Eigennutzung der selbst gewonnenen Energie. Erlangtes Wissen aus Installation und Nutzung soll in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Durch Transparenz über die langfristig günstigeren Energiekosten sowie staatliche Förderungen soll die Hürde hoher Anfangsinvestitionen gesenkt werden. Bewilligungsverfahren sollen vereinfacht werden.

Um neue Bodenversiegelung bzw. Flächenverluste durch Anlagen zur Energiegewinnung zu vermeiden, sollen primär bereits versiegelte, d. h. bebaute Flächen genutzt werden.

43 Energiegewinnung aus Abfällen (Biomasse) fördern und Nährstoffkreisläufe schließen

Zur hundertprozentigen Abfallverwertung soll die Energiegewinnung aus biogenen Abfällen (Biomasse) gefördert werden. Dafür sollen pflanzliche Rohstoffe sinnvoll verwendet werden, die nicht als Lebensmittel von Mensch oder Tier verzehrt werden (Logik: erst Teller, dann Trog, dann Tank, dann Dünger).
Dabei ist darauf zu achten, dass Nährstoffkreisläufe möglichst geschlossen werden.
Biomüll soll für die Energie- und Biodüngergewinnung und für den Humusaufbau genutzt werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Diese Empfehlung wird unterstützt und auch bereits praktiziert (z. B. Altspeiseöl für Biotreibstoffe). Im Rahmen der Umweltförderung gibt es finanzielle Unterstützung für die Energiegewinnung aus Abfällen und Biomasse. Eine Ausweitung bestehender Förderungen ist möglich, insbesondere zur Umrüstung bestehender Fernwärmeanlagen.

Durch die EU-Erneuerbaren-Richtlinie wird diese Maßnahme noch weiter gestärkt werden. Die Verwendung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für Biotreibstoffe ist durch die Erneuerbaren Richtlinie begrenzt (max. 7% des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor). Das Teller – Trog – Tank Prinzip ist bereits in der Praxis umgesetzt.

Zu beachten ist, dass auch bei der Erzeugung von Biotreibstoffen wertvolle Futtermittel als Reststoffe anfallen.

44 Maßnahmen der Agrarpolitik auf EU- und nationaler Ebene auf ihre tatsächliche Klimawirkung hin prüfen und ausrichten

Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft stiften einen gesellschaftlichen Mehrwert. Es müssen Anreize gesetzt werden, damit es sich langfristig für landwirtschaftliche Betriebe auszahlt, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Dieser gesellschaftliche Mehrwert muss messbar sein und die Betriebe müssen dementsprechend entlohnt werden.
Agrarförderungen sollen auf kleine Strukturen und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen.
Der Fokus der Förderung soll auf der tatsächlichen Umweltleistung und dem dadurch entstehenden gesellschaftlichen Mehrwert liegen.
Die österreichische Politik möge auf EU-Ebene Druck auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ausüben, um solche auf Klimaziele ausgerichteten Fördermechanismen voranzutreiben und diese auf nationaler Ebene
umsetzen. Die Bedeutung der GAP und deren Klima auswirkungen muss in Österreich mehr gesellschaftspolitische Aufmerksamkeit bekommen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) weiter in Richtung Klimaschutz entwickelt wird. Auch der österreichische GAP-Strategieplan legt einen Schwerpunkt auf klimafreundliche Maßnahmensetzungen von landforstwirtschaftlichen Betrieben bzw. im ländlichen Raum. Die Anerkennung der Klima- und Umweltleistungen ebenjener Betriebe muss gefördert werden, damit der gesamtgesellschaftliche Mehrwert geschätzt und diese Leistung für die Gesellschaft fair entlohnt wird. Die Empfehlung wird daher befürwortet und unterstützt.

Die Umsetzung der GAP im Rahmen des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft ÖPUL stellt bereits auf tatsächlich erbrachte Klima- und Umweltleistungen ab, die auch abgegolten werden. Mit der neuen GAP-Periode ab 2023 geht ein wesentlicher Systemwandel einher, da die GAP zukünftig vermehrt am Erreichen der gesetzten Ziele gemessen wird. Das betrifft auch die Bereiche Umwelt und Klima.

Mit den ab 2023 neuen Öko-Regelungen werden Mittel der 1. Säule der GAP (Direktzahlungen) erstmals an freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen gebunden. Diese Interventionen schaffen damit einen noch größeren Anreiz, an freiwilligen Maßnahmen teilzunehmen. Aber auch bisher ist die Bereitschaft der österreichischen Landwirtinnen und Landwirte dazu sehr hoch. Das zeigt sich vor allem an der hohen Teilnahmerate am aktuellen ÖPUL von rund 80 %.

Für besonders wertvolle, kohlenstoffreiche Flächen wird es außerdem einen neuen sogenannten GLÖZ-Standard geben (GLÖZ bedeutet guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand). Dieser wird verpflichtende Anforderungen an die Bewirtschaftung ausgewiesener Feucht- und Torfflächen enthalten. Diese Anforderungen zielen darauf ab, den Zustand der Flächen und damit deren Kohlenstoffspeicherpotential zu erhalten. Damit trägt der Standard insbesondere zum Klimaschutz bei.

Durch die gänzlich neu eingeführte Umverteilungszahlung im Rahmen der 1. Säule werden kleine Betriebe noch stärker als bisher unterstützt. Diese Intervention fördert maßgeblich den Erhalt der kleinstrukturierten bäuerlichen Landwirtschaft und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu einer diversen Agrarlandschaft.

Zur Überprüfung der tatsächlichen Effizienz der nationalen Umsetzungen bezüglich der im Rahmen des GAP-Strategieplans zu verfolgenden spezifischen Ziele sind sowohl während der Periode, als auch davor und danach Evaluierungen vom Mitgliedstaat zwingend vorzunehmen und zu veröffentlichen. Damit soll die Land- und Forstwirtschaft auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz erbringen.

45 CO2-Bindung durch nachhaltige Forstwirtschaft fördern und Baumpflanzungen im öffentlichen Raum verpflichtend machen

Um Kohlenstoff zu binden, soll eine schonende Forstbewirtschaftung und nachhaltige Aufforstung unter Vermeidung von Monokulturen gefördert werden. So bleibt gesunder Waldbestand als Lebensraum und natürliche „Klimaanlage“ erhalten und der Wald kann als Freizeit- und Erholungsgebiet genutzt werden.

  • Die Nutzung des Baustoffes Holz aus heimischen Wäldern innerhalb der natürlichen Grenzen der Verfügbarkeit sowie die Mehrfachverwendung von Altholz sollen verstärkt werden, um die gespeicherten Treibhausgase aus geschlägerten Bäumen dauerhaft zu binden.
  • Über die Vorteile des Baustoffs Holz (z.B. besseres Raumklima, Ersatz der Treibhausgas-lastigen Zementproduktion, bessere Recyclierbarkeit) soll aufgeklärt werden, beispielsweise durch die Kennzeichnung der Gesamt-CO2-Bilanz beim Bau.
  • Das Pflanzen von Bäumen im öffentlichen Raum zur Förderung der Aufenthaltsqualität (z.B. als Schattenspender, besonders auf Spielplätzen) soll verpflichtend gemacht werden – sowohl bei der Neuanlage als auch bei bereits bestehenden Flächen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Österreich ist grundsätzlich im Forstgesetz verankert. Viele forstgesetzliche Bestimmungen verlangen eine schonende Bewirtschaftung. Primär soll die Wiederbewaldung auch durch Naturverjüngung erfolgen.
Im Falle einer Unterstützung mit öffentlichen Mitteln – z. B. im Rahmen des Waldfondsgesetzes – wird darauf geachtet, dass die Verjüngung mit Baumarten erfolgt, die an den Klimawandel angepasst sind.

BML und BMK werden im Sinne der Empfehlung aber auch weiterhin Initiativen setzen, um die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu gewährleisten.

Die vermehrte Verwendung des Baustoffes Holz und die nachhaltige Nutzung von Holz im Sinne der Bioökonomie wird gerade in letzter Zeit forciert – s. etwa die Österreichische Holzinitiative: info.bml.gv.at/themen/wald/waldfonds/holzinitiative-leuchtturmbiooekonomie.

Dabei arbeiten das BML und das BMK eng zusammen. Wesentliche Schwerpunkte der Zusammenarbeit im Zuge der Holzinitiative des Waldfonds sind Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Bauen mit Holz, Forschungsmaßnahmen zur Verwendung von Holz im Bauwesen, Maßnahmen zur Forcierung der Verwendung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft sowie Maßnahmen zur Errichtung von für Wohnzwecke oder öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden sowie öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise (CO2-Bonus). Alleine für diese Maßnahmen stehen insgesamt rund 62 Mio. Euro zur Verfügung.

Diese Empfehlung des Klimarats ist darüber hinaus aber auch deshalb begrüßenswert, da zusätzliche wichtige Themen wie Kaskadennutzung, öffentliche Aufklärung und Ausbau von Grünflächen im öffentlichen Raum angesprochen werden.

In Zukunft wird im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ein verstärktes Augenmerk auf die CO2-Bindungsfähigkeit der Wälder zu legen sein. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Carbon Farming-Initiative der Europäischen Kommission zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen („Carbon Farming“), mit der für die zusätzliche CO2-Speicherung in Ökosystemen ein finanzieller Anreiz geboten werden soll.

46 Grundlagen für den Humusaufbau schaffen

Der Humusaufbau in der Landwirtschaft soll unterstützt werden, um das Binden von Treibhausgasen in den Böden zu fördern. Durch Humusaufbau wird außerdem Lebensraum für Wildtiere erhalten, können Düngemittel reduziert werden, bleiben Kulturlandschaften erhalten und der Boden wird insgesamt verbessert.

  • Es soll verstärkt Schulungen für Landwirt:innen zum Thema Humusaufbau geben.
  • Das Wissen in der Bevölkerung um den Wert des Humusaufbaus zur Kohlenstoffbindung und damit Treibhausgas-Reduktion soll erhöht werden.
  • Um Humus aufzubauen, soll beispielsweise vermehrt auf Hecken, Weidehaltung und Ökolandbau auf Äckern gesetzt werden und es sollen verbesserte Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte und Untersaaten eingesetzt werden.
  • Österreich soll diese Maßnahme als Teil einer gemeinsamen EU-Agrarpolitik fordern und im Rahmen des nationalen Strategieplans selbst umsetzen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Diese Empfehlung wird im Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und im Rahmen des GAP-Strategieplans weitest möglich umgesetzt. Neue Regeln werden verpflichtende Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte enthalten, die auch den Humusaufbau im Boden begünstigen. Darunter fallen etwa Anforderungen an den Fruchtwechsel, erosionsmindernde Anbauverfahren oder der Erhalt von Dauergrünland.

s. dazu auch die Ausführungen zu Punkt 45 betreffend „Carbon Farming“

47 Kleine und mittelgroße Betriebe bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gezielt unterstützen

Ein spezieller Fokus auf klimafreundliche Produktionsformen und biodiversitätsfördernde Maßnahmen soll für kleinere landwirtschaftliche Betriebe einkommensneutral möglich sein. Dies bedeutet einen Paradigmenwechsel im Förderwesen: weg von Förderungen rein nach Quadratmeter und Nutzfläche hin zur Einbeziehung von Klimaschutz.
Projektförderung für kleine und mittelgroße Landwirtschaftsbetriebe soll die Innovation in der landwirtschaftlichen Produktion gerade in Bezug auf Klimafreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Biodiversität, biologische Landwirtschaft und auch alternative Formen wie Permakultur und Mischformen in der Landwirtschaft unterstützen. Dabei ist aber auch auf die Optimierung der kleinstrukturierten Landwirtschaft zu achten.
Der Einsatz von Technologien, insbesondere Digitalisierung, und das Eingehen von Kooperationen sollen besonders gefördert werden, damit kleine und mittelgroße Betriebe kostengünstig und klimafreundlicher produzieren zu können.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Eine Umsetzung dieser Empfehlung wird im Rahmen des neuen GAP-Strategieplans verstärkt erfolgen:

Im Rahmen der betrieblichen Investitionsförderung werden Investitionen zur
Verbesserung der Umweltwirkung (Bodenschutz, Emissionsvermeidung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Wasserschutz) von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen mit einem erhöhten Fördersatz unterstützt.
Insbesondere zielen die Förderungen zur bodennahen Gülleausbringung und in Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Gärresten mit fester Abdeckung auf eine Reduktion der Emissionen ab. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung sind Förderungsgegenstand in der betrieblichen Außen- und Innenmechanisierung.

48 Innovative klimafreundliche Produktions- und Vertriebswege für landwirtschaftliche Produkte fördern

Innovative klimafreundliche Produktions- und Vertriebswege sollen gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel Food Coops, CSA (Community-based Agriculture) oder Solidarische Landwirtschaft, Produktions- und Vertriebsgenossenschaften und die Unterstützung von Bauernmärkten sowie Alternativen zur monokulturellen Landwirtschaft, wie Permakultur und andere Mischkulturen. Dadurch werden lange Transportwege vermieden, Regionalität und Saisonalität bekommen einen größeren Stellenwert, der lokale Gemeinschaftssinn wird gestärkt (Bauernmarkt), und die Wertschätzung für landwirtschaftliche Produkte aus dem eigenen Umfeld nimmt zu.
Eine Förderschiene für innovative Vertriebswege in Anlehnung an das AWS (Austria Wirtschaftsservice) soll verwirklicht werden.
Dazu muss darauf geachtet werden, dass die Versorgungssicherheit und die soziale Verträglichkeit nicht zu kurz kommen.
Die soziale Verträglichkeit ist derzeit auch durch Überkapazitäten beeinträchtigt, die billigst in Länder des globalen Südens (sogenannte „Entwicklungsländer“) exportiert werden und dort lokale Wirtschaftsstrukturen zerstören. Diese Exporte durch Überproduktion sollen in Zukunft durch ein Abwenden vom derzeitigen Fördersystem hin zu einem stärker auf den Klimaschutz und andere gesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichteten Anreiz- und Fördersystem vermieden werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Eine teilweise Umsetzung wird im GAP-Strategieplan erfolgen.

49 Wissen und Bildung zu klimafreundlicher Ernährung fördern

Das Wissen und die Bildung zu klimafreundlicher und gesunder Ernährung und Lebensmitteln sollen gefördert werden.
An allen Bildungseinrichtungen – von Kindergärten bis zur Oberstufe/Berufsschule – sollen aktive Projekt- und Kursangebote, passend zur jeweiligen Bildungseinrichtung, geschaffen werden. Dabei soll an der Eigenmotivation und am Praxisbezug angesetzt werden (z. B. Sportwochen). Bildungseinrichtungen, die keine eigenen Ressourcen (Räume, Lehrpersonal) dafür haben oder aufbauen können, sollen hier verpflichtend mit externen Partner:innen kooperieren.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Diese Empfehlung wurde in ähnlicher Form bereits in den österreichischen
Gesundheitszielen formuliert (Ziel 7): gesundheitsziele-oesterreich.at/gesundeernaehrung-fuer-alle

Die überfachlichen Themen „Umweltbildung“ bzw. „Gesundheitsbildung“ in der neuen Lehrplangeneration greifen diese Themen verpflichtend im Lehrplan auf. Auch in den Lehrplänen der kaufmännischen Schulen befassen sich mehrere Bildungs- und Lehraufgaben mit der Thematik der klimafreundlichen und gesunden Ernährung.

Insbesondere in den humanberuflichen und höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen nehmen Fragestellungen wie klimafreundlichen Ernährung einen hohen Stellenwert ein.

Für den Bereich der Erwachsenenbildung ist „Nachhaltigkeit“ ein Schwerpunkt in den „Leistungsvereinbarungen 2022 -2023“ zwischen dem BMBWF und den Verbänden der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs sowie bei den Förderungen im Bereich der Erwachsenenbildung insgesamt.

Darüber hinaus wird derzeit auf dem „EB-Portal“ erwachsenenbildung.at ein Dossier zum Thema Erwachsenenbildung/Klima/Nachhaltigkeit erarbeitet. Das Dossier wird sich sich an Trainer/innen und Lehrende, Studierende, Bildungsmanager/innen, Bildungsberater/innen und Forschende richten. Didaktische Impulse bieten Trainer/innen beispielsweise Unterstützung für ihre Arbeit mit Lernenden.

In der neuen nationalen Strategie für das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch könnte diese Empfehlung als Ziel formuliert und Maßnahmen gefördert werden, z. B. in Form von Unterrichtsmaterial. Es würde den am Programm teilnehmenden Schulen zur Verfügung gestellt werden. Im online Format könnten alle Schulen davon profitieren.

Ergänzende Angebote werden seitens des BMK u. a. über die Initiative „Forum
Umweltbildung“ für den Multiplikator:innen-Bereich zur Verfügung gestellt. Diese Aktivitäten wirken mitunter auch in den informellen Bildungsbereich und erzielen so breiter gestreute Effekte der Wissensvermittlung zu diesem und verwandten Themen.

50 Antidiskriminierungsgesetz für Gemüse und Obst: Abnahmepflicht für krummes Gemüse einführen

Derzeit werden viele frische Lebensmittel bereits entsorgt, bevor sie in den Handel gelangen, weil sie angeblich bestimmten Ansprüchen der Konsument:innen oder Normen nicht entsprechen. Um dies zu verhindern, soll der Handel verpflichtet werden, alle Produkte in vertriebsfähiger Form, Größe und Farbe abzunehmen und zu verkaufen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Es ist nicht sichergestellt, dass die Konsument:innen generell bereit wären, Gemüse und Obst, das nicht den optischen Ansprüchen entspricht, im Handel zu erwerben. Es ist jedenfalls wichtig, die Verlagerung der Lebensmittelabfälle von einer Stufe der Wertschöpfungskette auf eine andere zu vermeiden.

Eine Direktvermarktung (z. B. direkt an die Gastronomie) erscheint in diesem
Zusammenhang eine sinnvollere Alternative als gesetzliche Vorschriften.

51 Bewusstsein für den klimafreundlichen Umgang mit Lebensmitteln schaffen

Für einen klimafreundlichen Umgang mit Lebensmitteln sollen Menschen jeden Alters lernen, wie Lebensmittel richtig gelagert, haltbar gemacht oder weiterverarbeitet werden können. Dazu zählt auch zu erkennen, ob Lebensmittel noch genießbar sind, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Ein klimafreundlicher Umgang mit Lebensmitteln bedeutet zuallererst Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Denn mit der Lebensmittelverschwendung ist nicht nur eine große Verschwendung von natürlichen Ressourcen verbunden, sondern auch nicht zu vernachlässigende negative Klimaauswirkungen.

Es ist mittlerweile erwiesen, dass private Haushalte den größten Anteil an Lebensmittelabfällen haben. Bewusstseinsbildung und Aktivitäten zur Wissensvermittlung bezüglich Einkaufsplanung, der korrekten Interpretation des Mindesthaltbarkeitsdatums und des Verbrauchsdatums, der richtigen Lagerung der Lebensmittel sowie der Möglichkeiten der Haltbarmachung, und Verarbeitung von Resten sind wesentliche Elemente zur Verringerung der Lebensmittelabfälle.

Im neuen Aktionsplan „Lebensmittel sind kostbar!“ werden daher im Sinne der
Empfehlung des Klimarats Bildungsaktivitäten explizit vorgegeben.

Zum Mindesthaltbarkeitsdatum aus lebensmittelrechtlicher Sicht: Derzeit erlaubt bereits §7 der Allergeninformationsverordnung Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, in Verkehr zu bringen, sofern auf diesen Umstand deutlich und allgemein verständlich hingewiesen wird. Zur richtigen Interpretation des Mindesthaltbarkeitsdatums führen auch die Kooperationspartner der Initiative „Lebensmittel sind kostbar!“ entsprechende Informationstätigkeiten durch.

52 Transparenz fördern und Produktstandards bei Lebensmitteln verpflichtend kennzeichnen

Die Kennzeichnung von Produktstandards fördert den Verkauf von Produkten mit höheren (nationalen) Umweltstandards. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz und zur Förderung der Gesundheit.
Daher soll eine gesetzlich verpflichtende, österreichweite und möglichst einfache Kennzeichnung umgesetzt werden. Es sollen sowohl unverarbeitete als auch verarbeitete Produkte im Handel und in der Gastronomie gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung soll über Treibhausgasemissionen, Herkunft/Transport, Biodiversitätseffekte und Wasserverbrauch informieren.
Wissenschaftsgestützt soll eine einfache Skalierung entwickelt werden, angelehnt an die Kennzeichnung der Energieeffizienz (von A++ bis F).

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Transparenz ist ein zentraler Baustein, um nachhaltigere Konsument:innenentscheidungen treffen zu können. Dafür wurden bereits einige Initiativen ergriffen: In Österreich ist eine Herkunftskennzeichnung für unverpackte Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung in Ausarbeitung. Für verpackte Lebensmittel wird im Rahmen der Farm to Fork-Strategie als Teil des Green Deal der Europäischen Kommission daran gearbeitet. Klar ist dabei, dass gesunde Menschen, gesunde Gesellschaften und ein gesunder Planet untrennbar miteinander verbunden sind.

Das soll in engem Zusammenhang mit der Biodiversitätsstrategie 2030, dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem Null-Schadstoff-Ziel stehen. Letztlich soll damit eine Verkleinerung des ökologischen und klimatischen Fußabdrucks des EULebensmittelsystems erreicht werden.

Österreich ist in der „Expert Group on General Food Law and Sustainability of Food systems“ der Europäischen Kommission vertreten und wird dort die Kennzeichnung von Produktstandards verhandeln. Dabei unterstützen wir die Einführung eines verpflichtenden Nährwertkennzeichnungssystems auf der Verpackungsvorderseite auf EUEbene, das mit weiteren umweltrelevanten Kennzahlen ergänzt werden soll.

Die Europäische Kommission wird bis Ende 2023 einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme vorlegen. Österreich-intern wird eine Servicestelle zur administrativen und fachlichen Unterstützung in Abstimmung zwischen BML, BMK und BMSGPK eingerichtet.

Bereits jetzt informiert das BMK im Rahmen des online-Services „Bewusst Kaufen – klimafreundlich leben“ im „Label-Kompass“ (Label-Kompass — Gütezeichen für nachhaltige Produkte: bewusstkaufen.at) zu rund 200 Labels im österreichischen Handel und bietet dort ausführliche Hintergrundinformationen dazu.

53 Öffentliche Verteiler-Kühlschränke fördern und bewerben

Kühlschränke an öffentlichen Orten wurden bereits von einigen Initiativen und durch Freiwillige ins Leben gerufen. Sie dienen dazu, dass verderbliche Lebensmittel leicht weitergegeben werden können, statt weggeworfen zu werden. Supermärkte sollen die Kühlschränke betreiben und sich um die Infrastruktur, Pflege und Hygiene kümmern.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Nicht in der Zuständigkeit des Bundes.

Zu beachten ist allerdings, dass aus lebensmittelrechtlicher Sicht Betreiber:innen eines solchen öffentlich zugänglichen Kühlschrankes als Lebensmittelunternehmer gelten und somit für die Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften verantwortlich sind (insb. wenn gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet.)

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Wohnen

Die fachliche Beratung in diesem Handlungsfeld erfolgte durch Andrea Jany (Universität Graz) und Alexander Passer (TU Graz). Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Gundula Prokop und Sebastian Seebauer.

Die Hebel im Handlungsfeld Wohnen

Bestandsnutzung aktivieren und attraktivieren

Der größte Beitrag zum Klimaschutz kann erzielt werden, wenn anstelle von Neubauten bereits bestehende Wohngebäude weitergenutzt werden. Zum einen geht es dabei darum, die vorhandenen Leerstände zu aktivieren, um diese einer aktiven Nutzung zuzuführen.
Zum anderen soll der Gebäudebestand hinsichtlich aktueller und zukünftiger Anforderungen und Wohnbedürfnisse verbessert werden.

Bestmögliche Sanierung einfordern

Im Zuge der Sanierung von Wohngebäuden sollen Treibhausgasemissionen vermindert oder bestenfalls vermieden werden. Möglichkeiten bestehen unter anderem im Einsatz neuer Technologien, im Wechsel zu regenerativen Energiequellen und in der Steigerung der Energieeffizienz.

Fokus auf graue und betriebsbedingte Emissionen

Lebenszyklusbetrachtungen umfassen das Gebäude mit all seinen Prozessen in der Planungs- und Realisierungsphase sowie im Betrieb. Dies geht weit über die Errichtungsphase hinaus und berücksichtigt anfallende Emissionen ganzheitlich.

Anpassungserfordernisse vorwegnehmen

Der Gebäudebestand soll an die sich verändernden klimatischen Bedingungen angepasst werden, um den Energieverbrauch z.B. für Kühlungen zu reduzieren beziehungsweise nicht entstehen zu lassen. Heutige Standards im Bauwesen sollten bereits darauf ausgerichtet sein, sich vor zukünftigen Hitzebelastungen zu schützen. Dazu zählen aber auch andere Naturgefahren, falls Gebäudestandorte bei Starkregen u.ä. exponiert sein sollten.

Die Empfehlungen der Bürger:innen

54 SOS 2024 – Sofortige Offensive Sanierungsförderung

Für die Sanierung von Bestandsbauten soll ab 2024 ein staatliches Sanierungsförderungsprogramm aufgelegt werden, das schnell und unbürokratisch zugänglich ist.
Ziel ist die klimafreundliche Sanierung aller Bestandsbauten im Wohnbereich mit Beginn der Förderung binnen drei Monaten nach Antragstellung.
Ein Servicebüro soll kostenlos die Interessent:innen bei ihren Sanierungsanliegen unterstützen. Dieses soll aus folgenden Teilnehmer:innen bestehen: Architekt:in; Baumeister:in, Rechtsanwält:in sowie Finanzberater:in, und es soll den Prozess bei konzeptionellen Überlegungen begleiten. Bei klimafreundlichen Sanierungen sollen die Mehrkosten im Verhältnis zu einem Neubau gefördert werden. Dabei kann man sich freiwillig beraten lassen, um eine mögliche Neunutzung und Finanzierungsmöglichkeiten mit zu überlegen.
Ergänzend dazu werden die Mieteinnahmen von Immobilienbesitzer:innen, die keine Sanierungsmaßnahmen treffen, mit einer Sondersteuer belegt, um die durch klimafeindliches Verhalten entstehenden Mehrkosten auf den Verursacher zurückzuführen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Mit der Sanierungsoffensive des Klimaschutzministeriums gibt es bereits derzeit ein Instrument im Rahmen der Umweltförderung:
umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel

Mit Februar 2021 wurde die Sanierungsoffensive des Bundes für weitere zwei Jahre verlängert. Sie umfasst Förderungen für thermische Sanierung – also auch Maßnahmen zur Gebäudedämmung – sowie eine Förderung für den Austausch von fossil betriebenen Heizsystemen (Aktion „raus aus Öl und Gas“).

Im Sinne der Empfehlung des Klimarats wird die Sanierungsoffensive weitergeführt und ausgebaut: Damit stehen für die Förderungsaktion “raus aus Öl und Gas” für Private und Betriebe im Jahr 2022 insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 400 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion “raus aus Öl” reserviert. Für die Jahre 2023 bis 2025 wurde bereits ein Förderbudget in Höhe von 1.140 Millionen Euro beschlossen.

Die Förderungsaktion “raus aus Öl und Gas” für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte und an Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.

Die Förderungsaktion “raus aus Öl und Gas” für den mehrgeschossigen Wohnbau richtet sich an Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z. B. die Hausverwaltung) eines mehrgeschossigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten. Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Ein gültiger Energieausweis, ein Energieberatungsprotokoll, ein klima:aktiv HeizungsCheck oder ein Gesamtsanierungskonzept bildet dabei die Grundlage für die Planung der anschließenden Maßnahmen beim Kesseltausch, mit Hilfe einer unabhängigen Energieberatung soll die tauglichste klimafreundliche Technologie für das jeweilige Gebäude gefunden und dokumentiert werden. Die Bundesländer haben dazu eigene Energieberatungsstellen und bieten auch entsprechende Zusatzförderungen für den Kesseltausch an.

Umfangreiche Informationen zu Registrierung, Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf den Seiten der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC):
Raus aus Öl und Gas: Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting
(umweltfoerderung.at)

Im GAP-Strategieplan 2023-2027 sind ebenfalls Maßnahmen zur Revitalisierung, Sanierung oder für den Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Bestandsgebäuden innerhalb der Orts- und Stadtkernabgrenzung vorgesehen (Intervention 73-10).

Weiters werden im Rahmen des Aufbau- und Resilienzfonds klimafitte Ortskerne gefördert, das Fördervolumen beträgt 50 Mio. €. Dabei geht es vorwiegend um die Dämmung von Gebäuden und die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme.

Mit Beschluss der Österreichischen Raumordnungskonferenz im Herbst letzten Jahres wurde der ÖREK2030-Umsetzungspakt „Raum für Baukultur“ beschlossen. Ziel ist es unter anderem, bis Ende 2022 Synergiepotenziale relevanter bestehender und gegebenenfalls neuer Förderungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne fachlich auszuloten und fachlich abzustimmen und bis Ende 2022 der politischen Ebene als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Im Umsetzungspakt sind Vertreter:innen von Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner vertreten. Der Umsetzungspakt wird federführend vom BMKOES und vom Land Kärnten begleitet.

55 Bodenversiegelung Stopp! – Sanierungen höher fördern als Neubau

In den Wohnbauförderungen der Bundesländer sind Umbau und Sanierung höher zu fördern als der Neubau. Mögliche Spekulationen mit Grundstücken oder ein starker Anstieg des Kauf- und Mietpreises gilt es bei einem Bodenversiegelungstopp zu verhindern.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Empfehlung richtet sich an die Bundesländer.

56 Bodenversiegelung Stopp! – Raumordnungskompetenzen verlagern

Die massive Bodenversiegelung in Österreich soll gestoppt werden. Dazu braucht es angepasste Normen und Gesetze in der Raumordnung sowie eine breite Bewusstseinsbildung.
Die Raumordnungskompetenz muss bis zum Zieldatum 1. Jänner 2024 von den Gemeinden (Bürgermeister:in / Gemeinderat-Ebene) zum Land verlagert werden. Dies soll Interessenkonflikte verhindern und den Druck auf den/die Bürgermeister:in für Neuwidmungen minimieren. Baubewilligungen für gewidmete Flächen dürfen erst erteilt werden, wenn es im Umfeld nicht bereits
verfügbare Bestandsbauten gibt, die leer stehen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Empfehlung richtet sich an den Verfassungsgesetzgeber (Nationalrat & Bundesrat), da da das Bundesverfassungsgesetz die Vollziehung der örtlichen Raumplanung nach der geltenden Rechtslage im alleinigen Aufgabenbereich der Gemeinden regelt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Situation führt die grassierende
Bodenversiegelung in Österreich schon jetzt zu großen Problemen. Nur mit einem funktionierenden Bodenschutz können v.a. Klima, Biodiversität, Grund- und Trinkwasser effektiv geschützt werden. Nicht zuletzt ist ein gesunder Boden die Grundlage für die Selbstversorgung des Landes mit Lebensmitteln. Diese Schutzgüter effektiv zu schützen ist ein dringender Appell an alle zentralen österreichischen Institutionen und politischen Entscheidungsträger:innen, die erforderlichen Schritte im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche so rasch wie möglich zu ergreifen, um den Flächenfraß – auch unter dem Primat der Generationengerechtigkeit – einzudämmen. Dieser Gedanke hat das BMK dazu veranlasst, rasch und unmittelbar in seinem Wirkungsbereich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Hier nur einige Beispiele:

  • um das Bewusstsein für das Problem zu steigern, wurde heuer zum ersten Mal vom BMK der Bodenschutzpreis „ERDREICH“ an vorbildhafte Gemeinden verliehen;
  • um leerstehende bzw. ungenutzte Gebäude zu revitalisieren und sie gegenüber dem Bauen auf der „grünen Wiese“ attraktiver zu machen, wurde der Brachflächen-Dialog gestartet und parallel dazu ist ein Förderprogramm für Brachflächenrecycling, in Gestalt einer Konzeptförderung, das diesen Prozess beschleunigen soll, erfolgreich angelaufen;
  • um den Flächenverbrauch im Straßenverkehr zu bekämpfen, setzt das BMK das Regierungsprogramm konsequent um – Stichworte Klimaticket, Ausbau der Bahn und Förderoffensive für die aktive Mobilität. Mit dem Mobilitätsmasterplan, den beiden Masterplänen für den Rad- und Fußverkehr haben wir ambitionierte Strategien für die Mobilitätswende.
  • Bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich das BMK überlegt, wie dort die Reduktion der Flächeninanspruchnahme besser berücksichtigt werden kann. Daher wird die aktuelle UVP-G-Novelle den Bodenverbrauch und technische Minderungsmaßnahmen stärker berücksichtigen

57 Bodenversiegelung Stopp! – Bebauungsfristen für Baugrundstücke umsetzen

Bei gewidmeten, aber unbebauten Baugrundstücken ist eine Bebauungsfrist von drei Jahren einzuführen.
Nach Ablauf der Frist erfolgt eine automatische Rückwidmung in Grünland.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Fällt nicht in Zuständigkeit des Bundes.

58 Verpflichtende Installation von Fotovoltaik

Fotovoltaikanlagen müssen verpflichtend auf allen neuen und bereits bestehenden Dach-, Fassaden- und Industrieflächen installiert werden. Um die Wirtschaftlichkeit und Wartung dieser Anlagen zu garantieren, sollen diese in erster Linie in Groß- und Gemeinschaftsanlagen umgesetzt werden. Dabei ist auf die Ausrichtung und Sinnhaftigkeit des Standortes zu achten (z.B. genug Sonnenstunden). Ebenso müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die weitreichende Installation von Fotovoltaik-Anlagen angepasst werden (z.B. Giebelhöhe, Grundgrenzenabstände, statische Berechnung Dachflächen, Neigung etc.)
Die hierbei gewonnene Energie muss mit modernen Speichertechnologien kombiniert werden. Dabei braucht es einen verpflichtenden Energieaustausch zwischen allen Fotovoltaik-Anlagenbesitzer:innen und Energiebetreibern.
Ein zentraler Einkauf über den Staat soll günstige Preise, technische Synergien und günstige Verkaufspreise für Nutzer:innen in Österreich garantieren.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Im Falle Österreichs müsste eine solche Vorgabe im jeweiligen Baurecht der Länder erfolgen, da die Installation von solaren Energiesystemen an Gebäuden kompetenzrechtlich überwiegend dem “Bauwesen” zuzuordnen ist (dieses fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in den Zuständigkeitsbereich der Länder).

Die Europäische Kommission hat im Sommer 2022 ein Paket mit dem Namen RePowerEU vorgelegt. Darin schlägt sie die verpflichtende Installation von Systemen zur Erzeugung solarer Energie vor. Die rechtliche Grundlage soll durch eine Überarbeitung der EURichtlinie für die Energieeffizienz von Gebäuden geschaffen werden (engl. Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD). Dabei soll ein eigener Artikel sicherstellen, dass alle neuen Gebäudedächer Solarenergie (PV oder Solarthermie) nutzen.

59 Leerstandsabgabe und Leerstandsmeldepflicht einführen

Wer Häuser, Wohnungen und Industriegebäude leerstehen lässt, soll zukünftig dafür bezahlen. Es braucht die Einführung einer österreichweiten, einheitlichen Leerstandsabgabe in der Höhe der Steuern auf eine ortsübliche Miete ab 1. Jänner 2024.
Ausnahmen kann es geben, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Mieter:innen gefunden werden können. Eigentümer:innen sind verpflichtet, leerstehende Wohnungen und Häuser zu melden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Leerstandsabgaben wurden bereits in mehreren Bundesländern eingeführt: Tirol, Steiermark und Salzburg. Bei der Höhe der Abgabe ist auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Eigentums zu achten. Der Effekt (Verringerung des Leerstands) wird durch diesen Umstand limitiert. Auf Bundesebene gibt es keinen Plan für eine österreichweite einheitliche Abgabe.

Umsetzung

Land Salzburg

Beschluss des Salzburger Landtages vom 6. Juli 2022 zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz zur Erhebung von Kommunalabgaben für Zweitwohnsitze und Wohnungsleerstände (Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz – ZWAG) sowie zur Änderung des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes.

Landesgesetzblatt 2022-09-12 – 71. Gesetz
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz – ZWAG,
Erlassung; Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, Änderung

Land Tirol

In der Landtagssitzung vom 6. Juli 2022 hat der Tiroler Landtag das Gesetz über die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe und einer Leerstandsabgabe (Tiroler Freizeitwohnsitz‐ und Leerstandsabgabegesetz ‐ TFLAG) beschlossen.

Landesgesetzblatt für Tirol 2022-09-12 – 86. Gesetz
Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG

60 Energieautarkie von Gebäuden herstellen

Um möglichst schnell von Energieversorgern und der Versorgung mit fossilen Brennstoffen unabhängig zu werden, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden, die betriebsbedingte Emissionen verringern bzw. verhindern:

  • Bei allen Bauvorhaben (Neubauten) ist mit 1. Jänner 2024 die Dämmung mit umweltfreundlichen Baustoffen sicherzustellen, sodass CO2-Emissionen und Heizkosten verringert bzw. nahezu auf null gesetzt werden.
  • Der Einbau bzw. die Umstellung auf Solarenergie bzw. Fotovoltaik in Kombination mit Wärmepumpen mit hoher Effizienz muss daher gefördert werden.
  • Ab einem gewissen Energieverbrauch ist die Energieversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie von Zinshäusern im Wohnblockverband (Hausverbände) verpflichtend auf die Versorgung mittels Wärmepumpen umzustellen, so es die örtlichen Gegebenheiten erlauben.
  • Ein Schlüsselfaktor für Energieautarkie mittels umweltfreundlicher Energieversorgung ist die Anwendung bzw. Weiterentwicklung von Speichertechnologien. In jedem Haushalt sind Speicher für überschüssige Energie einzubauen, damit diese zu bedarfsstarken Zeiten genutzt werden kann.
  • Für Bürogebäude bzw. Büroräumlichkeiten sollen Möglichkeiten der Wärmerückführung aus Serverräumen mittels Luftabzug genutzt werden.
  • Bei all diesen Vorhaben gilt: „Jeder hat einen Beitrag zu leisten“ entsprechend der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Dazu zählt aber auch die Bereitschaft, auf gewohnte Annehmlichkeiten zu verzichten zugunsten einer klimagesunden Zukunft für alle.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

s. dazu auch die Antwort zu Punkt 58

In Österreich werden allein im Gebäudesektor rund 10% der gesamten Treibhausgasemissionen ausgestoßen. Hauptverursacher dabei ist wiederum der Einsatz fossiler Energieträger für Heizwärme- und Warmwasserbereitstellung. In der EU wird rund die Hälfte der Energie für Heizen und Kühlen eingesetzt, ein Großteil davon bleibt ungenutzt bzw. geht durch schlecht gedämmte Gebäude und Wirkungsgradverluste verloren.

Für den Gebäudebereich wurde am 3.11. eine Regierungsvorlage für das ErneuerbareWärme-Gesetz (EWG) dem Parlament übermittelt. Hauptziel ist es, die Wärme- und Warmwasserversorgung im Neu- und Bestandsbau in Österreich unabhängig von fossilen Brennstoffen zu machen. Das EWG soll nun den Rechtsrahmen dafür vorgeben, diese bis 2040 auf klimafreundliche Alternativen umzustellen. Seit 1.1.2020 ist bereits das Ölkesseleinbauverbotsgesetz 2019 in Kraft, das Aufstellung und Einbau von zentralen Wärmebereitstellungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe im Neubau verbietet.

Die Nutzung von lokal verfügbaren Energieträgern in Gebäuden wird zurzeit auch auf EUEbene stark vorangetrieben, z. B. im Rahmen der Revision der Gebäudeeffizienz-Richtlinie sowie durch das bereits bei Punkt 58 erwähnte RePower EU-Paket.

Die Mitgliedsstaaten sollen in der Lage sein, fossile Heizkessel leichter zu verbieten, nachdem die Europäische Kommission die Ökodesign-Richtlinie adaptiert hat. Danach soll es ab 2029 nicht mehr möglich sein, fossile Heizkessel auf den Markt zu bringen.

Zusätzlich wird die Europäische Kommission eine Verpflichtung zur Installation von PVAnlagen auf neuen Gebäudedächern vorschlagen. Zudem soll der Ausbau von Wärmepumpen als klimafreundliche Alternative zu fossilem Gas forciert werden, indem der Einsatz von Wärmepumpen innerhalb der nächsten 5 Jahren verdoppelt wird. Auch auf nationaler Ebene arbeiten zurzeit der Bund und die Bundesländer gemeinsam an einer Wärmestrategie, um die wesentlichen Schritte im Rahmen des Handlungsfelds „Reduktion Energieverbrauch“ in Richtung energieautarke Gebäude zu setzen.

Ein wesentlicher Faktor ist die Regulierung des Wärme- und Strombedarfs innerhalb von Gebäudegemeinschaften. Eine österreichische Studie zur Messung der Gebäudeintelligenzfähigkeit, die vom BMK beauftragt wurde und nun von der EU als Vorzeigeprojekt gefördert wird, widmet sich der Netz-, Gebäude- und Nutzerdienlichkeit. Mit den Erkenntnissen der Studie könnten künftig Energiegemeinschaften ihre Wärmeund Stromzufuhr automatisieren.

61 Harmonisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für klimaneutrale Gebäude

Alle vorhandenen baugesetzlichen Bestimmungen bezüglich Klima sollen harmonisiert werden. In die Evaluierung von bestehenden sowie die Freigabe von neuen Gesetzen soll das Klimaministerium einbezogen werden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für klimafitte Gebäude müssen außerdem alle zehn Jahre evaluiert werden und den Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechend angepasst werden. Ebenso müssen neue klimafreundliche Technologien und Baustoffe schneller zugelassen werden und nicht nachhaltige Materialien verboten werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Harmonisierung hätte über entsprechende Novellierungen der baugesetzlichen Bestimmungen der Länder zu erfolgen. Eine einheitliche Umsetzung, etwa wenn es um Vorgaben der EU-Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden geht, wird bislang im Bereich der landesgesetzlichen Vorschriften über die Umsetzung der OIB-Richtlinien (etwa Nr. 6, sog. “Mindeststandards”; OIB steht für Österreichisches Institut für Bautechnik) gewährleistet. Diese OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Auch hier wären allenfalls entsprechende Adaptierungen hinsichtlich einer weiteren Harmonisierung vorzunehmen. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären.

62 Z‘amm Wohnen – CO-Housing von 0 bis 100+

Um die Nutzung von Bestandsimmobilien und den Zugang zu Wohnraum sicherzustellen, soll das Unterstützungsprogramm „Z’amm Wohnen“ die Umsetzung von Co-Housing-Modellen finanziell fördern und den Zugang zu sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien unbürokratisch erleichtern. Adressat:innen sind vorrangig junge oder alte Menschen, die bereit sind, gemeinsam mit anderen Wohnungssuchenden eine Bestandsimmobilie zu erwerben (keine Miete) und diese klimafreundlich zu sanieren. Dafür wird ihnen der Zugang zur benötigten Finanzierung erleichtert (Bankgarantie-System für erforderliche Kredit-Sicherheiten; günstige Finanzierungsmöglichkeiten à la Bauspardarlehen). Begleitend dazu werden den Interessent:innen von Seiten der öffentlichen Hand ein Vorkaufsrecht auf öffentliche Bestandsimmobilien sowie eine umfassende Beratung (z.B. Zugang zu Musterverträgen) angeboten. Dieses Programm unterstützt gleichzeitig die Sanierung von Bestandsimmobilien sowie innovative Wohnkonzepte.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Es gibt in jedem Bundesland zentrale Anlaufstellen, die Energieberatungsstellen der Länder, die inhaltliche Beratung und Unterstützung für Sanierung und Heizungstausch anbieten.

Informationen, Anleitung und Beratung gibt es auch im Rahmen der Klimaschutzinitiative klimaaktiv: klimaaktiv Gebäudestandard mit klarer Orientierung, wie eine qualitätsvolle Sanierung für verschiedene Gebäudetypen aussieht.

Diese Qualität wird durch höhere Fördersätze auf Bundes (Sanierungsscheck) und z.T. Landesebene unterstützt.

Instrumente wie die klimaaktiv Heizungsmatrix, div. Online-Rechner, Leitfäden und Ratgeber zu verschiedenen Technologien gibt Heizungstauschwilligen unmittelbar Orientierung, welche Alternativen für welche Gebäudeklassen gut geeignet sind.

Die Energieberater:innen – sowohl für Betriebe als auch für Haushalte– werden im Rahmen von klimaaktiv regelmäßig geschult, mit den klimaaktiv Instrumenten und mit neuen Themen vertraut gemacht.

Beim geplanten Ausbau dieser unterstützenden Instrumente könnte die Empfehlung des Klimarats Eingang finden.

63 Bestmögliche klimafreundliche Bau- und Sanierungsstandards entwickeln und rechtlich verankern

Eine unabhängige Expert:innenkommission soll in einem Zehn-Jahres-Plan Bau- und Sanierungsstandards entwickeln, die „2040-tauglich“ sind und dem neuesten technischen Stand entsprechen. Der erste Zehn-Jahres-Plan soll 2024 in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Bauten (einschließlich gemeinnütziger Wohnbau) sollen verpflichtend bestehende Gebäude saniert statt neu gebaut werden. Gemeinden sollen mit gutem Beispiel vorangehen.
Die neuen Bau- und Sanierungsstandards enthalten Auflagen wie Fotovoltaik am Dach, mehrgeschoßige Bauweise, integrierte Parkplätze bzw. Leerstandsnutzung in den Ortskernen. Die Einhaltung der 2040-Standards sowie die Verwendung ökologischer / umweltfreundlicher Baustoffe sind Voraussetzung für den Erhalt von Sanierungsförderungen. Die Nichteinhaltung zieht Strafzahlungen nach sich.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

In der OIB-Richtlinie 6 (OIB = Öst. Institut für Bautechnik) sind Standards für größere Renovierungen vorgegeben. Die Bundesländer bauen ihre baurechtlichen Bestimmungen auf diesen auf.

Mit dem Energieeffizienzgesetz und dessen geplanter Neufassung möchte der Bund als Vorbild bei Gebäuden wirken; es werden konkrete Energieeinsparziele vorgegeben, und zwar für Gebäude im Eigentum des Bundes, solche, die vom Bund genutzt werden, und für Gebäude der Bundesimmobiliengenossenschaft.

Eine wichtige Rolle wird auch die bereits mehrfach erwähnte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) spielen: Nach diesem Richtlinienvoreschlag soll die EU bis 2050 zu einem emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten (d.h. nicht mehr von fossilen Brennstoffen abhängigen) Gebäudebestand gelangen. Der Vorschlag sieht unter anderem EU-weite Mindestenergieeffizienzstandards für Gebäude mit der schlechtesten Leistung (Klassen F, G) vor.

Mit dem klimaaktiv Gebäudestandard gibt es in Österreich zudem bereits ein solches – wenn auch freiwilliges – Instrument: klimaaktiv Bauen und Sanieren steht für Energieeffizienz, Ökologische Qualität, Komfort und Ausführungsqualität. Um die Qualität eines Gebäudes messbar und vergleichbar zu machen, wurde der klimaaktiv Gebäudestandard entwickelt. Der Gebäudestandard ist mit Förderungen des Bundes, dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 sowie mit Wohnbauförderungen ausgewählter Länder gekoppelt. Die Gebäudestandards stehen für Neubau als auch für Sanierung für Wohn, – Dienstleistungs- und Bürogebäude sowie für Siedlungen und Quartiere zur Verfügung.

Der klimaaktiv Gebäudestandard ist jedenfalls “2040 tauglich” und entspricht dem neuesten technischen Stand.

64 CO2-Bepreisung für Baustoffe einführen

Klimafreundliche Bauweisen sollen durch Herstellung von Kostenwahrheit von Baustoffen gefördert und verbreitet werden. Dies soll durch eine CO2-Bepreisung von Baustoffen erfolgen. Dadurch soll eine Reduktion von energieintensiven Baumaterialen und eine verstärkte Nutzung von Recyclingmaterial und alternativen Baustoffen bewirkt werden. Gelingen kann dies durch die Angabe der CO2-Belastung von Baumaterialien und die Einführung einer Abgabe, die an die Höhe dieser CO2-Belastung gekoppelt ist.
Durch die Internalisierung der bisher durch die CO2-Belastung entstandenen externalisierten Kosten entsteht Kostenwahrheit von besonders CO2-intensiven Baustoffen und macht diese weniger attraktiv. So werden Anreize gesetzt und künftig mehr umweltfreundliche und klimagesunde Baumaterialien eingesetzt.
Die Akzeptanz von klimafreundlichen Bauweisen ergibt sich aus der Kosten-Nutzen-Rechnung, die durch die Kostenwahrheit entsteht. Dadurch wird auch das Prinzip „Altbau vor Neubau“ unterstützt.
Die entstehenden Mehrkosten im Wohnbaubereich werden durch eine Anpassung der Wohnbauförderung für klimafreundliches und gemeinschaftliches Bauen abgefedert. Ausgeschlossen von der Förderung sind Einfamilienhäuser (siehe Synergie Bodenversiegelung).

▶ Mit einem Einwand angenommen

  • 1 Einwand: spezifische CO2-Bepreisung nicht möglich, da allgemeine CO2-Bepreisung schon greift.

Antwort der Ministerien

Die Produktion von Baustoffen wie Zement, Kalk und Ziegel unterliegt bereits seit 2005 dem EU-Emissionshandelssystem. D.h. für Bauprodukte wird die geforderte CO2– Bepreisung bereits EU-weit harmonisiert angewandt. Wir sehen daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

65 Graue Emissionen verringern, Kreislaufwirtschaft fördern: Recycling von Baumaterial

Grundsätzlich gilt für alle Bauvorhaben: Erhalt, Adaption und Nutzung bestehender Bausubstanz vor Neubau („Erhalt vor Neubau“). Falls bestehende Gebäude keiner weiteren Nutzung zugeführt werden können und abgerissen werden, müssen die verbauten Materialien in den Materialkreislauf zurückgeführt werden (Kreislaufwirtschaft; „Altbau zu Neubau“). Eine höchstmögliche Quote an Recyclingmaterial in Neubauten ab Jänner 2027 wird angestrebt. Für jeden Bereich der Baubranche wird diese Quote wissenschaftlich basiert eruiert und periodisch angepasst. Ziel ist die jeweils technisch höchstmögliche Recyclingquote.
Zudem soll durch die Maßnahme ein Markt für Recyclingmaterialien im Bausektor entstehen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist beim Einsatz von neuen Baumaterialien auf deren Recyclingfähigkeit zu achten.
Beim Abriss bestehender Gebäude ist auf das Recyclingpotenzial und die Wiederverwertung der verwendeten Materialien zu achten.
Das Vorhaben soll durch eine finanzielle Förderung von Neubauten mit Recyclinganteil unterstützt werden, alternativ dazu durch einen leichteren Zugang zu Krediten bzw. zu verbesserten Konditionen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Kreislaufwirtschaftliches Bauen ist nicht nur eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz, sie spart langfristig gesehen auch Kosten, daher wird der in dieser Empfehlung vertretene Ansatz nachdrücklich unterstützt.

Eine (hohe) Recyclingquote für Baurestmassen ist auf EU-Ebene bereits vorgegeben. Sie wird von Österreich übererfüllt (Recyclingquote >80%). Auch die Schad- und Störstofferkundung im Vorfeld eines Abbruchs ist bereits seit 2015 in Österreich vorgeschrieben.

Weitere Maßnahmen im Sinne der Empfehlung sind jedoch geplant:

  • Deponieverbote einzelner verwertbarer Abfallgruppen (Gesteinskörnungen, Gipskartonplatten, künstliche Mineralfasern, Gleisschotter, Einkehrsplitt, Betonabbruch etc.) treten ab 2024 bzw. 2026 in Kraft.
  • Die künftige Kreislaufwirtschaftsstrategie wird einen Maßnahmenschwerpunkt zum Thema kreislauffähiges Bauen beinhalten.

Rechtliche Maßnahmen seitens der Abfallwirtschaft sind bereits zum großen Teil ausgeschöpft. Weitere (wirksame) Maßnahmen könnten z. B. Primärrohstoffbesteuerung, Vorgaben zur Nutzungsdauerverlängerung (Bauordnungen der Länder), Rechtssicherheit bei Wiederverwendung von Bauprodukten (insb. im Haftungsrecht), kreislauffähige Planung und kreislauffähige Bauausführung sein. Letztere Punkte wären in der Bauprodukte-Verordnung auf EU-Ebene zu regeln.

Recycling im Bausektor spielt aber auch im FTI (Forschung, Technologie und Innovation) – Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft des BMK eine signifikante Rolle. Forschungs- und Innovationsprojekte zum Thema Recycling im Bausektor werden gefördert. Zielgruppen sind Infrastrukturbetreiber in den folgenden Themenbereichen: Gebäude, Kommunale Versorgungs- und Entsorgungssysteme, etc. Ziel ist es, dass FTI-Maßnahmen den inländischen Materialverbrauch senken (Zielwert -25% bis 2030) und zu einem nachhaltigeren inländischen Materialverbrauch beitragen (Zielwert 7 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2050).

66 Bestand nachverdichten

Neuwidmungen für Flächen außerhalb des Ortskerns auf der grünen Wiese müssen verboten werden.
Bereits bebaute Flächen im Ortskern sind vorrangig zu nutzen. Sanierungen und Erweiterungen bestehender Häuser sind daher höher zu fördern als der Neubau.
Die Errichtung von leistbarem Wohnraum hat Vorrang gegenüber der Errichtung von Luxuswohnungen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht im Zusammenhang mit dem Themenfeld Wohnen bereits vor, dass die Nachverdichtung und Überbauung Vorrang gegenüber der Versiegelung „grüner Wiesen“ haben soll und dass die Förderung von flächenoptimierten Bauweisen bei Neubauten forciert wird. Diese beiden Ansätze sind allerdings hauptsächlich in Zuständigkeitsbereichen der Bundesländer verankert. Die Bundesländer werden im Regierungsprogramm 2020 – 2024 insbesondere in Hinblick auf die Gestaltung der Wohnbauförderung dazu aufgefordert, zur effizienten Baulandbewirtschaftung Sanierung und Nachverdichtung vor Neubau verstärkt zu fördern.

Siedlungsentwicklung ist ein wesentlicher Einflussfaktor der Baukultur. Aus diesem Grund hat in allen Strategien und Umsetzungsbemühungen im Bereich Baukultur und Raumordnung das Thema der Stärkung von Orts- und Stadtkernen eine hohe Priorität. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Baukulturellen Leitlinien des Bundes, die Baukulturreporte sowie die ÖROK-Fachempfehlungen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen und das Österreichische Raumentwicklungskonzept 2030 zu nennen. Querbezüge bestehen zum Handlungsfeld Mobilität, da durch die Aufwertung von Orts- und Stadtkernen kurze Wege geschaffen werden.

Aktuell wird im Rahmen des sogenannten ÖREK 2030-Umsetzungspaktes „Raum für Baukultur“ an konkreten Vorschlägen für die Steigerung der gesellschaftlichen Bedeutung von Baukultur und baukulturellem Erbe insbesondere im Hinblick auf die Stärkung von Orts- und Stadtkernen als proaktive Beiträge zur Gestaltung des Raums der Zukunft gearbeitet. Zur Erreichung dieser Zielsetzung wurden für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern folgende Schwerpunkte definiert:

  • Formulierung von Grundsätzen und Zielen der Kooperation von Bund und Bundesländern in Fragen der Baukultur, insbesondere der Stärkung von Orts- und Stadtkernen entsprechend der ÖROK Fachempfehlungen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen in Österreich
  • Auslotung von Synergiepotenzialen relevanter bestehender und gegebenenfalls neuer Förderungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne
  • Weiterentwicklung von baukulturellen Qualitätskriterien für die Vergabe öffentlicher Mittel
  • Prüfung der Schaffung einer Einrichtung für Baukultur oder Betrauung einer bestehenden Einrichtung oder Dienststelle mit Aufgaben der Information, Beratung und Koordination, insbesondere betreffend ein Programm für Umsetzungs- und Beratungsprojekte für Städte und Gemeinden

Das fachlich abgestimmte Ergebnis soll als Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen auf politischer Eben dienen und in zeitlicher Hinsicht bis Ende 2022 vorliegen.

s. dazu auch die Ausführungen zu Empfehlung 54

67 ZU-KU-NFT*: Klimafreundliches Umschulungsund Ausbildungsprogramm in der Baubranche

Das zukunftsorientierte und klimafreundliche Aus- und Weiterbildungsprogramm in der Baubranche soll interessierten Auszubildenden im ersten wie auch im zweiten Bildungsweg die Möglichkeit bieten, zu einer Fachkraft für klimafreundliches Bauen ausgebildet zu werden. Dafür werden Ausbildungen an Berufsschulen, FHs und Universitäten und auch in ausbildenden Betrieben zum Thema „klimaneutral bauen“ umfassend gefördert, um die Ausbildung von Fachkräften in diesem Themenbereich zu forcieren. Der Fokus soll nicht nur auf die Bewusstseinsbildung und Information von Jugendlichen, sondern auch auf die Umschulung von Fachkräften aus der Öl-, Gas- oder Automobilbranche gelegt werden. Zur Aus- und Fortbildung sollen Fachleute aus dem In- und Ausland rekrutiert werden, um vorhandenes Wissen weiterzugeben. Neben der Aus-, Weiterbildung und Umschulung soll auch ein attraktives Berufsfeld geschaffen werden – mit Urlaubsanspr üchen, attraktivem Gehaltsschema, Lehre mit Matura, Kompetenzanerkennung im Kollektivvertrag. Dieses Programm trägt dezidiert auch dazu bei, das Handwerk als Berufsfeld zu attraktiveren und eine zukunftsträchtige Fachkräfteausbildung anzubieten.
*Erklärung: Wortspiel aus Zukunft und Zunft.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

klimaaktiv sorgt gemeinsam mit Bildungsanbietern für notwendige
Weiterbildungsangebote in Bereichen Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energie, Energieeffizienz oder Mobilität. Der Klima- und Energiefonds betreibt eine Fachkräfteinitiative im Rahmen von “Just Transition”.

In enger Abstimmung zwischen klimaaktiv und dem Klima und Energiefonds wird dieser Empfehlung bereits gut Rechnung getragen.

Die Maßnahmen stärken und fördern die fachspezifischen Weiterbildungsangebote. klimaaktiv kooperiert mit 25 Bildungsinstituten um Wissen zu klimaneutralem Bauen und nachhaltiger Mobilität in die Schulungen zu bringen. Mehr als 1.500 Personen absolvieren jährlich im Rahmen der klimaaktiv Initiative angebotene Aus- und Weiterbildungen.

In Ergänzung zur Antwort auf die Maßnahme 5 (s.o.) wird unter dem Aspekt Berufsausbildung/Lehre darauf hingewiesen, dass die Entwicklung neuer Berufsbilder für Lehrberufe klimarelevante Inhalte und deren Vermittlung in Unternehmen (Lehrbetrieben) im Fokus hat. Zum Beispiel sind für die Baubranche (wie in der Empfehlung angesprochen) seit 2020 neue Berufsbilder in Kraft.

68 Re-Evaluierung von Risikogebieten

Es braucht zukunftsorientierte Einstufungskriterien für Risikogebiete, aller Naturgefahren betreffend, auf Bundesebene. Alle Gebiete, welche nach aktuellem Stand der Wissenschaft (Abschätzung und Modellierung) und Berechnung (abhängig von vergangenen Ereignissen) innerhalb der nächsten hundert Jahre zu Risikogebieten werden, sind als solche einzustufen. Eine Re-Evaluierung dieser Einstufungskriterien muss alle fünf bis zehn Jahre erfolgen (wieder anhand von vergangenen Ereignissen und wissenschaftlicher Expertise). Eine Aufarbeitung dieser Einstufungskriterien erfolgt auf Bezirksebene. Alle Kriterien müssen eindeutig formuliert und unumgehbar sein.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das BMK unterstützt den Vorsorgecheck Naturgefahren im Klimawandel (s. dazu: Home (naturgefahrenimklimawandel.at) und dessen Weiterentwicklung.

Information des BML

Für die Naturgefahren Hochwasser, Muren, Lawinen (eingeschränkt) und Rutschungen gibt es bereits Gefahrenzonenpläne (diese stellen nur die Gefahr, nicht das Risiko dar).

  • Für Hochwasser gibt es in Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie auch Risikokarten, die die Exposition unterschiedlicher Schutzgüter gegenüber möglicher Gefahrenereignisse visualisieren. Aussagen werden auf Basis vergangener Ereignisse, hydrodynamischer Modellierungen und wissenschaftlich validierten Methoden zur Risikobewertung auf Gemeindeebene getroffen. In Zyklen von 6 Jahren werden die Datengrundlagen, Methoden, Bewertungsergebnisse (wissenschaftlich) evaluiert/überprüft und ggf. aktualisiert. Zusätzlich wurde eine österreichweite Gefahrenhinweiskarte zur Identifikation möglicher Problembereiche mit Bezug zum Prozess Oberflächenabfluss erstellt.
  • Für Oberflächenabfluss/pluviales Hochwasser wurde bereits eine Karte erarbeitet. Auch für Hagel und Erdbeben gibt es bereits Karten in HORA (Natural Hazard Overview & Risk Assessment Austria)
  • Für die Einbindung aller Naturgefahren, müssten auch für Waldbrand, Berg- und Felssturz, Gletscher(see)ausbrüche, und ggf. auch Hitze und Trockenheit entsprechende Gefahrenkarten ausgearbeitet und dafür eine Methodik entwickelt werden.
  • Risikoabschätzungen setzen Gefahrenkarten zwingend voraus, weil nur durch die Verschneidung der Gefahr mit den Schutzgütern (Siedlungen, kritische Infrastruktur, Wirtschaftsbetriebe etc.) eine Risikodarstellung generiert werden kann.
  • Für die Prognose zukünftiger Ereignisse sind Beobachtungsreihen von Ereignissen aus der Vergangenheit erforderlich., diese gibt es in Österreich de facto nur für Hochwasser und mit Einschränkungen für Muren, Rutschungen und Lawinen. Eine Prognose und Ausweisung für Gebiete, die in den nächsten 100 Jahren zu Risikogebieten werden könnten, ist dzt. aus fachlicher Sicht nicht bzw. nur sehr unsicher möglich. Wissenschaftliche Klimamodellierungen können Einschätzungen zu potenziellen Risikogebieten liefern und sollten aber nur als Empfehlung dienen.
  • Für Naturgefahren, für die es bereits Planungsprozesse gibt (Gefahrenzonenplan; Hochwasserrisikomanagementplan) sollten entsprechende Schwerpunkte in den mit hohem Risiko behafteten Gebieten gesetzt werden.

69 Bereits gewidmetes Bauland mobilisieren

Es dürfen keine neuen Flächen mehr umgewidmet werden, bevor nicht bereits gewidmetes Bauland oder leerstehende und/oder versiegelte Flächen genutzt werden. Eigentümer:innen haben beim Kauf eines neuen Baulands eine vorgezogene Erschließungsgebühr zu bezahlen, auch wenn eine Bebauung des Grundstückes erst später vorgesehen ist. So sollen mögliche Spekulationen mit Bauland minimiert werden. Ebenso sollen bei zu langem Leerstand Flächen rückgewidmet, entsiegelt und in Grünland umgewandelt werden. Dabei ist die Verlagerung der Raumordnungskompetenz von zentraler Bedeutung (siehe Empfehlung: „Bodenversiegelung Stopp! – Raumordnungskompetenzen verlagern“).

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Keine Kompetenz des Bundes

70 Energiegütesiegel mit Sanierungswirkung

Die derzeit bestehenden Energieausweise sollen zu einem Energiegütesiegel aufgewertet werden, das verpflichtend für alle Gebäude erstellt werden muss.
Das Energiegütesiegel hat – anders als der Energieausweis – eine Lenkungswirkung, da es an verpflichtende Sanierungsauflagen (abhängig vom Einstufungsgrad) gekoppelt ist. Bei Nicht-Einhaltung der Sanierungsauflagen werden die Mieteinnahmen von Immobilienbesitzer:innen, die keine Sanierungsmaßnahmen treffen, mit einer Sondersteuer belegt, um die durch klimafeindliches Verhalten entstehenden Mehrkosten auf den Verursacher zurückzuführen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Gegenwärtig wird auf EU Ebene im Rahmen der Initiative „RePower EU“ diskutiert, ob bestimmte Trigger-Points (z. B. Verkauf, Vermietung, Mietvertragsverlängerung) gesetzlich etabliert werden sollen, damit Gebäude um eine höhere Energieeffizienzklasse besser saniert werden. Im Sinne der Empfehlung des Klimarats unterstützt Österreich diesen Vorschlag.

Die Erweiterung eines Energieausweises auf ein Gütesiegel ist theoretisch möglich. Aber es würde dafür ein langer Prozess benötigt, abhängig von der Tiefe der Sanierung, der Gebäudeart etc. nehmen Maßnahmen sehr viel Zeit in Anspruch. Aus Sicht des Bundes werden Vorhaben, die zu einem verbesserten Gebäudebestand führen, jedenfalls unterstützt, die Kompetenzen dafür liegen allerdings in den Bundesländern.

Verpflichtende Sanierungsauflagen würden den Energiebedarf deutlich senken und auch eine Gelegenheit zur Umrüstung auf erneuerbare Heizsysteme darstellen (vor allem als Maßnahme vor dem Kesseltausch, damit die neue klimafreundliche Anlage geringer dimensioniert werden kann). Allerdings ist zu bedenken, dass verpflichtende Sanierungen aufgrund des damit verbundenen Eigentumseingriff nicht leicht umsetzbar sind.

71 Denkmalschutz klimagerecht anpassen

Die momentan zu strengen Auflagen für Renovierungen von denkmalgeschützten Häusern müssen neu evaluiert und auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Weiters soll der Umbau denkmalgeschützter Häuser besser gefördert werden. Die Integration von erneuerbarer Energie sowie nachhaltigen Materialien muss möglich sein – beispielsweise die Installation von Fotovoltaikanlagen am Dach. Es muss eine Abwägung zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz geben. Für besondere Streitfälle muss ein Beirat für Baukultur und Klimaschutz eingerichtet werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Baudenkmale leisten bereits durch die Fortschreibung ihrer Nutzung einen Beitrag zum Klimaschutz. Ein überwiegender Teil der Baudenkmale wurde energie- und ressourceneffizient errichtet. Diese Bauweise gewährleistet bei regelmäßiger Pflege und Wartung eine besonders hohe Lebensdauer, in der sie ihre Anpassungsfähigkeit an geänderte Bedürfnisse und ihre Reparaturfähigkeit unter Beweis stellen. Wichtig ist der Blick auf den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke, der sich bei denkmalgeschützten Gebäuden oft über viele Jahrzehnte (Jahrhunderte) zieht. Außerdem werden durch die Nutzung von Bestandsbauten Bodenversiegelungen eingespart.

Energieeffizienz ist auch bei Baudenkmalen ein wichtiges Thema und kann mit vielen denkmalverträglichen Maßnahmen sichergestellt werden. Das Bundesdenkmalamt hat dazu unter Beziehung externer Expert:innen einen Leitfaden als „Standards Energieeffizienz am Baudenkmal“ zu Jahresende 2021 neu überarbeitet herausgegeben und im Mai 2022 dem Thema „Denkmalschutz = Klimaschutz“ gemeinsam mit dem BMK ein Fachgespräch gewidmet. Das Bundesdenkmalamt ist außerdem mit dem BMK in einem konstruktiven Austausch zu den europarechtlichen Vorgaben für GebäudeEnergieeffizienz.

Auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist im Rahmen der im Denkmalschutzgesetzes seit jeher gebotenen Abwägung der relevanten Interessen möglich. Darüber ist jeweils im Einzelfall im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zu entscheiden. Als Beratungsgremium dafür existiert bereits der Denkmalbeirat.

bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/baukultur/Baukulturpolitik/publikationen
oerok.gv.at/raum/themen/staerkung-der-orts-und-stadtkerne
oerok.gv.at/raum/oesterreichisches-raumentwicklungskonzept/raum-fuer-baukultur
Standards Energieeffizienz am Baudenkmal (bda.gv.at)
bda.gv.at/themen/denkmalschutz-ist-klimaschutz
ots.at/presseaussendung/OTS_20211201_OTS0201/bundesdenkmalamt-praesentiertneue-standards-energieeffizienz-am-baudenkmal

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Mobilität

Die fachliche Beratung in diesem Handlungsfeld erfolgte durch Paul Pfaffenbichler (Universität für Bodenkultur) und Sebastian Seebauer (Joanneum Research).
Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Birgit Bednar-Friedl, Birgit Hollaus und Gundula Prokop.

Die Hebel im Handlungsfeld Mobilität

Verkehrsaufkommen verringern

Die Anzahl und Länge von Wegen kann dadurch verringert werden, dass die räumliche Nähe zwischen Wohnung und Aktivitätsorten verbessert wird. Das umfasst kürzere Strecken zwischen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Gesundheitseinrichtungen, Schule / Kinderbetreuung und Erholungsräumen. Eine weitere Möglichkeit ist die Bündelung von Fahrten, z.B. durch Mitfahrgelegenheiten oder Sammeltaxis.

Wege verlagern

Wege mit anderen, weniger CO2-intensiven oder CO2-emissionsfreien Verkehrsmitteln zurücklegen. Das umfasst einen Umstieg vom Auto auf öffentlichen Verkehr, Radfahren oder Gehen im Personenverkehr, und eine Verlagerung des Güterverkehrs vom LKW auf die Schiene oder die Wasserstraße.

Effizienz erhöhen

Motoren und Fahrzeuge müssen besser ausgelastet werden. Damit wird der Energieeinsatz/CO2-Emissionen pro Weg oder pro transportierter Person verringert.
Das umfasst sparsamere Motoren, elektrische Antriebe oder einen höheren Besetzungsgrad in PKWs und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gewohnheiten aufbrechen

Wiederholte und automatisierte Verhaltensmuster sollen verändert werden, damit alternative Verkehrsangebote erkannt und genützt werden. Das umfasst Anstöße bei biografischen Wendepunkten wie Umzügen, Probierangebote und Verbesserungen bei strukturellen Rahmenbedingungen.

Die Empfehlungen der Bürger:innen

72 Klimaneutrale Mobilitätsgarantie einführen

Mobilität soll – wie Wohnen, Arbeit, Bildung und Erholung – als gesellschaftliches Grundbedürfnis anerkannt werden. Die Mobilitätsbedürfnisse sollen durch geeignete Angebote klimaneutral, ökologisch verträglich und sozial fair erfüllt und den Ansprüchen der verschiedensten Nutzer:innengruppen in der Stadt und am Land gerecht werden. Innerhalb von 15 Minuten Gehzeit soll ein Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen, 24 Stunden pro Tag und sieben Tage pro Woche. Für die Umsetzung ist eine Vielzahl von Maßnahmen nötig, die in anderen Handlungsempfehlungen genannt werden. Als Basis dienen regionale Mobilitätskonzepte, die unter Einbindung der betroffenen Akteur:innen erarbeitet werden. Die Umsetzung der klimaneutralen Mobilitätsgarantie soll durch eine Interessenvertretung im politischen System sichergestellt werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Mobilitätswende ist – neben der täglichen praktischen Umsetzung durch Ausbau des Öffentlichen Verkehrsangebots, der Schieneninfrastruktur, des KlimaTickets, der Förderung der Aktiven Mobilität und von Mobilitätsmanagement oder emissionsfreier Fahrzeuge – einer der großen Schwerpunkte im Bereich Forschung, Technologie und Innovation (FTI) des BMK. Das BMK hat im Rahmen des Programms Mobilität der Zukunft über die FFG das Projekt „FLADEMO“ beauftragt, das im Sinne eines „Gedankenexperiments“ verschiedene Szenarien zur Umsetzung einer flächendeckenden Mobilitätsservicegarantie in Österreich entwickelt. Darauf aufbauend wurden die Wirkungen abgeschätzt sowie Handlungserfordernisse im Bereich der Forschung und darüber hinaus abgeleitet. In den beiden Leitprojekten ULTIMOB und DOMINO werden unterschiedliche Lösungsbausteine für neue Mobilitätslösungen in sieben Pilotregionen und fünf österreichischen Bundesländern umgesetzt.

Die Pilotprojekte umfassen u. a. Mitfahrplattform zu Park & Ride-Anlagen und Mitfahrgelegenheiten am Pendelweg (Relevanz auch für Empfehlung 82: Gemeinsame Nutzung von PKWs optimieren, s.u.), ein beschleunigtes / verbessertes Busangebot durch alternative Betriebsformen oder neuartige Dienstleistungen für autofreie Anreise im Tourismus. Durch die Initiativen werden neue Lösungsansätze sichtbar und damit relevant, wichtige Erkenntnisse in der Praxis als Grundlage für spätere Breitenumsetzungen gewonnen und durch die Einbindung aller relevanten Akteursgruppen entstehen neue Kooperations- und Umsetzungsnetzwerke.

Zur Umsetzung der Mobilitätsgarantie braucht es auch eine gebietskörperschafts-übergreifende Planung und neue Partnerschaften. Wesentliche Stellhebel der Infrastrukturplanung für eine klimaneutrale Mobilität liegen bei den Gemeinden und Ländern – etwa bei der Infrastruktur für aktive Mobilität, aber auch der Integration von Drehscheiben des öffentlichen Verkehrs in die lokalen und regionalen Netze. Dies erfordert neue Partnerschaften.

Hier bietet das BMK mit der klimaaktiv mobil Förderung Anreize beispielsweise zur Umsetzung der „15 Minuten Stadt“, des „15 Minuten Dorfes“ durch Gehen und Radfahren.

73 Öffentlichen Verkehr forcieren

Der öffentliche Verkehr soll sowohl in Städten und Ballungsräumen als auch in ländlichen Gebieten ausgebaut werden. Von entscheidender Bedeutung sind dabei die tatsächliche Verfügbarkeit von geeigneten Mobilitätsangeboten, akzeptable Intervalle, die einfache Nutzung (Ticketing) sowie günstige Preise und finanzielle Anreize. Für die Umsetzung sollen regionale Mobilitätskonzepte unter Einbindung der verschiedenen Stakeholder und Interessengruppen erstellt und überregional abgestimmt werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Umsetzung dieser Empfehlung ist ein zentrales Anliegen für das BMK.

Der Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich des BMK zeigt Wege auf, um Verkehr zu vermeiden, zu verlagern und zu verbessern und den Anteil des Umweltverbunds aus Fuß- und Radverkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und geteilter Mobilität deutlich zu steigern. Mit verbesserter Infrastruktur, besserer Angebotsqualität und den entsprechenden (ökonomischen) Rahmenbedingungen soll sich bei der Zahl der Wege das Verhältnis praktisch umkehren: derzeit rund 60 Prozent PKW-Wege zu künftig 60 Prozent der Wege im Umweltverbund. Sodass der Verkehrsaufwand für Personenmobilität auf der Straße (PKW) auf das Niveau der 1990er Jahre im Jahr 2040 gesenkt werden kann. Das BMK setzt beim Ausbau des öffentlichen Verkehrs auf drei Säulen:

Der Ausbau der Infrastruktur ist die Basis für einen attraktiven ÖV. Hier ist es in den vergangenen zwei Jahren gelungen Ausbaupakete zu schnüren, die deutlich über jene der vergangenen Jahre hinausgehen. Es sind nicht nur Rekordinvestitionen im Bereich der Schieneninfrastruktur der ÖBB vorgesehen (ÖBB-Rahmenplan), sondern es ist auch gelungen zusätzliche Mittel für die regionalen Schieneninfrastrukturbetreiber bereit zu stellen und erstmals gibt es auch eine Förderung für Stadt-Regionalbahnen, welche die Ballungsräume besser mit dem Umland vernetzen sollen. Die Projekte zum Ausbau der Schieneninfrastruktur beschränken sich keineswegs auf die Städte und Ballungsräume, sondern es werden in den kommenden Jahren auch zahlreiche Regionalbahnen – sowohl am ÖBB-Netz als auch am Netz regionaler Schieneninfrastrukturbetreiber – attraktiviert und oftmals auch elektrifiziert.

Im Einklang damit ist die zweite Säule der Ausbau des Verkehrsangebotes, wo im Rahmen der neuen Verkehrsdiensteverträge gemeinsam mit den Bundesländern deutliche Ausweitungen in den Fahrplänen und Qualitätsverbesserungen in Form von neuen und modernisierten Schienenfahrzeugen bereits festgelegt wurden.

Die Dritte Säule sind leistbare Tickets – mit dem KlimaTicket als Herzstück. Gerade in Zeiten hoher Teuerung kann und will das BMK hier einen aktiven Beitrag zur Entlastung der PendlerInnen leisten. Während im Sommer die Teuerung allgemein bei rund 9%, im Bereich Mobilität bei rund 22% und beim Autofahren sogar bei über 30% lag, wurden PendlerInnen mit Jahreskarten um 34% entlastet! Wer mit den Öffis fährt, schont das Klima und entlastet die eigene Geldbörse. Um hier einen weiteren Anreiz zu setzen, können KundInnen des KlimaTicket Ö und alle, die es noch werden wollen, die Aktion KlimaMonat nutzen und von einem zusätzlichen kostenlosen Monat profitieren. Der Bund wird auch den Ländern langfristig zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um alle Menschen, die vorrangig das regionale öffentliche Verkehrsangebot nutzen, zu entlasten und dieses zu verbessern.

Das BMK ist betreffend den Ausbau des öffentlichen Verkehrs auf unterschiedlichen Ebenen in ständigem Austausch mit den Bundesländern, bei denen die Kompetenzen für die regionale Verkehrsplanung liegen. Die Bundesländer setzen in der Verkehrsplanung meist auf regionale/landesweite Verkehrskonzepte, die mit unterschiedlichen Stakeholdern erarbeitet und abgestimmt werden (z. B. Gesamtverkehrsstrategie Burgenland, Mobilitätskonzept Vorarlberg, Smart City Strategie Wien).

Im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans werden im Zeitraum von 2022-2026 zusätzlich 256 Mio. Euro für die Förderung emissionsfreier Busse und derer Infrastruktur (EBIN) bereitgestellt. Dadurch können die Emissionen des öffentlichen Busverkehrs signifikant gesenkt werden.

74 Radfahren und zu Fuß gehen fördern

Rad- und Gehwege sollen in einer ausreichenden Breite und möglichst getrennt von der Auto-Fahrbahn angelegt und barrierefrei sowie ökologisch und (künstlerisch) attraktiv gestaltet werden. KFZ-Fahrspuren sollen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs reduziert werden.
Baumpflanzungen entlang von Rad- und Gehwegen mindern die Hitze und reinigen die Luft. Es braucht ein österreichweit durchgehendes Fahrradnetz, das die Mobilitätsbedürfnisse in der Stadt und am Land erfüllt (Arbeiten, Einkaufen, Freizeit, Kinder usw.) und auch die Verbindungen zwischen Stadt und Land verbessert.
Dadurch entsteht auch ein Mehrwert für den Tourismus. Ein Teil der Mietfahrräder soll mit Kindersitzen und Körben ausgestattet bzw. behindertengerecht sein.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Da die Gestaltung des Verkehrsraumes für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden liegt, richtet sich die Empfehlung in erster Linie an sie. Insbesondere der Ausbau des Radverkehrsnetzes benötigt seitens der Länder und Gemeinden umfangreiche Investitionen.

Die Umsetzung dieser Empfehlung ist aber auch dem BMK ein großes Anliegen. Ein zentrales Ziel des Mobilitätsmasterplans 2030 (s. Ausführungen zu Empfehlung 73) ist es aktive Mobilität zu stärken und somit ein Drittel der Wege (34% Modal Split) bis 2040 durch Radverkehr und Fußverkehr abzuwickeln.

Mit der unlängst beschlossenen Novellierung der Straßenverkehrsordnung, dem Masterplan Radfahren und dem Masterplan Gehen sowie der Förderung von Rad- und Fußverkehrinfrastruktur mit Bundesmitteln arbeitet das BMK im Rahmen seiner Zuständigkeiten an zahlreichen Hebeln, um Rahmenbedingungen für Radfahren und ZuFuß-Gehen zu verbessern. Die Steigerung des Bundesbudgets für Rad- und Fußverkehr auf 60 Mio. Euro war ein wichtiger Schritt.

Die Förderung von Radverleihsystemen, die barrierfreie Ausgestaltung gemäß den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sowie Baumpflanzungen als Schattenspender entlang von Geh- und Radwegen sind im klimaaktiv mobil Förderprogramm möglich.

75 Höhere Steuern für klimaschädliche Fahrzeuge einführen

Um Bürger:innen zum Kauf verbrauchsarmer Fahrzeuge zu bewegen, sollen Autos und Motorräder nach Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer (das heißt Kraftstoffbedarf in Liter) besteuert werden (Elektrofahrzeuge analog nach verbrauchten kWh/km). Hierbei soll es keine Steuerobergrenze geben, bestehende Steuern können erhöht statt zusätzliche eingeführt werden.
Auch Zweit- und Drittfahrzeuge von Haushalten (private Zulassung) sollen höher besteuert werden. Zusätzlich soll Werbung für SUVs und andere Transportmittel mit überdurchschnittlich hohem CO2-Ausstoß verboten bzw. eingeschränkt.

▶ Mit einem Einwand angenommen

  • 1 Einwand: Es ist nicht sinnvoll, Werbung für SUVs und ähnliche Fahrzeuge zu verbieten, das sollte nach dem Prinzip „für statt gegen“ über den Preis geregelt werden.

Antwort der Ministerien

Für wirksamen Klimaschutz ist es zentral, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Vor allem die Normverbrauchsabgabe (NoVA) hat als fahrzeugbezogene Steuer bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie einen wichtigen Lenkungseffekt beim Neukauf hin zu einer sparsameren Fahrzeugflotte aufweist.

Die NoVA wurde 2021 allgemein verschärft und auf alle Kraftfahrzeuge für Personen- oder Güterbeförderung bis 3,5 t erweitert. Damit leistet die NoVA einen Beitrag hinsichtlich der Kaufentscheidungen für emissionsfreie Fahrzeuge, welche keine NoVA bezahlen bzw. Fahrzeugen mit geringen CO2-Emissionen mit entsprechend niedriger NoVA In demselben Gesetzespaket wurden auch im Bereich des “Jobtickets” (vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Öffi-Tickets) Anreize zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gesetzt, indem Arbeitgeber seit 1.7.2021 unbürokratisch und potenziell allen Beschäftigten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen können.

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist zusätzlich zur Versicherungssteuer (bemessen nach der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung) zu entrichten. Seit Oktober 2020 wird der CO2-Ausstoß in der Bemessungsgrundlage der mVS berücksichtigt, emissionsfreie Fahrzeuge sind steuerbefreit.

Die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 vorgesehene degressive Absetzung für Abnutzung kann für emissionsfreie Fahrzeuge, nicht aber für alle übrigen PKW in Anspruch genommen werden. Außerdem können Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, nicht degressiv abgeschrieben werden. Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform wurde überdies ein (Öko-)Investitionsfreibetrag vorgesehen, der für gewisse Investitionen in Höhe von 10% zusteht – bei Investitionen im Bereich Ökologisierung erhöht sich der Freibetrag auf 15%, dies betrifft z. B. E-Autos.

Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus das Recht auf Vorsteuererstattung für den Bezug von Kraftstoffen durch Unternehmer aus Drittstaaten ausgeschlossen. Die Streichung der Möglichkeit der Vorsteuererstattung bringt für Frächter aus Drittstaaten eine entsprechende Erhöhung der Kosten aus der Betankung von LKW in Österreich mit sich.

Zur Forderung der Besteuerung von E-Fahrzeugen nach Energieverbrauch
Um das Ziel der Klimaneutralität 2040 der Bundesregierung auch in der Mobilität bewerkstelligen zu können, wurde im Mobilitätsmasterplan 2030 das Ziel für 100% emissionsfreie PKW Neuzulassungen im Jahr 2030 formuliert. Die aktuellen Steuererleichterungen und Förderungen für E-Fahrzeuge dienen in erster Linie dazu, diesen ambitionierten Ausbau der E-Mobilität gerade in den ersten Jahren zu stimulieren. Sobald die Neuzulassungen emissionsfreier Fahrzeuge signifikante Anteile der Gesamtneuzulassungen darstellen, werden auch Überlegungen zur Besteuerung von E-Fahrzeugen in Kombination mit ambitionierten CO2-abhängigen Steuerimpulsen relevant, in denen der Verbrauch in kWh/km einen möglichen Einflussfaktor darstellen kann.

Zur Forderung nach einem Werbeverbot für emissionsintensive Fahrzeuge
Das Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – Pkw-VIG) stellt sicher, dass Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen auf Werbeschriften oder im Schauraum direkt beim Fahrzeug dargestellt werden. Ebenfalls werden auf der Webseite autoverbrauch.at die Informationen zum Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen verfügbarer Fahrzeugmodelle dargestellt und ebenfalls nach den effizientesten bzw. sparsamsten Fahrzeugen anhand der Kategorien Benzin, Diesel, Elektro, Gas, Hybrid, Plug-In-Hybrid und Wasserstoff gereiht.

76 Flächenwidmung von Gemeindeebene auf Regions- oder Landesebene verlagern

Die Flächenwidmung erzeugt derzeit laufend mehr Mobilität, weil noch immer die Einzelinteressen von Gemeinden über den überregionalen und regionalen Zielsetzungen stehen. Eine Verlagerung auf die regionale oder auf Landesebene soll Flächenwidmung transparenter und objektiver machen, weniger Flächen verbrauchen und Erschließungskosten verringern. Bei allen Umwidmungen soll die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die Auswirkungen auf den Transport von Waren berücksichtigt werden. Bei der Umsetzung der Empfehlung soll darauf geachtet werden, dass insbesondere die Interessen von lokalen Bürger:innen-Initiativen bei Widmungsverfahren einfließen können.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Empfehlung richtet sich an den Verfassungsgesetzgeber (Nationalrat & Bundesrat), da das Bundesverfassungsgesetz die Vollziehung der örtlichen Raumplanung nach der geltenden Rechtslage im alleinigen Aufgabenbereich der Gemeinden regelt.

Der Landesebene kommt allerdings bereits im bestehenden System ein Aufsichtsrecht über Flächenwidmungspläne der Gemeinden zu, in der sie überörtliche Interessen überprüfen und ggf. einfordern könnte. Dieses Aufsichtsrecht auszuweiten, wäre ein wichtiger erster Schritt.

Für eine kompakte, flächensparende Raumordnung ist die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entscheidend. Aus diesem Grund hat das BMK auch viel Geld für den öffentlichen Verkehr und die aktive Mobilität auf regionaler Ebene in die Hand genommen, um die Bundesländer, Städte und Gemeinden beim Ausbau zu unterstützen. Beispielsweise haben wir die Fördermittel für den Ausbau des Radverkehrs und erstmals auch des Fußverkehrs sowie für klimafreundliches Mobilitätsmanagement im klimaaktiv mobil Programm verzehnfacht. Die für 2022 geplante weitere Erhöhung um 20 Mio Euro auf in Summe 60 Mio Euro ist ein weiteres starkes Signal für den Ausbau der klimafreundlichen Mobilität.

Im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz hat sich das BMK dafür starkgemacht, dass Maßnahmen zur Förderung der aktiven Mobilität auch in der Raumplanung und Siedlungsentwicklung eine zentrale Rolle spielen müssen, damit kurze Wege möglich werden, Zersiedelung eingedämmt und Stadt- und Ortskerne gestärkt werden. Der Öffentliche Verkehr und gerade die aktive Mobilität müssen auf Ebene der Länder und Kommunen in der Raumplanung, in der örtlichen Siedlungsplanung und Flächenwidmung von Beginn an integriert werden. Wir planen auch in unseren Förderprogrammen für aktive Mobilität zum Beispiel dort stärker zu fördern, wo begleitend zum Ausbau der aktiven Mobilität auch raumplanerische Maßnahmen, etwa im Sinne der Stadt der kurzen Wege (Stichwort 15 Minuten Stadt), zur Nutzungsmischung und Stärkung der Stadtkerne umgesetzt werden.

77 Keine Neuzulassungen (Erstzulassungen) von PKWs mit Verbrennungsmotoren ab 2027

Neuzulassungen (Erstzulassungen) von PKWs und einspurigen Kraftfahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren sollen schrittweise verringert werden und mit spätestens 1. Jänner 2027 vollständig auslaufen. Dazu braucht es eine gesetzliche Umsetzung, die möglichst schnell klare Rahmenbedingungen bereitstellt und dadurch die Planbarkeit ermöglicht. Um den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bzw. auf die Nutzung eines Elektrofahrzeugs zu erleichtern, müssen gleichzeitig öffentliche Verkehrsmittel, Rad- und Fußwege ausgebaut und Elektrofahrzeuge gefördert werden. Zusätzlich braucht es breit angelegte Bildungs- und Aufklärungskampagnen, die über die Vorteile einer Verringerung von Verbrennungsmotoren informieren (z.B. neben Klimaschutz auch bessere Luftqualität, geringere Lärmbelastung).

▶ Mit einem Einwand angenommen

  • 1 Einwand: 2027 ist als Frist zu früh, 2030 ist realistischer.

Antwort der Ministerien

Zur Durchsetzung emissionsfreier Pkw steht auf EU-Ebene insbesondere das Instrument der CO2-Flottengrenzwerte zur Verfügung. Die diesbezügliche Verordnung (EU) 2019/631 wird derzeit im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge (LNF) im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der EU verhandelt. Gemäß aktuellem Verhandlungsstand ist eine Reduktion der CO2-Emissionen von neuen Pkw um 55% bis 2030 (im Vergleich zu 2021) und um 50% für LNF vorgesehen. Ab 2035 soll dann ein de-facto Verkaufsende für neue Benzin- und Dieselfahrzeuge in der EU folgen. Österreich unterstützt dieses de-factoVerkaufsende.

Darüber hinaus können durch Maßnahmen wie Ankaufförderungen für Elektro-Fahrzeuge oder dem weiteren Umbau des Steuer- und Abgabensystems für Verbrennungsfahrzeuge bzw. der Begünstigung für emissionsfreie Fahrzeuge nationale Initiativen für eine frühere Transformation gesetzt werden.

Ein rechtliches Verbot von neuen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bereits im Jahr 2027 ist aus heutiger Sicht europarechtlich nicht möglich.

78 Parkraumbewirtschaftung verstärken, CityMaut und autofreie Innenstädte als weitere Optionen forcieren

In Städten sowie bei der Neuerrichtung von Einkaufszentren und Freizeiteinrichtungen soll eine Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Wichtig ist, dass die Mobilität durch ausreichende Kapazitäten im öffentlichen Verkehr sichergestellt ist. Durch die Parkraumbewirtschaftung und die gleichzeitige Auflassung von Stellplätzen soll mehr Platz für Fuß- und Radverkehr sowie für den Aufenthalt im öffentlichen Raum geschaffen werden.
Die Anzahl oberirdischer Stellplätze soll (deutlich) reduziert werden. Aufbauend auf die Parkraumbewirtschaftung sollen eine City-Maut und/oder autofreie Innenstädte eingeführt werden. Parallel soll betriebliches Mobilitätsmanagement für Pendler:innen den Umstieg auf nachhaltige Mobilität erleichtern.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an Länder und Gemeinden.

Das BMK unterstützt die Empfehlung jedoch im Rahmen des klimaaktiv mobil Beratungsund Förderprogramms für Mobilitätsmanagement. Die Förderung gilt für Personen- und Gütertransporte, mit Fokus auf Mitarbeiter:innen und Kund:innen, Logistik, Fuhrparks und Dienstwege.

Zusätzlich werden Länder, Städte und Gemeinden sowie Bauträger mit zwei klimaaktiv mobil Leitfäden zu umweltfreundlichem Parkraummanagement bzw. der baulichen Ausgestaltung von Stellplätzen unterstützt. Denn innerhalb der neun Landesgesetzgebungen gibt es eine relativ weite Streuung, wie die Stellplätze für Pkw und Fahrräder jeweils geregelt sind.

79 Klimafreundlichen Güterverkehr forcieren – gleiche Wettbewerbsbedingungen für Schiene und Straße einführen

Zur Forcierung eines klimafreundlicheren Güterverkehrs sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Die flächendeckende Maut für klimaschädigende LKWs soll massiv erhöht werden. Umweltschäden sind als „externe Kosten“ zu berücksichtigen.
  • Verstärkte LKW-Kontrollen (Arbeitsrecht/Verstöße gegen bestehende Transportgesetze) zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen und um Geschwindigkeits- und Beladegrenzen gleich strikt zu kontrollieren wie im Bahnverkehr.
  • Betriebsstättengenehmigungen von Logistikzentren sollen nur mehr unter der Bedingung einer Schienenanbindung erteilt werden.
  • Die EU-weite Harmonisierung der Bahninfrastruktur und des -betriebes soll intensiv vorangetrieben werden.
  • Für LKW-Gütertransporte sollen maximal zulässige Distanzen festgelegt werden („ab einer bestimmen Anzahl von Kilometern Verlagerung auf die Schiene“).
  • Die Anschaffung von LKWs mit umweltfreundliche Antriebstechnologien soll subventioniert werden.
  • Klimaneutrale City-Logistik soll gefördert und ausgebaut werden (u.a. durch den Einsatz von Lastenrädern, die Elektrifizierung des LKW-Verkehrs, die Einrichtung von Logistikknotenpunkten bzw. Mobilitätsstationen).

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Der Masterplan Güterverkehr des BMK wird der strategische Ansatz zur Umsetzung wesentlicher Elemente dieser Empfehlungen sein. Der Plan wird derzeit ausgearbeitet und soll bis Anfang 2023 vorliegen. Das Ziel ist, den Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen.

Zu “flächendeckende Maut für klimaschädigende LKWs soll massiv erhöht”
Die Mauttarife für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht werden gemäß EU-Wegekostenrichtlinie festgelegt. Sie haben sich grundsätzlich an den Infrastrukturkosten zu orientieren und zusätzlich können in begrenztem Ausmaß externe Kosten angelastet werden. Die österreichischen Mauttarife im Rahmen des fahrleistungsabhängigen Mautsystems für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht auf dem Autobahn- und Schnellstraßennetz (GO-Maut) sind durch weitgehende Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten im europäischen Vergleich auf hohem Niveau. Sie unterscheiden sich derzeit nach Tarifnetzen (Basisnetz und Sondermautnetze), Achsenanzahl, EURO-Emissionsklassen bzw. Antriebsart E/H2 sowie zwischen Tages- und Nachtzeit. Um Anreize zum Umstieg auf emissionsfreie Schwerfahrzeuge zu schaffen, erhalten Schwerfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb derzeit einen Bonus von 75 Prozent auf die Infrastrukturgebühr. Zusätzlich zur Infrastrukturgebühr werden bereits Gebühren zur Anlastung der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung (abhängig von der Achsenanzahl und EURO-Emissionsklasse) und Lärmbelastung (abhängig von der Achsenanzahl und unterschieden nach Tag/Nacht) eingehoben. Bislang sind diese Gebühren durch die in der EU-Wegekostenrichtlinie normierten Höchstsätze begrenzt. Auf Basis der neuen EU-Wegekostenrichtlinie, die statt Höchstsätzen nur mehr Referenzwerte, die überschritten werden können, und zusätzlich eine Berücksichtigung von CO2-Emissionen vorsieht, wird es künftig aber möglich sein, die Gebühren für externe Kosten entsprechend anzupassen.

Zu “Verstärkte LKW-Kontrollen”
Verstärkte Kontrolle von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Höchstgewichten können einen positiven Effekt auf den Schadstoff- und Treibhausgasausstoß im Güterverkehr bewirken und werden daher vom Klimaschutzministerium begrüßt und angestrebt, insbesondere auch im Hinblick auf die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern. Die praktische Durchführung der Kontrollen obliegt den zuständigen Organen und Behörden in den Bundesländern, die vom BMK durch laufenden Austausch in technischen und rechtlichen Fragen unterstützt werden. Die im Regierungsprogramm vorgesehene Einführung eines bundesweiten Zentralregisters für Verwaltungsstrafen könnte bei Kontrollen des Straßengüterverkehrs durch Identifizierbarkeit von wiederholten Verstößen unterstützen.

Zu “Betriebsstättengenehmigungen von Logistikzentren”
Aus Sicht des BMK wird angestrebt, Unternehmen mit nennenswertem Aufkommen (vor allem von bahnaffinen Gütern) vorrangig an Flächen mit geeigneter Anbindung an Schieneninfrastruktur anzusiedeln. Dies gilt für Gewerbegebiete bzw. Logistikzentren daher umso mehr. Deshalb wird seitens des Klimaschutzministeriums auch eine Anschlussbahn- und Terminalförderung für Investitionen in diesem Bereich angeboten, die für Gewerbeparks höhere maximale Förderquoten ermöglicht. Die Kompetenz für Raumordnung sowie Betriebszulassungen, auch von Logistikzentren, obliegt jedoch den Bundesländern und Gemeinden. Bereits jetzt sehen manche Landesraumordnungsgesetze vor, dass bei der Genehmigung neuer Wirtschaftsparks bzw. Ausweisung von Gewerbegebieten das Kriterium eines verfügbaren Bahnanschlusses generell mitberücksichtigt werden soll. Verstärkte bzw. verpflichtende Berücksichtigung von Bahnanschlüssen bei Gewerbegebieten wären aus BMK-Sicht sehr zu begrüßen. Auch eine verstärkte gemeindeübergreifende Zusammenarbeit bei der Widmung von Logistikzentren
und Gewerbegebieten wäre von den Bundesländern zu forcieren.

Zu “EU-weite Harmonisierung der Bahninfrastruktur”
Das BMK wird sich im Rahmen der betroffenen EU-Gremien für eine EU-weite Harmonisierung der Bahninfrastruktur und des -betriebes einsetzen. Eine Reihe entsprechender Maßnahmen dazu sind im Masterplan Güterverkehr geplant.

Zu “Für LKW-Gütertransporte sollen maximal zulässige Distanzen festgelegt werden”
Eine derartig umfassende Maßnahme wäre unter den derzeitigen EU-rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zulässig, da sie – sofern generell formuliert – den freien Warenverkehr behindern würde/könnte. Ein erster Schritt in diese Richtung erfolgte vom BMK bereits durch das Abfallwirtschaftsgesetz, das ab 1.1.2023 eine verpflichtende Verlagerung von Abfalltransporten auf die Schiene (oder den Transport mit emissionsfreien Lkws auf der Straße) für inländische Verkehre ab 300 km Entfernung vorsieht. (Diese Entfernung wird in den Folgejahren sukzessive auf 100 km reduziert.) Das Klimaschutzministerium plant eine Prüfung, ob bzw. auf welche Branchen derartige verpflichtende Verlagerungsvorschriften ausgedehnt werden könnten. Eine allfällige Umsetzung für andere Branchen würde den dafür jeweils zuständigen Bundesministerien obliegen.

Zu “Anschaffung von LKWs mit umweltfreundliche Antriebstechnologien soll
subventioniert werden”

Zur Subventionierung der Anschaffung von LKWs mit emissionsfreien Antrieben wird derzeit das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN)“ ausgearbeitet. ENIN unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Fahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Ziel ist es, den Anteil der emissionsfreien Nutzfahrzeuge in Österreich zu erhöhen und die (straßen)verkehrsbedingten Emissionen zu senken. Die erste Ausschreibung ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen.

Zu “Klimaneutrale City-Logistik soll gefördert und ausgebaut werden”
Klimaneutrale City-Logistik ist ein wesentliches verkehrspolitisches Anliegen des Klimaschutzministeriums. Das BMK hat bereits in der Vergangenheit unter dem Stichwort „SUL – Smart Urban Logistics“ eine Konzeption für die Veränderung von Rahmenbedingungen, für Gestaltungsansätze sowie Maßnahmenkonzepte im Bereich der City-Logistik erarbeitet. Aufgabe der „Sustainable Urban Logistics Planning“ Initiative – kurz SULP – ist es, lokalen politischen Entscheidungsträger:innen spezifische Richtlinien und klare Verfahren an die Hand zu geben, die ihnen helfen, die in ihren Städten
stattfindenden Logistikaktivitäten zu überwachen, zu kontrollieren und zu verwalten.

Weiters wird u. a. auch der Einsatz von Lastenrädern bereits jetzt aktiv gefördert und unterstützt. Die Einrichtung von offenen, betreiberneutralen innerstädtischen MikroTerminals, die überwiegend in den Kompetenzbereich von Städten und Gemeinden fällt, wird von BMK-Seite empfohlen. Für diese Themenbereiche und Maßnahmen werden von BMK-Seite bereits jetzt verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten (z. B. Logistikförderung, das Programm klima-aktiv).

Einen wichtigen Beitrag leistet auch der FTI-Bereich: Leitprojekt PhysICAL laufend bis 2024, laufende Forschungsprojekte zu Gütermobilität und System Bahn u. a. zur Digitalen Automatischen Kupplung, Digitalisierung und Automatisierung.

80 Pendlerpauschale und Kilometergeld ökologisieren

Die Pendlerpauschale und das Kilometergeld sollen so umgestaltet werden, dass sie klimafreundliches Pendeln fördern: Es sollen Anreize dafür geschaffen werden, dass Arbeitswege mehr mit dem öffentlichen Verkehr und weniger mit dem Auto zurückgelegt werden. Die Entfernung vom Wohnort zum nächsten öffentlichen Verkehrsknotenpunkt soll berücksichtigt werden. Zur Verringerung der sozialen Ungerechtigkeit soll statt eines Steuerfreibetrags ein Steuerabsetzbetrag eingeführt werden.

▶ Mit drei Einwänden angenommen

  • 2 Einwände: Die Pendlerpauschale gehört komplett abgeschafft. Durch diese Empfehlung wird sich nichts ändern.
  • 1 Einwand: In der Formulierung zur Pendlerpauschale werden Menschen, die auf dem Land ohne Anschluss an den öffentlichen Verkehr auf ein Auto angewiesen sind (Schichtarbeit, Krankenhauspersonal etc.), nicht berücksichtigt.

Antwort der Ministerien

Siehe dazu auch Maßnahme 75

Gerade der Bereich Verkehr ist in hohem Maße infrastrukturabhängig. Eine Reform der Pendlerunterstützung muss daher in einem gesamtheitlichen und systematischen Konzept erfolgen.

Zu beachten ist, dass das Pendlerpauschale ein Instrument zur Unterstützung von Personen, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, darstellen soll. Aus diesem Grund wurde das Pauschale vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen (befristet bis Juni 2023) um 50% angehoben. Mittelfristig muss es aber das Ziel sein, wie im Regierungsprogramm (2020-2024) vorgesehen, das Pendlerpauschale schrittweise zu ökologisieren.

Weiters wurde der Pendlereuro für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023
vervierfacht. Als Absatzbetrag reduziert der Pendlereuro im Gegensatz zum Pendlerpauschale die Lohnsteuer direkt und wirkt der Bevorzugung von Besserverdienenden entgegen.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde eine Nachbesserung im Zusammenwirken des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Öffi-Tickets (bzw. nicht steuerbarer Zuschuss des Arbeitgebers zu Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) und dem Pendlerpauschale vorgenommen. Zweifelsfragen zur praktischen Umsetzung und unbillige Verzerrungen der Steuerbelastung wurden mit dem Öffi-Ticket beseitigt bzw. klargestellt, wodurch die Attraktivität der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiter sichergestellt wird.

81 Geschwindigkeit auf Straßen reduzieren

Um klimaschädliche Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, sollen folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten:
auf Bundes- und Landstraßen 90 km/h, innerorts auf Hauptstraßen 50 km/h und auf Nebenstraßen 30 km/h. Dies erhöht gleichzeitig auch die Verkehrssicherheit und reduziert Lärm. Regionale Unterschiede, wie z.B. das Gefälle der Straße, müssen beachtet werden. Zusätzlich soll durch bauliche Maßnahmen die Geschwindigkeitsreduktion sichergestellt werden. Eine Umsetzung soll durch umfassende Kontrollen, unter anderem durch Section-Control, unterstützt werden. Parallel dazu müssen die Vorteile an die Bevölkerung kommuniziert werden.

▶ Mit fünf Einwänden angenommen

  • 2 Einwände: Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet und 100 km/h auf Autobahn muss das Ziel sein.
  • 3 Einwände: Ein Tempolimit von max. 110 km/h auf Autobahnen soll festgelegt werden.

Antwort der Ministerien

Die Reduktion der Geschwindigkeit ist eine gut evaluierte, schnell umsetzbare Maßnahme, bei der einer gewissen Verlängerung von Reisezeiten neben der Reduktion von Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß zahlreiche weitere positive Effekte gegenüberstehen, insbesondere Erhöhung der Verkehrssicherheit, Reduktion von Lärmemissionen und in der Regel auch von Luftschafstoffen mit entsprechender Reduktion von menschlichem Leid und volkswirtschaftlichen Kosten.

Ein Tempo von 30 km/h im Ortsgebiet auf Nebenstraßen erhöht die Verkehrssicherheit und schafft ein größeres sicheres Radverkehrsnetz (Radfahren auf der Fahrbahn bei Tempo 30 km/h möglich und keine bauliche Trennung erforderlich). Ohne Tempo 30 km/h im Ortsgebiet ist aus Verkehrssicherheitsgründen baulich getrennte Radinfrastruktur entlang von 69.000 km Straßen im Ortsgebiet (Nicht-Vorrangstraßen) zur Förderung des Radverkehrs notwendig. Tempo 30 im Ortsgebiet auf Nebenstraßen ist daher auch als Förderbonus im klimaaktiv mobil-Förderprogramm vorgesehen.

Anmerkung von Unsere Klimapolitik

Eine Reduktion der Geschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h auf 100 km/h reduziert den CO2-Ausstoss und den Treibstoffverbrauch um 23%.
Siehe: Niedrigere Geschwindigkeit spart Energie und schont die Umwelt (umweltbundesamt.at)

Die mögliche Wirkung reduzierter Tempolimits hat das Umweltbundesamt zuletzt im „Sachstandsbericht Mobilität“ im Jahr 2019 publiziert.

Je nach Ausgestaltung und Intensität der Maßnahme wurden hier folgende THG-Reduktionspotentiale abgeschätzt:

  • Anpassung der Höchstgeschwindigkeit für PKW & LNF auf Autobahnen, Autostraßen und im Freiland (Maßnahme 10, Seite 117ff): 514 bis 828 kt CO2-eq 2030 bzw. 226 bis 336 kt CO2-eq 2050
  • Anpassung der Höchstgeschwindigkeit für PKW & LNF auf Autobahnen und Autostraßen ausgenommen ZEV (Maßnahme 11, Seite 119ff): 506 kt CO2-eq 2030 bzw. 161 kt CO2-eq 2050

Kapitel D.1 des Sachstandsbericht Mobilität führt die Maßnahme 11 auch als jene mit dem größten Einsparpotenzial von THG-Emissionen im Personenverkehr.

82 Gemeinsame Nutzung von PKWs optimieren

Um das Verkehrsaufkommen und die Anzahl der Autos auf den Straßen zu reduzieren, soll Car-Sharing (privat und kommerziell) gefördert und ausgebaut werden. In Mehrfamilienhäusern, vor allem bei Neubauten, soll die gemeinsame Nutzung von Elektroautos gefördert werden. Rechtliche Rahmenbedingungen für Nachbarschafts-Car-Sharing sollen geschaffen bzw. optimiert werden. Car-Sharing auf der letzten Meile vom Bahnhof zum Ziel soll ausgebaut und attraktiver gestaltet werden. Sammeltaxis, Sammelbankerl, Gemeindeautos und Ähnliches müssen in ländlichen Gegenden gefördert und ausgebaut werden. Auch bei Car-SharingFahrzeugen sind Elektroautos und verbrauchsarme, kleine Fahrzeuge stets zu bevorzugen. Zusätzlich bedarf es einer Informationskampagne zum Abbau von Hürden (z.B. rechtliche Folgen bei Unfall, Angst davor, bei einer haushaltsfremden Person mitzufahren).

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Um die Ziele des Mobilitätsmasterplanes 2030 zu erreichen, wird im Jahr 2022 die Sharing Strategie des BMK für den Mobilitätsbereich entwickelt. Für die Bearbeitung werden Stakeholder aus der Branche, den Städten und Gemeinden und der Wissenschaft konsultiert. Ausgehend von den Umfragen konnten die existierenden Herausforderungen identifiziert werden, das Zielbild festgelegt werden und nun die Handlungsempfehlungen ausgearbeitet werden.

Neue Mobilitätsdienstleistungen – wie Car- und Bike-Sharing, On-demand Shuttles oder Mitfahrdienste – sind keine Nischenerscheinungen mehr im Gesamtverkehrssystem. Angetrieben durch die großen digitalen Technologiesprünge und gesellschaftlichen Trends entstehen immer mehr innovative Mobilitätslösungen nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Gemeinden mit nicht ausreichender ÖV-Anbindung.

Sharing soll einen zentralen Pfeiler einer Transformation hin zu einem energie- und raumeffizienten sowie klimagerechten Verkehrssystem darstellen.

Auch auf die Einbeziehung der Nutzer:innen wird bei der Erarbeitung der Sharing Strategie großer Wert gelegt. In dem Zusammenhang finden bei der Ausarbeitung der Handlungsempfehlungen die Vorschläge des Klimarates Berücksichtigung.

Das klimaaktiv mobil-Programm bietet eine Förderung für Betrieb und Umsetzung von Sharing-Angeboten und gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen an. Der Ankauf emissionsfreier Sharing-Fahrzeuge ist im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive förderfähig.

83 Firmenautos reduzieren

Die Anzahl an Firmenautos soll reduziert werden. Die häufige arbeitsvertragliche Regelung, dass ein Dienstwagen als Gehaltsbestandteil zur Verfügung gestellt wird, soll (als versteckte Förderung des PKW-Verkehrs) abgeschafft bzw. erschwert werden. Vorteile für die Mitarbeiter:innen (z.B. gratis Tanken, gratis Service) und auch steuerliche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter:innen sollen abgeschafft werden bzw. so geändert werden, dass es deutlich attraktiver ist, Jobtickets oder Pooling-Fahrzeuge einzusetzen als individuell genutzte Firmenautos. Stattdessen müssen Alternativen zur Verfügung gestellt und durch steuerliche Anreize gefördert werden (z.B. firmenübergreifende Fahrzeugpools, (Elektro-)Fahrräder, Jobtickets, Fahrgemeinschaften).

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Der flächendeckende Ausbau von betrieblichem Mobilitätsmanagement ist neben steuerlichen Anreizen ein wichtiger Beitrag für den Umstieg auf nachhaltige Mobilität im betrieblichen Bereich. Im Rahmen von klimaaktiv werden daher Förderungen für betriebliches Mobilitätsmanagement für Personen- und Gütertransporte – mit Fokus auf Mitarbeiter und Kunden, Logistik, Fuhrparks und Dienstwege – angeboten.

Siehe Maßnahmen 75 und 80: Arbeitgeber können seit 1.7.2021 in Form des „Öffi-Ticket“ Wochen-, Monats- oder Jahreskarten steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.

84 Kerosinbesteuerung einführen

Österreich soll sich für eine EU-weite Umsetzung einer Kerosinsteuer (auf der gesamten Flugstrecke) einsetzen. Dadurch könnten die Preise für Flugtickets den wahren Klimakosten angenähert werden und so das Flugverkehrsaufkommen verringert werden. Es lohnt sich dann auch eher, alternative Treibstoffe zu entwickeln. Die Einnahmen aus der Kerosinsteuer sollten dafür genutzt werden, Infrastruktur für die Erzeugung von erneuerbarer Energie und für den (internationalen) Bahnverkehr (insbesondere Nachtzugverbindungen) zu errichten. Dem eventuellen Verlust von Arbeitsplätzen in der Flug-Branche stehen neue Arbeitsplätze durch Investitionen in erneuerbare Energie und öffentlichen Verkehr gegenüber.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Steuerbefreiung von Treibstoff im internationalen gewerblichen Flug- und Schiffsverkehr ist sowohl innerhalb der Europäischen Union durch die Energiesteuerrichtlinie als auch weltweit durch mehrere völkerrechtliche Verträge vorgesehen. Aus diesem Grund sieht das österreichische Mineralölsteuergesetz 1995 eine entsprechende Befreiungsbestimmung vor. Eine Änderung der Energiesteuerrichtlinie müsste einstimmig erfolgen: derzeit findet eine Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie auf EU-Ebene statt, wobei Umweltziele miteinfließen sollen. Österreich setzt sich gemäß dem Regierungsprogramm 2020-2024 in den zuständigen Gremien für eine mit anderen Treibstoffen in Relation stehende Besteuerung von Kerosin ein.

In Umsetzung des Regierungsprogramms wurde bereits 2020 die Flugabgabe ökologisiert. Diese beträgt für „Ultrakurzstreckenflüge“ (weniger als 350 Kilometer) 30 Euro pro Flugticket. Klimafreundliche Verkehrsmittel auf sehr kurzen Flugstrecken, wie z. B. die Bahn wurden damit attraktiver. Für alle anderen Flüge beträgt die Flugabgabe einheitlich 12 Euro pro Flugticket. Damit macht die Flugticketabgabe bei typischen Ticketpreisen dort einen umso größeren Anteil aus, wo auch eher andere Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.

85 Internationalen Zugverkehr ausbauen

Österreich soll sich dafür einsetzen, dass der transnationale Zugverkehr (v.a. auf EU-Ebene, aber auch international) ausgebaut und vereinheitlicht wird.
Dafür müssen Schienennetze, Zugtypen und rechtliche Regelungen länderübergreifend vereinheitlicht werden.
Damit Zugreisen zur echten Alternative zum Fliegen und Autofahren werden, müssen Fernverkehrszugreisen schneller, unkomplizierter und günstiger sein und das Angebot ausgebaut werden (inklusive höhere Frequenz, bessere Fahrplanabstimmung und Pünktlichkeit, einheitliches EU-weites Ticketing, höhere Passagier-Kapazitäten, mehr Fahrrad-, Kinderwagen- und Großgepäckstellplätze). Zusätzlich muss das Angebot an Nachtzügen ausgebaut werden – höhere Frequenz, schnellere Nachtzüge, um auch neue und weitere Strecken in einer Nacht bedienen zu können, höherer Komfort durch Modernisierung der Nachtzüge. Innovative Kampagnen sollen das Image von Reisen mit dem Zug verbessern, z.B. mit Influencer:innen, um junge Menschen anzusprechen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das BMK setzt sich sowohl national als auch international stets für eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Verkehrsangebotes und für die weitere Vereinheitlichung der entsprechenden Regelungen ein. Für Österreich als Binnenland mit einem sehr hohen Anteil an grenzüberschreitenden Verbindungen ist das besonders wichtig. Auch die Bahnpassagierrechte in der EU sollen dabei sukzessive weiterentwickelt werden.

Bereits heute ist das internationale Bahnangebot von Österreich in viele Destinationen im Ausland sehr gut ausgebaut und soll in Zukunft noch erweitert werden. Das BMK arbeitet deshalb gemeinsam mit den Bundesländern und Verkehrsverbünden an zusätzlichen Verbindungen oder der grenzüberschreitenden und somit umsteigefreien Durchbindung von bisher an Grenzbahnhöfen endenden Zugverbindungen. Eine Plattform zur Verbesserung grenzüberschreitender Verkehre (Ministerial Platform on International Rail Passenger Transport „IRP“) wurde zur besseren Koordination mit den Mitgliedsstaaten eingerichtet.

Das BMK unterstützt auch aktiv die Bemühungen der ÖBB zur weiteren Verbesserung des Nachtzugangebotes. So werden bis Ende 2025 insgesamt 33 ÖBB Nightjets der neuen Generation auf Schiene sein, die eine deutliche Steigerung des Komforts für die Fahrgäste darstellen und es der ÖBB ermöglichen zusätzliche Verbindungen in ihr Angebot aufzunehmen. Bereits heute ist Wien im Nachtzugverkehr die Stadt innerhalb der Europäischen Union mit den meisten Nachtzugverbindungen.

86 Rücksendungen im Online-Handel kostenpflichtig machen

Im Online-Handel machen Rücksendungen einen großen Teil der Transportwege aus. Um diese zu verringern, soll eine verpflichtende Vorgabe für eine Rücksendegebühr pro Sendung festgelegt werden. Dadurch sollen einerseits Transportwege verringert werden und andererseits durch eine Verringerung der Rücksendungen weniger neuwertige Waren vernichtet werden.
Zudem wird dadurch der lokale Handel gegenüber dem Online-Handel attraktiver gemacht. In der Umsetzung soll auf Konsument:innenrechte (Umtauschrechte, z.B. Gewährleistung für schadhafte Ware) geachtet werden.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Kostentragung der Rücksendung ist EU-weit vorgegeben. Der Richtlinie über Verbraucherrechte zufolge hat „der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt diese Kosten zu tragen“.

Eine verpflichtende Vorgabe für eine Rücksendegebühr pro Sendung – wie in der Empfehlung vorgeschlagen – würde dieser Richtlinie widersprechen. Sie könnte daher nur mit einer Änderung der EU-Richtlinie umgesetzt werden.

Die Vernichtung neuwertiger Waren/Retouren sollte jedenfalls begleitend per se
unzulässig werden (s. dazu Ausführungen zu Empfehlung 21).

87 Inklusivität und Barrierefreiheit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln umsetzen

Bei der Modernisierung und dem Ausbau sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel (Nah- und Fernverkehr) muss auf Menschen mit besonderen Bedürfnissen Rücksicht genommen werden (z.B. Kleinkinder, beeinträchtigte Personen, ältere Menschen). Das beinhaltet z.B. barrierefreie Zugänge zu Bahnstationen, Kinderwagen- und Rollstuhlplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln, rollstuhlgerechte Ein- und Ausstiegshilfen in Bussen. Gleiches gilt für private Verkehrsunternehmen (z.B. Reisebusse).

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Das BMK setzt sich gemeinsam mit der ÖBB als größtem Mobilitätsanbieter Österreichs intensiv für den Ausbau der Barrierefreiheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Dabei wurden im Bahnbereich bereits in den vergangenen Jahren wichtige Ziele erreicht, die im Folgenden näher erläutert sind. Der Bereich der Busse fällt in die Zuständigkeit der Länder und Gemeinden.

Die ÖBB hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Behindertenorganisationen den Etappenplan Verkehr 2006–2015 entwickelt, der die Maßnahmen des ÖBB Konzerns erstmals gesamthaft dargestellt hat. Dieser Plan wurde laufend evaluiert und mit neuen Maßnahmen ergänzt. Die Ergebnisse daraus wurden in den nun vorliegenden ÖBB Umsetzungsplan 2020–2025+ eingearbeitet und geben einen Ausblick in gegenwärtige und zukünftige Maßnahmen. Dieser ist als Ergänzung zum nationalen Umsetzungsplan zu sehen.

Insbesondere bei der barrierefreien Infrastruktur wurde viel erreicht. Standen Ende 2015 für drei Viertel aller Reisenden moderne, barrierefreie und damit bequeme Stationen bereit, profitieren gegenwärtig acht von zehn Reisenden von den Modernisierungsmaßnahmen. 2027 sollen über 90 % aller Bahnkundinnen und -kunden barrierefreie Bahnhöfe und Haltestellen im Netz der ÖBB-Infrastruktur zur Verfügung stehen. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden vom Bund über den ÖBBRahmenplan aufgebracht.

Was die barrierefreie Ausstattung der Züge betrifft, so werden auf vielen Strecken heute schon barrierefreie Züge eingesetzt. Wo dies noch nicht der Fall ist, sehen die derzeit gültigen Verkehrsdiensteverträge zwischen den Verkehrsbestellern (Bund, Länder) und Verkehrsunternehmen in den meisten Fällen einen schrittweisen Übergang hin zu barrierefreien Neufahrzeugen vor.
Für nähere Informationen siehe:
konzern.oebb.at/de/dam/jcr:0981d7a9-1bb7-45b6-a0b4-
95c062c8d6bf/OEBB_Umsetzungsplan2020-2025+.pdf

Weiters wird auf den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 hingewiesen, der am 06.07.2022 im Ministerrat beschlossen wurde, siehe:
sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/NationalerAktionsplan-Behinderung

88 Gratis Öffi-Ticket vergeben

Um unsere Mobilitätsgewohnheiten zu ändern, sollen – zeitlich begrenzt – Öffi-Tickets kostenlos für Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden (z. B. für mehrere Monate oder ein Jahr). Dies ist vor allem sinnvoll bei Menschen in Lebensumbruchsphasen, also zum Beispiel beim Umzug in eine neue Stadt oder in einen neuen Stadtteil, bei Job- oder Schulwechsel oder bei der Geburt eines Kindes (z. B. Babycard der Stadt Leipzig). Es könnte aber auch bei der Entstehung einer neuen Öffi-Infrastruktur, oder wenn die eigene Straße gerade durch eine Baustelle blockiert ist, den (dauerhaften) Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr erleichtern. Gemeinsam mit dem Gratis-Ticket soll eine personalisierte Mobilitätsberatung angeboten werden.
Eine wissenschaftliche Begleitstudie bezüglich Mobilitätsverhalten, Akzeptanz und (positive) Erfahrungen soll durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden, um weitere Menschen vom Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs zu überzeugen.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Diese Empfehlung richtet sich vor allem an die Verkehrsverbünde, Länder, Städte und Gemeinden.

Mit der Einführung des Klimatickets Österreich wurde bereits ein wesentlicher Meilenstein erreicht und der öffentliche Verkehr deutlich leistbarer als zuvor. Gerade in Zeiten hoher Teuerung leistet der Bund damit einen aktiven Beitrag zur Entlastung der Pendler:innen.

Parallel dazu wurden von den Ländern – mit finanzieller Unterstützung des Bundes – regionale Klimatickets eingeführt bzw. weiterentwickelt, deren Gültigkeitsbereich das jeweilige Bundesland oder eine Region umfasst.

Die in der Empfehlung genannten Anwendungsgebiete betreffen die regionalen Klimatickets bzw. Verbundtickets, weswegen sich die Empfehlung vor allem an die Länder, Verkehrsverbünde, Städte und Gemeinden richtet. Bereits derzeit bieten die Verbünde bzw. teilweise auch einzelne Gemeinden Einstiegsangebote an (zum Beispiel gibt es in manchen Gemeinden ÖV-Tickets zum Ausleihen).

Generell ist darauf hinzuweisen, dass durch die Einführung der Klimatickets bspw. Wohnsitzwechsel innerhalb eines Bundeslandes bzw. innerhalb einer Region in Bezug auf die Öffi-Ticketlandschaft deutlich einfacher geworden sind, da sich der Gültigkeitsbereich auf ein ganzes Bundesland bzw. eine ganze Region und im Falle des Klimatickets Österreich auf ganz Österreich erstreckt. Dadurch muss in vielen Fällen bei einem Wohnsitzwechsel kein neues Ticket erworben werden.

89 Mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

Um den Umstieg von Verbrennungsmotoren auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern, braucht es mehr E-Ladestationen. Diese sollen ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, barrierefrei gestaltet sein und in allen Regionen gleichmäßig verteilt sein.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Ladestationen in Bestandsgebäuden müssen geschaffen werden, bei Neubauten sollen Ladestationen verpflichtend sein. Stecker und Software sowie weitere Lademodalitäten müssen vereinheitlicht und markenunabhängig standardisiert werden. An Orten mit langer Parkdauer (z. B. Pendlerbahnhöfe, Firmenparkplätze) ist zu prüfen, ob der Einsatz von Langsam-Ladestationen z. B. mit Fotovoltaik sinnvoll ist. Der Ausbau ist nicht auf die aktuelle Autonutzung, sondern auf die zukünftige Autonutzung in zehn bis 15 Jahren auszurichten, um Lock-in-Effekte zu vermeiden. Die Ladestationen sollen auf eine spätere Umrüstung zu Sharing-Stationen ausgerichtet sein.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Diese Empfehlung wird umgesetzt:

Verpflichtende Ziele für den Ladeinfrastrukturaufbau gibt es künftig aufgrund der EU-AFIR-Verordnung zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Flächenziel und Distanzziele am Az+S-Netz, Qualitätskriterien für Nutzerfreundlichkeit und Bezahloptionen).

Eine österreichische Leitstelle Elektromobilität soll demnächst ihre Arbeit aufnehmen: sie wird als zentrale Netzwerk- und Kompetenzstelle zur Elektromobilität fungieren.

Auch im Sofortprogramm zu Erneuerbaren Energien in der Mobilität werden Ausbauziele festgelegt.

Förderangebote für Ladeinfrastruktur für Private, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine aus der E-Mobilitätsoffensive stimulieren den weiteren Ausbau.

Vorgaben für die Errichtung von Ladeinfrastruktur bzw. die Vorbereitung für diese mittels Leerrohren sind für Neubauten und bei umfänglichen Sanierungen im Rahmen der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden festgelegt. Diese Richtlinie wird aktuell im Rahmen des Fit for 55 Paketes neu verhandelt und dem Markthochlauf der E-Mobilität angepasst. Die neuen Vorgaben fließen danach in die Bauordnungen der Bundesländer ein.

Auch wurden im Jahr 2022 Erleichterungen in Richtung eines Right-to-Plug im Rahmen der Wohnungseigentumgesetzesnovelle 2022 (WEG-Novelle 2022) umgesetzt. Unter dem Right-to-Plug wird das Anrecht auf die Installation einer Langsamladeanlage an einem im Eigentum befindlichen Stellplatz verstanden, ohne komplizierte Zustimmungshürden durchlaufen zu müssen. Weiters wird die Umsetzung des Right-to-Plug sowie etwaige weitere rechtliche Handlungsbedarfe in anderen Wohnrechtsmaterien in einer Studie evaluiert.

Für die geometrische Ausgestaltung eines öffentlichen Ladeplatzes sowie dessen barrierefreien Zugang und Vorgaben für dessen Kundmachung wurde im August 2022 die RVS Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum veröffentlicht. Ebenfalls wurde durch die 33. StVO-Novelle das Hinweiszeichen “E-Ladestelle” aufgenommen um eine einheitliche Kennzeichnung von Ladestellen gewährleisten zu können.

90 Auto-Lebensdauer-Rechner entwickeln

Ein Auto-Lebensdauer-Rechner soll allen Bürger:innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Basierend auf relevanten individuellen Daten, wie z.B. Autotyp oder jährlich gefahrenen Kilometern gemäß Kilometerzähler, soll berechnet werden, ob es klimafreundlicher ist, den eigenen Verbrennungsmotor weiterzufahren, nachzurüsten oder in ein neues effizienteres (Elektro-) Auto zu investieren. Der Auto-Lebensdauer-Rechner soll mindestens einmal im Jahr – bei der §57a-Pickerl-Überprüfung – verpflichtend angewandt werden. Die Empfehlungen des Rechners zur Neuanschaffung eines Elektroautos sollen als Nachweis für eine Förderung gelten. Zusätzlich braucht es Aufklärungskampagnen darüber, wann und wie Haushalte auf individuellen Autobesitz verzichten können, sowie über die tatsächliche Klimabilanz und Sicherheit von Elektroautos und Verbrennungsmotoren (von der Entwicklung, Herstellung und Nutzung bis zum Recycling inklusive der Batterien).

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Die Empfehlung wird umgesetzt: Ein Autolebensdauerrechner soll im nächsten
Faktencheck E-Mobilität im Jahr 2023 (faktencheck-energiewende.at/faktencheck/emobilitaet) erscheinen. Dabei sollen nicht nur die Treibhausgas-Emissionen, sondern auch z. B. die Luftqualität als Kriterien betrachtet werden.

Derzeit gibt es eine Reihe frei zugänglicher Tools und Informationen online, die zumindest teilweise bereits ähnliche Funktionen erfüllen wie in der Empfehlung angesprochen:

linzag.at/portal/de/privatkunden/unterwegs/e_mobilitaet_1/e_mobilitaetsrechner
smatrics.com/fuer-unternehmen/news/tco-elektroauto-vergleich
autokostenrechner.enu.at
oeamtc.at/autotouring/auto/benzin-diesel-e-auto-die-kosten-im-vergleich-42887730

Die E-Control entwickelt aktuell den Ladetarif-Vergleichsrechner, welcher über die Kosten bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur informieren soll.

91 Steuerliche Absetzbarkeit von Fahrrädern gesetzlich verankern

Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrrädern (Anschaffungskosten und Erhaltungskosten) soll gesetzlich verankert werden (z.B. in der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Dienstfahrzeuge bzw. Arbeitsmittel für Angestellte).
Dies gilt für jede Art von Fahrrädern, also auch für solche für beeinträchtigte Personen, allerdings nur für ein Fahrrad je Privatperson.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Fahrräder sind in steuerlicher Hinsicht weitreichend begünstigt. Die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen (E-)Fahrrads unterliegt keinem Sachbezug und lässt den Anspruch auf das Pendlerpauschale unberührt (im Gegensatz zu PKW).

Dies gilt auch im Rahmen sogenannter “Jobrad”-Modelle, wonach der/die Mitarbeiter:in einen Teil des arbeitsvertraglichen Gehalts als Sachbezug in Gestalt eines (E-)Fahrrads erhält. Ein möglicher Ansatzpunkt wäre die weitere steuerliche Attraktivierung des “Jobrad”-Modells, das die Möglichkeit für Arbeitnehmer vorsieht, nach Ablauf der Leasingdauer des Arbeitgebers das Fahrrad zu erwerben.

Für (E-)Fahrräder steht der Vorsteuerabzug in voller Höhe zu.

Eine arbeitgeberseitige volle Absetzbarkeit eines Fahrrads ist nach allgemeinen Regeln bis zu Anschaffungskosten von 1.000 Euro (ab 2023, bisher: 800 Euro) zulässig; steuerliche Investitionsbegünstigungen erfassen regelmäßig auch Fahrräder.

Für Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (zB Hausverwaltung, Aufsichtsratsmitglied, Gesellschafter-Geschäftsführer:in) ist kein Sachbezug für Kraftfahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer anzusetzen. Diese Regelung soll durch VO auf entsprechende Krafträder und Fahrräder ausgeweitet werden.

92 Schul- und Kindergartenwege mit dem Privat-PKW reduzieren

Unser Ziel ist es, dass Kinder ihren täglichen Schuloder Kindergartenweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen. Das reduziert nicht nur klimaschädliche Emissionen, sondern fördert auch die Bewusstseinsbildung für nachhaltige Mobilität sowie die Gesundheit, Selbstständigkeit und den Orientierungssinn der Kinder. Dafür soll ein Halteund Parkverbot für Privatautos im Umkreis von 300 Metern um alle Schulen und Kindergärten eingeführt bzw. ein flächendeckender Ausbau des Konzepts der „Schulstraßen“ (vgl. Salzburg und Pilotprojekte in Wien) durchgeführt werden. Sichere und barrierefreie Schulwege (Fuß- und Fahrradwege sowie Fahrradstellplätze) sind dafür Voraussetzung und müssen umgehend geschaffen werden. Außerdem sollen Konzepte wie „walking school bus“ oder „bicycle train“ aktiv gefördert werden. Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche mit (körperlichen und geistigen) Beeinträchtigungen müssen gewährleistet sein.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Erste Schritte in Richtung der Unterstützung dieser Empfehlung auf Bundesebene werden mit der “Schulstraße” der mit 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen 33. StVO-Novelle umgesetzt. Die Schulstraße hat das Ziel, den Verkehrsandrang zu Schulbeginn zu reduzieren. Die Schulstraße soll Eltern und Kinder dazu ermutigen, zumindest eine Teilstrecke des Schulweges aktiv mobil zurückzulegen. Mit der Schulstraße gilt ein Fahrverbot für Pkws auf der Straße oder einem Straßenabschnitt. Radfahren ist erlaubt.

Weiters bestehen auf Basis der geltenden StVO-Bestimmungen Möglichkeiten für die Behörden für Geschwindigkeitsreduktionen im Bereich von Schulen, Kindergärten bzw. anderen sensiblen Bereichen.

Der Empfehlung wird darüber hinaus seitens des BMBWF durch das überfachliche Thema sowie die verbindliche Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ Rechnung getragen. Die Ziele sind umweltfreundliche und umweltbewusste Mobilität, sicheres Verhalten im Straßenverkehr als Fußgänger und Radfahrer sowie Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern es Fahrplanzeiten und Infrastruktur ermöglichen.

93 Monatlichen autofreien Tag einführen

In allen größeren Städten soll es jeden Monat einen verpflichtenden autofreien Tag für alle geben, ausgenommen sind Fahrten für Notfälle sowie Einsatzfahrzeuge. So werden zum einen Vorteile von autofreien Innenstädten erlebbar gemacht (u.a. weniger Lärm, bessere Luft, freie und sichere Straßen für Fußgänger und Fahrradfahrende und auch schnelleres Vorankommen von Einsatzfahrzeugen) und zum anderen Möglichkeiten geschaffen, unsere Alltagsgewohnheiten aktiv zu hinterfragen beziehungsweise neue Verhaltensweisen auszuprobieren. Zum Ausgleich soll der öffentliche Verkehr höher getaktet fahren und kostengünstiger oder kostenfrei verfügbar sein.

▶ Einstimmig angenommen

Antwort der Ministerien

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an Städte.

Das BMK unterstützt in diesem Zusammenhang insbesondere die Europäische Mobilitätswoche und den Europaweiten Autofreien Tag. Es geht darum, über Ausprobieren und positive Anreize zu tatsächlicher Verhaltensänderung zu kommen.