Klimaklagen

In Österreich ist es aktuell rechtlich kaum oder gar nicht möglich Entscheidungsträger:innen zur Verantwortung zu ziehen, wenn rechtlich verbindliche Abkommen (wie. z.Bsp. das Pariser Klimaabkommen) oder Gesetze zum Schutz des Klimas nicht eingehalten werden.

Aus diesem Grund lautet die 1. Empfehlung des österreichischen Klimarats:
Grundrecht auf Klimaschutz einführen

Dennoch gibt es etliche Versuche durch juristische Schritte mehr Verbindlichkeit und Verantwortung einzuklagen.

Alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland, Steiermark und Wien, haben in ihren jeweiligen Landesverfassungen Bekenntnisse zum Klimaschutz und zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Kindern festgelegt.
Was bringt das den Bürger*innen?
Was machen wir daraus?

Österreich

Verfassungsgerichtshof

Für das 1. Halbjahr 2023 sind zum Thema Klimaschutz noch folgende 3 Entscheidungen beim VfGH ausständig:

  1. Schutzpflicht des Staates zur Abwendung von Naturkatastrophen wie Klimawandel?
  2. Antragsteller erachtet Klimaschutzgesetz als unverhältnismäßig und gleichheitswidrig
  3. Klimaschutzgesetz im Widerspruch zu Kinderrechten?

https://www.vfgh.gv.at/medien/Vorschau_erstes_Halbjahr_2023.de.php

Betroffene fordern Recht auf saubere Energie

Vier von der Klimakrise betroffene Österreicher:innen ziehen gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schanda vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Wien hat die Beschwerde der Klimaschützer:innen abgewiesen. Nun wollen die Kläger:innen als nächsten Schritt vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof den Umstieg auf klimafreundliche Energien durchsetzen. Im Erfolgsfall bekommt die Verwendung fossiler Energieträger ein gesetzlich verbindliches Ablaufdatum, gestaffelt bis 2040.

https://www.global2000.at/presse/klimaschuetzerinnen-ziehen-mit-klimaklage-vor-verfassungs-und-verwaltungsgerichtshof

Klimaklage gegen klimaschädliche Subventionen

Grundrechte wie das Recht auf Leben, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (aus welchem sich das Recht auf Gesundheit ableitet), sowie Schutz des Eigentums beinhalten auch eine Schutzpflicht des Staates. Der Staat hat seine Bürgerinnen und Bürger vor vorhersehbaren und schädlichen Eingriffen in diese Rechte zu schützen. Missachtet der Staat diese Schutzpflicht ohne Vorliegen von Rechtfertigungsgründen werden Grund- und Menschenrechte verletzt.

https://www.michaelakroemer.com/austrian-climate-case/

Generationenklage – 12 Kinder und Jugendliche bekämpfen das österreichische Klimaschutzgesetz

    Während die Klimakrise auf unterschiedlichen Ebenen Ungleichheiten in der Gesellschaft fördert, trägt sie die gravierendste Ungleichbehandlung in sich selbst: Die Gruppe der Hauptverursacher:innen deckt sich nur sehr bedingt mit jener der Personen, die ihre katastrophalen Folgen zu tragen haben. So haben Kinder auf Grund ihrer besonderen Vulnerabilität bereits heute aber besonders in Zukunft die Hauptlast der Folgen der Klimakrise zu tragen, obwohl sie nur einen verschwind geringen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen haben.

    https://www.michaelakroemer.com/austrian-climate-case/

    Staatshaftungsklage gegen Österreich wegen Bodenverbrauch

    In Österreich werden täglich 11,5 Hektar wertvoller Boden versiegelt. Das ist mehr als viermal so viel, wie der im aktuellen Regierungsprogramm festgelegte Zielwert von 2,5 Hektar pro Tag.

    https://www.allrise.at/crowdfunding

    International

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    2023-03-29 EGMR befasst sich erstmals mit Klimaklagen
    2.000 Schweizerinnen bringen erste Klimaklage vor EGMR

    Weitere Informationen