Am 15. Februar 2011 trat das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Österreich in Kraft, 19 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich.
Artikel 1
Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
Die UN-Kinderrechtskonvention enthält 45 Artikel,
das Bundesverfassungsgesetz lediglich 8.
Weitere Informationen siehe Netzwerk Kinderrechte Österreich.