Das 2011 beschlossene und zuletzt 2017 novelierte österreichische Klimaschutzgesetz ist mit Ende 2020 ausgelaufen. Bislang konnte sich die Regierung nicht auf ein neues Klimaschutzgesetz einigen.
Die Ergebnisse einer Evaluierung des Klimaschutzgesetzes (im Auftrag des Klimaministeriums):
Das Klimaschutzgesetz (KSG) konnte die selbst gesteckten Ziele bislang nicht erfüllen: die Einhaltung völker- und unionsrechtlicher Verpflichtungen im Verpflichtungszeitraum 2008 – 2012 war nur aufgrund umfangreicher Zertifikatszukäufe möglich; die Vorgaben für den Verpflichtungszeitraum 2013 – 2020 werden, wenn überhaupt, nur aufgrund von Emissionsguthaben aus den ersten Jahren der Verpflichtungsperiode bzw übriger Zertifikate aus früheren Zukäufen2 eingehalten werden.
Angesichts dessen, dass für die kommende Verpflichtungsperiode 2021 – 2030 deutlich umfangreichere Maßnahmen notwendig sind, um die europarechtlich vorgegebenen Emissionseinsparungen zu erzielen,3 empfiehlt es sich dringend, eine entsprechende Novellierung des Gesetzes vorzunehmen.
Das Gesetz weist mehrere strukturelle Schwächen auf, die sich insb wie folgend darstellen:
- Kein substantieller Governance- und Verantwortlichkeitsmechanismus
- Maßnahmenplanung ohne regelmäßige Evaluierung und ausreichende Einbindung der Wissenschaft
- mangelnde Relevanz der sektorspezifischen Emissionshöchstgrenzen
- Wenig ambitionierte Fristsetzungen, kein Säumnisschutz, mangelnder externer Kontrollmechanismus
Zur Umsetzung der ambitionierteren Zielvorgaben des Regierungsprogramms bedarf es darüber hinaus der Normierung eines österreichischen Zielpfades im KSG selbst. Das Abstellen auf völker- und unionsrechtliche Zielwerte ist insofern nicht mehr ausreichend.
Gleichzeitig kann eine Novellierung des bestehenden Gesetzes aber zum Anlass genommen werden, um eine bessere Synchronisierung mit unions- und völkerrechtlichen Berichtspflichten zu erzielen. Hier kann etwa das (wesentlich jüngere) deutsche Klimaschutzgesetz zum Vergleich herangezogen werden, da es bereits vor dem Hintergrund des jüngsten EU-Klimaschutzpakets ergangen ist und damit auch Vorgaben, die sich aus der Governance-VO ergeben, miteinbezieht.
Evaluierung des Klimaschutzgesetz – 2020-07-30
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die Studie des Ökobüro:
Anforderungen an ein effektives Klimaschutzgesetz